Automatisierte Zurückweisung von Meldungen mit Prüfregelverletzungen

Automatisierte Zurückweisung von Meldungen mit Prüfregelverletzungen

Hier finden Sie alle Informationen betreffend die automatisierte Zurückweisung von Meldungen mit Prüfregelfehlern.

Meldungen, die Prüfregelfehler oder mehr als die in der entsprechenden Melderichtlinie bzw. -verordnung vorgesehenen Positionen umfassen, werden als nicht meldekonform gesehen und somit ab Berichtstermin 31.1.2012 automatisch zurückgewiesen.

 

Konzeptionelle Fragen zu den einzelnen Prüfregeln sind an folgende Mailadresse zu richten: pruefregeln.hst@oenb.at.

 

Die hier beschriebenen Regelungen gelten nur für die Meldungen an die Gruppe „Aggregierte Banken- und Finanzinstitutsmeldungen“ (Abteilung SIDAT – Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement).


  


Liste der automatisch zurückgewiesenen Prüfregeln

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