Meldebestimmungen

Meldeperiode

Die Meldeperiode ist der Monat, in dem eine Liegenschaftstransaktion oder/und eine Vermögensübertragung stattgefunden haben. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des Monats.

 

Die Meldung ist bis spätestens am 20. des Folgemonats der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, zu übermitteln.

 

Leermeldungen sind nicht erforderlich.