Mit der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war auch der Ersatz der geldpolitischen Instrumente der OeNB durch jene des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) verbunden.
So steht seit dem 1.1.1999 der Lombardsatz nicht mehr zur Verfügung.
Der Lombardsatz wurde sowohl in einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen als auch in einer Vielzahl von Verträgen als Bezugsgröße verwendet. Daher musste für dessen Entfall vorgesorgt werden.
Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) sieht mit 1. Jänner 1999 den Ersatz des Lombardsatzes der OeNB durch den Referenzzinssatz vor, soweit auf den Lombardsatz in Bundesgesetzen, Verordnungen oder Vereinbarungen , die vor dem 1.1.1999 beschlossen wurde, Bezug genommen wird.
Lombardsatz
Warum wurde der Lombardsatz durch den Referenzzinsatz abgelöst?
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