Meldebestimmungen

Meldestruktur


Die Meldung von Liegenschaftstransaktionen und Vermögensübertragungen gliedert sich in drei Teile:

 

  1. Grenzüberschreitender Ankauf/Verkauf von Liegenschaften
  2. Grenzüberschreitende Zahlungen aus der Vermietung/Verpachtung von Liegenschaften und Gebäuden (Gebäudeteilen)
  3. Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen.