VERA unkonsolidiert

Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) unkonsolidiert

(Beleg 11/15/54/7U/72/73/75, VERA)

Detaillierte Darstellung der Geschäftsstruktur eines Kreditinstituts (Beleg 15) sowie der Beteiligungsstruktur (Beleg 11) Einschätzung der Risikoentwicklung von Bilanzdaten der Kreditinstitute durch Restlaufzeiten und Länderrisiko (Beleg 7U), Fremdwährungsrisiko (Beleg 72), Aktienpositionsrisiko (Beleg 73) und Kreditrisiko (Beleg 75) Detaillierte Darstellung des Risikoprofils einer Bank im Zinsbereich (Beleg 54).

Der Vermögens- Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet die zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 7 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V). Der VERA besteht aus einer Reihe von unterschiedlichen Meldungen mit denen diverse aufsichtsrechtliche Zielsetzungen verfolgt werden:

 

Geschäftsstrukturdaten (VERA Teil A1a, Beleg 15)

Beteiligungen und Anteilsrechte (VERA Teil A1b, Beleg 11)

Erfolgsausweis (VERA Teil A2, Beleg 7)

Länderrisiko- und Risikostatistik (VERA Teil A3d, Beleg 7U und 72)

Kreditrisiko (VERA Teil A3a, Beleg 75)

Aktienpositionsrisiko (VERA Teil A3c, Beleg 73)

Zinsrisikostatistik (VERA A3b, Beleg 54)

 

  • Erhebungsmethodik: Vollerhebung, vierteljährlich
  • Melderkreis: Kreditinstitute      

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Zur Verordnung (Schaubilder)

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