Anzugeben ist der meldepflichtige Inländer mit der OeNB−Identnummer. Diese ist eine maximal achtstellige, von der OeNB vergebene, eindeutig identifizierende Nummer für Personen und Unternehmen.
Sollte die Nummer noch nicht bekannt sein, wird die OeNB diese dem Meldepflichtigen auf Anfrage mitteilen.
Dieses Datenfeld ist ein Mussfeld, d. h. es ist in jedem Fall anzugeben.
Beispiel:
Falls Sie Ihre Meldung selbst legen, ist hier Ihre eigene OeNB−Identnummer anzugeben. Sind Sie als Meldebevollmächtiger beauftragt die Meldung für einen Meldepflichtigen abzugeben, so ist hier die OeNB−Identnummer des Meldepflichtigen anzugeben.
- Beispiel für eine OeNB−Identnummer: 1787713