Der aktuellen Meldelogik des Beleges 70 folgend, werden derzeit Restlaufzeiten und Länderrisiko unkonsolidiert (A3d), konsolidiert (B3d und C3d) und Auslandstochterbanken (D3d und E3d), zu jeweils 3 unterschiedlichen Abgabeterminen unter einer Belegnummer (70) gemeldet.
Da sich daraus einige Probleme ergeben, wurde von einigen Meldern der Wunsch geäußert den Beleg 70 in 3 Belege aufzuspalten.
Beginnend mit dem Berichtstermin 30.06.2011 wird diesem Wunsch folgegeleistet und der Beleg 70 in die jeweiligen 3 Meldetermine aufgespaltet:
=> Restlaufzeiten und Länderrisiko – unkonsolidiert (Beleg 7U; Anlage A3d)
20. Bankarbeitstag nach Meldestichtag
=> Länderrisiko –konsolidiert (Beleg 7K; Anlage B3d und C3d)
2 Monate nach Meldestichtag
=> Länderrisiko – Auslandstochterbanken (Beleg 7A; Anlage D3d und E3d)
15. Kalendertag des zweiten Folgemonats nach Meldestichtag
Aus Sicht eines Melders ist somit nur eine Änderung der DV-Schnittstelle notwendig.
Da es keine inhaltlichen Änderungen gibt, kommt es diesbezüglich zu keinen Änderungen in den Ausweisrichtlinien oder den Prüfregeln.