1. Monatsmeldung
Die Meldung ist der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, monatlich zu erstatten. Meldestichtag ist der letzte Tag des Monats.
Die Meldung ist (unabhängig von der Meldeform) spätestens am 15. des Folgemonats abzugeben.
Es ist der Monat und das Jahr, auf den/das sich die Meldung bezieht im Format JJJJMM einzutragen.
2. Quartalsmeldung
Bei der Quartalsmeldung ist die Meldeperiode das Kalenderquartal. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des Kalenderquartals. Die Meldung ist (unabhängig von der Meldeform) spätestens am 15. des Folgemonats der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, zu übermitteln.
Es ist der letzte Monat des Kalenderquartals (03, 06, 09, 12) und das Jahr, auf den/das sich die Meldung bezieht im Format JJJJMM einzutragen.
3. Jahresmeldung
Bei der Jahresmeldung ist die Meldeperiode das Kalenderjahr. Der Meldestichtag ist der 31. 12. des Kalenderjahres. Die Meldung ist (unabhängig von der Meldeform) spätestens am 31. des Folgemonats der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, zu übermitteln.
Es ist der letzte Monat des Kalenderjahres (12) und das Jahr, auf den/das sich die Meldung bezieht im Format JJJJMM einzutragen.
Fällt das Ende einer Meldungslegungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich diese auf den nachfolgenden Werktag.