Wir möchten Sie informieren, dass durch die Entscheidung des EZB-Rates am 8. Dezember 2011 der Mindestreserve-Satz in Höhe von 2% auf 1% gesenkt wurde. Die Senkung wird mit der 1. Erfüllungsperiode 2012 (18.01.2012-14.02.2012) wirksam. In dieser wird für monatliche Melder das gemeldet Mindestreserve Soll der Basis November 2011 bzw. für quartalsweise Melder das Mindestreserve Soll der Basis September 2011 erfüllt.
Für die 1. Erfüllungsperiode 2012 gilt somit:
- Alle monatlichen Melder (Monetärstatistik Melder, Indirekte Melder) haben für den Berichtstermin November 2011 bereits das Mindestreserve-Soll mit einem positiven Satz von 1% zu berechnen und dieses an die Oesterreichische Nationalbank zu übermitteln. Sollte dies aufgrund der kurzen Frist für die angehende November-Meldung nicht mehr möglich sein, so wird eine Hilfestellung seitens der Oesterreichischen Nationalbank bei der Berechnung für das reduzierte Mindestreserve-Soll erfolgen.
- Die quartalsweisen Melder erfüllen in der 1. und 2. Erfüllungsperiode 2012 ihr Mindestreserve Soll welches sich auf den Ultimo September bezieht. Dieses wird von der Oesterreichischen Nationalbank mit 1% neu berechnet und den entsprechenden Instituten zur Bestätigung weitergeleitet. Für die Dezember Meldung mit dem Meldestichtag 13.01.2012 ist der neue Mindestreserve-Satz bereits anzuwenden.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Hr. Bartmann (martin.bartmann@oenb.at, DW 3349) und Fr. Ishak (sylvia.ishak@oenb.at, DW 3305) gerne zur Verfügung.
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