Meldebestimmungen

Papierfragebogen


Wenn die Meldungslegung zu den Belegen D6 und D7 nicht DV-gestützt erfolgt, ist der Ihnen zugesandte Papierfragebogen zu verwenden.

 

Da die Papiermeldungen in der OeNB mittels Belegleser erfasst werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Meldungen vollständig und leserlich ausgefüllt werden. Vorteilhaft wäre die Verwendung einer Schreibmaschine.