Die Meldung von Liegenschaftstransaktionen und Vermögensübertragungen gliedert sich in drei Teile:
- Grenzüberschreitender Ankauf/Verkauf von Liegenschaften
- Grenzüberschreitende Zahlungen aus der Vermietung/Verpachtung von Liegenschaften und Gebäuden (Gebäudeteilen)
- Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen.