Der Ordnungsnormenausweis (ONA) stellt eine bankaufsichtliche Meldung im Rahmen des Risikoorientierten Meldewesens (ROM) dar. Er beruht auf § 74 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des Ordnungsnormenausweises (ONA-V). Der ONA besteht aus Meldungen zu den bankaufsichtlichen Ordnungsnormen:
Monatliche Meldungen (Beleg 80 unkonsolidiert, Beleg 81 konsolidiert)
- das Kapitaladäquanzblatt (CA-template) gem. § 22 BWG (Mindesteigenmittelerfordernis) und § 23 BWG (Eigenmittel)
- die restlichen Ordnungsnormen §§ 22, 25, 27 und 29 BWG (Handelbuch, Offene Devisenpositionen, Liquidität, Großveranlagungen, Nichtfinanzbeteiligungen)
Vierteljährliche Meldungen (Beleg 82 unkonsolidiert, Beleg 83 konsolidiert)
Detailmeldungen zu § 22 BWG (Mindesteigenmittelerfordernis) in Verbindung mit der SOLVA-V unterteilt nach den Risikoarten:
- Kreditrisiko (CR)
- Marktrisiko (MR)
- Operationelles Risiko (OpR)
Neue personenunabhängige E-Mail-Adresse für Anfragen zum Ordnungsnormenausweis
Ab sofort sind Anfragen, die den Ordnungsnormenausweis betreffen, an folgende E-Mail-Adresse zu richten: