Meldebestimmungen

Organisatorisches

Die Änderung des Meldemediums muss der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, schriftlich (postalisch oder per E-Mail) 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.

Es muss sichergestellt sein, dass auf Anforderung innerhalb von 5 Tagen ein Duplikat, eine neue (korrigierte) bzw. ergänzende Meldung erstellt werden kann. Dies ist dann notwendig, wenn Daten in der OeNB nicht einlesbar sind bzw. falsch oder unvollständig gemeldet wurden.