FAQs zu Meldungen

FAQs zu Grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr


Was ist der Unterschied zwischen Erlösen und Aufwendungen aus Dienstleistungen?



Wann immer eine Versicherungsunternehmen oder eine Bank in Österreich, einem ausländischen Vertragspartner eine Dienstleistung erbringt und dafür einen Zahlungseingang verbucht, ist das eine Einnahme aus grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und damit als Erlös zu melden.

 

Umgekehrt, wenn ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank in Österreich, von einem ausländischen Vertragspartner eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, und dafür einen Zahlungsausgang verbucht, ist das ein Ausgabe aus grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und damit als Aufwendung zu melden.

Was ist unter „grenzüberschreitend“ zu verstehen?



Das Kriterium für einen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ist, dass ein Vertrag zwischen einem Inländer und einem ausländischen Vertragspartner abgeschlossen wird. So ist beispielsweise für den Transport einer Ware nicht deren Grenzübertritt für eine Meldung ausschlaggebend, sondern, ob der Transporteur seinen Firmensitz im Ausland hat.

Was ist unter Position 3100 „Personalaufwand für ArbeitnehmerInnen, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben“ zu melden?



In dieser Position sind Aufwendungen eines inländischen Versicherungsunternehmens oder einer Bank für jene Beschäftigte zu melden, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben. NICHT unter diese Position fallen Aufwendungen für die Dienstleistungen eines ausländischen Vertragunternehmens, das für die Dauer der Leistungserbringung Personal nach Österreich entsendet. Diese Aufwendungen sind in der jeweiligen Dienstleistungsposition zu melden.

Was gehört in die Positionen 2840 „Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen“ und 2050 „Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen“?



Hierbei handelt es sich um Sammelpositionen für all jene Aufwendungen und Erlöse, die keine der anderen speziellen Dienstleistungspositionen zuzuordnen sind.

Beispiele für Meldungen unter Position 2840 sind Vermittlung von Personal, Detektei- und Schutzdienste und Übersetzen und Dolmetschen.

Die Position 2850 umfasst Leistungen von verbundenen Unternehmen, die ebenfalls keiner speziellen Dienstleistungskategorie zuzuordnen sind. Das heißt, sofern diese Leistungen näher zu spezifizieren sind, sind sie in der jeweiligen Position zu melden.

Muss ich Ausgaben für Dienstreisen melden und wenn ja, in welchen Positionen?



Reiseverkehr ist nicht Teil der Meldungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Dieser wird vielmehr von Statistik Austria über Befragungen und eigene Berechnung erhoben.

Im Gegensatz dazu ist der Personenverkehr sehr wohl Teil der Dienstleistungsmeldung (L1) und die Aufwendungen dafür sind getrennt nach Transportmedien zu melden.