Wenn die Meldungslegung nicht DV-gestützt erfolgt, sind die entsprechenden Meldevordrucke gemäß Meldeverordnung ZABIL 1/2004 zu verwenden.
Da die Formularmeldungen in der OeNB manuell erfasst werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Formulare vollständig und leserlich ausgefüllt werden. Hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich die Formulare im Internet herunterzuladen oder in elektronischer Form auszufüllen.
Diese Meldeform gilt nicht für die Belege D6 und D7.