Die Änderung des Meldemediums muss der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, schriftlich (postalisch oder per E-Mail) 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.
Es muss sichergestellt sein, dass auf Anforderung innerhalb von 5 Tagen ein Duplikat, eine neue (korrigierte) bzw. ergänzende Meldung erstellt werden kann. Dies ist dann notwendig, wenn Daten in der OeNB nicht einlesbar sind bzw. falsch oder unvollständig gemeldet wurden.
Meldebestimmungen
Organisatorisches
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