Im Rahmen des Lombardgeschäftes hatte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bis 1998 die Möglichkeit, den Kreditinstituten Darlehen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten gegen Verpfändung von Wertpapieren zu gewähren. Der Zinssatz mit dem dieses Darlehen verzinst war, wurde als Lombardsatz bezeichnet. Den für das Lombardgeschäft geltenden Zinssatz (Lombardsatz) bestimmte der Generalrat der OeNB.
Seit dem 1.1.1999 steht der Lombardsatz nicht mehr zur Verfügung; er wurde durch den Referenzzinssatz ersetzt.
Lombardsatz
Was ist der Lombardsatz?
Warum wurde der Lombardsatz durch den Referenzzinsatz abgelöst?
Mit der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war auch der Ersatz der geldpolitischen Instrumente der OeNB durch jene des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) verbunden. So steht seit dem 1.1.1999 der Lombardsatz nicht mehr zur …
Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) sieht mit 1. Jänner 1999 den Ersatz des Lombardsatzes der OeNB durch den Referenzzinssatz vor, soweit der Lombardsatz in Bundesgesetzen, Verordnungen oder Vereinbarungen Verwendung findet. Zunächst, …
Beispiel für die Ermittlung des Referenzzinssatzes
Mit Beschluss des EZB-Rates vom 4.11.1999 wurde der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,5 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 3,50% auf 4,00%. Da somit der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten erreicht wurde, wurde der …
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