Gegenstand der Meldung sind regional gegliederte Zahlungsein- und -ausgänge zu grenzüberschreitenden Geschäften mit Finanzderivaten und Bestände an Forderungen und Verpflichtungen aus grenzüberschreitenden Geschäften mit Finanzderivaten.
Unter Finanzderivaten sind alle besonderen außerbilanzmäßigen Finanzgeschäfte gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG (siehe auch VERA-V Anlage A1a Punkt 16A. „Derivate gem. Anlage 2 zu § 22 BWG") und Kreditderivate zu verstehen.
Eine aktuelle Liste kann hier (Maus-Teil A) abgerufen werden.
Auch börsengehandelte (in- und ausländische) Finanzderivate wie standardisierte Optionen und Futures, für die ein ISIN-Code vergeben wurde, sind in dieser Meldung zu melden und keinesfalls in die Meldungen zu Portfolioinvestitionen aufzunehmen.
Hier nicht zu melden sind Optionsscheine, Zertifikate (wie Garantie-, Index- oder Turbozertifikate), Wertpapiere mit eingebetteten Finanzderivaten (wie Aktien-, Wandel- oder Optionsanleihen, Credit Linked Notes) und ähnliche als Wertpapiere gestaltete Hebelprodukte denen allen gemeinsam ist, dass sie im Gegensatz zu den hier zu meldenden Instrumenten (wie Optionen, Futures, Swaps, etc.) Wertpapiere sind und auch an der Wertpapierbörse und nicht an der Terminbörse gehandelt werden. Als Wertpapier gestaltete Hebelprodukte werden häufig auch als derivative Wertpapiere bzw. als verbriefte Finanzderivate bezeichnet. Diese Finanzinstrumente sind analog zu Standard-Anleihen, Investmentzertifikaten, Aktien und anderen Wertpapieren in den Meldungen zu Portfolioinvestitionen zu melden, unabhängig davon, ob sie einen ISIN-Code oder eine interne Wertpapier-Kennnummer haben oder nicht.
Die Meldung der Zahlungsein- und -ausgänge sowie der Bestände aus grenzüberschreitenden Geschäften mit Finanzderivaten ist gemeinsam in einem Formular je ISO-Land des ausländischen Geschäftspartners und je Finanzderivate-Kategorie vorzunehmen.
Beispiel:
- Sie besitzen mehrere Optionen aus Deutschland und einen Financial Futures aus Deutschland, weiters eine Option aus Frankreich und einen Commodity Futures aus den USA, diese liegen in Summe über der Meldegrenze. Somit müssen Sie 3 „Meldungen zu Finanzderivaten“ abgeben, nämlich eine für Deutschland, eine für Frankreich und eine für die USA.
- Sie besitzen mehrere Optionen aus Irland und einen Commodity Futures aus Irland (überschreiten die Meldegrenze), somit müssen Sie 1 „Meldung zu Finanzderivaten“ (für Irland) abgeben.