Bedient sich der Meldepflichtige eines Meldebevollmächtigten, ist hier soweit bekannt auch dessen OeNB−Identnummer anzugeben. Diese ist eine maximal achtstellige, von der OeNB vergebene, eindeutig identifizierende Nummer für Personen und Unternehmen.
Sollte die Nummer noch nicht bekannt sein, wird die OeNB diese dem Meldebevollmächtigten auf Anfrage mitteilen.
Dieses Datenfeld ist ein Mussfeld, d. h. es ist in jedem Fall anzugeben.