Außenwirtschaft


Internationale Vermögensposition – Gesamtübersicht – Global

Beschreibung:

Diese Tabelle beinhaltet das Finanzvermögen, das Österreicher im Ausland halten und das Finanzvermögen von Ausländern, das in Österreich gehalten wird. Die IVP wird zum 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt und entspricht im Aufbau und im inhaltlichen Umfang im Wesentlichen den Richtlinien des Balance of Payments Manual des IWF (derzeit 5. Fassung, 1993). 

Die Bestände sind zu Marktpreisen (Ultimokurse) bewertet.

Die grenz­überschreiten­den Vermögensbestände werden sowohl in Summe (Vermögensposition) dargestellt, als auch gegliedert nach den Finanzierungsinstrumenten Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, sonstige Investitionen, Finanzderivate und offizielle Währungsreserven. Innerhalb der genannten Aggregate sind jeweils Aktiva (Finanzforderungen), Passiva (Finanzverpflichtungen) sowie der daraus resultierende Saldo (Netto­auslands­vermögens­position) zu finden.

Nettovermögensposition mit positivem Vorzeichen: Österreich ist Nettogläubiger, Nettovermögensposition mit negativem Vorzeichen: Österreich ist Nettoschuldner.

 

Die im Rahmen der Internationalen Vermögensposition (IVP) sowie in der Zahlungsbilanzstatistik (ZABIL) ausgewiesenen Nettoforderungen/-verpflichtungen Österreichs gegenüber dem Ausland weichen aus methodologischen Gründen vom entsprechenden Wert in der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung (GFR) ab. Letztere berücksichtigt im Gegensatz zur IVP auch Verrechnungsforderungen/ ‑verpflichtungen gegenüber dem ESZB, die sich aus der Banknotenemission im Euroraum ergeben. Diese verrechnungstechnischen Intra-ESZB-Salden sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zur Aufrechterhaltung der Saldenkonsistenz erforderlich, würden aber bei grenzüberschreitender Betrachtungsweise zu einseitigen Verbuchungen und zu einer Statistischen Differenz führen.

Eine detaillierte Beschreibung des Konzepts der IVP ist in Berichte und Studien, Heft 1/1999 enthalten.

Quelle:

OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe:

Tabelle 9.2.1, Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, sonstige Investitionen, Finanzderivate, offizielle Währungsreserven, Nettoauslandsvermögensposition, Vermögens­position, Aktiva, Passiva, Internationale Vermögensposition, Nettoschuldner, Nettogläubiger.

Rechtsgrundlagen:

Rechtsgrundlage für die Erstellung:

National: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004.

International: SDDS und Articles of Agreements des IWF, EZB-Guide­line;

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung:

§ 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004.

Methodik:

Devisenstatistisches Meldesystem, eigene Berechnungen inklusive Schätzungen.

Melderkreis:

Banken, Unternehmen, Private, öffentliche Stellen.

Standards und Codes:

ISO-Code für Land und Währung, ISIN-Code, IWF: Balance of Payments Manual 5.