Meldebestimmungen

Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen


Land/ISO-Code

Es ist der zweistellige ISO-Code für das Sitzland (Wohnsitz) des ausländischen Auftragebers einer Vermögensübertragung an einen Inländer oder des ausländischen Begünstigten einer Vermögensübertragung durch einen Inländer bzw. für die Internationale Organisation, die als Auftraggeber/Begünstigter einer Vermögensübertragung auftritt, anzugeben.

 

Der ISO-Code ist der Ländercode gemäß ISO-Standard 3166 (International Organization for Standardization). Bei der gegenständlichen Meldung wird für die Codierung der Länder als Basis die Alphaversion verwendet. Eine Liste der aktuellen Codes finden Sie hier.