Meldebestimmungen

Kennzeichen Ersatz-/Komplettierungsmeldung

Eine Ersatzmeldung wird dann angefordert, wenn aufgrund von

 

  • technischen Fehlern (Anforderung eines Duplikates der Meldung) oder
  • inhaltlichen Fehlern (Zurückweisen der Meldung) 

 

eine Verarbeitung der Meldung in der OeNB nicht möglich ist.

Das Kennzeichen für diese Ersatzmeldung ist „E“.

 

Eine Komplettierungsmeldung wird dann angefordert, wenn aufgrund von fehlenden Meldeinhalten (Teillieferung oder unvollständige Meldung) eine ergänzende Meldung an die OeNB gewünscht wird bzw. erforderlich ist „K“.

 

Die Komplettierungsmeldung ist nur für die Meldungen P1, P2, P3, P4 und P5 zulässig.

 

Wenn mehrere Meldungseinheiten von einer Korrektur oder Ergänzung betroffen sind, ist „E“ bzw. „K“ bei jeder (kleinsten) Meldungseinheit zu setzen.

Die kleinste Meldungseinheit für Ersatz-/Komplettierungsmeldungen ist im Falle der Wertpapier-Depotmeldung eine Depotgruppe.

 

Sollte in Ihrem Haus eine fehlerhafte oder unvollständige Meldung als solche erkannt werden, für die Sie eine Ersatz-/Komplettierungsmeldung erstellen wollen, ersuchen wir Sie umgehend die OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, telefonisch oder per e-mail zu informieren.

 

Dieses Datenfeld ist ein bedingtes Mussfeld, d. h. es ist nur dann anzugeben, wenn auf Aufforderung der OeNB eine Ersatz- bzw. Komplettierungsmeldung zu erstellen ist.