Wie ist die Meldepflicht gesetzlich geregelt?

Rechtliche Grundlagen


Auf nationaler Ebene verpflichtet das Devisengesetz 2004 (133 KB), insbesondere § 6 (1) und (2), die OeNB, die nationale Zahlungsbilanz und ihr verwandte Statistiken zu erstellen. Die Neufassung des Devisengesetzes bildet auch die Grundlage für die Umstellung des, großteils auf Bankmeldungen basierenden Erhebungssystems auf Direkterhebungen bei den Unternehmen.

 

Die OeNB ist Kraft § 6 Abs. 2 des Devisengesetzes 2004 berechtigt, für statistische Zwecke Auskünfte, Meldungen und Unterlagen von Wirtschaftstreibenden einzuholen, welche umgekehrt verpflichtet sind, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus ermöglicht das Devisengesetz 2004 die Nutzung bereits vorhandener Register- und Verwaltungsdaten. Damit können Doppelmeldungen vermieden und der Aufwand für die Unternehmen beschränkt werden.

 

Die Details der Durchführung sind in der Meldeverordnung „ZABIL 1/2004" (584 KB) in der Fassung der Verordnung „ZABIL 2/2009 (620 KB)" geregelt. Diese legt fest, welche Meldungen zum Kapitalverkehr mit dem Ausland (Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Finanzderivate, Sonstige Investitionen, Vermögensübertragungen und Liegenschaften) wann gelegt werden müssen.


Die Meldeverordnung „ZABIL 1/2005" (248 KB) und die seit 01.01.2009 in Kraft tretende Meldeverordnung „ZABIL 1/2009" (245 KB) betrifft die Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, die darin nach Inhalten und Meldeperioden beschrieben sind.


Welche internationalen Vorschriften gelten für die Zahlungsbilanz?

 

Die Erstellung der Zahlungsbilanz erfolgt auf Basis internationaler Rechtsgrundlagen, welche die OeNB zu regelmäßigen Meldungen an die Europäische Zentralbank (EZB), das Statistische Zentralamt der Europäischen Gemeinschaft (EUROSTAT) und an den Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichten und auch Inhalte und Darstellungsform festlegen:

 

Das Zahlungsbilanz-Manual des IWF betrifft die Methodologie der Erstellung der Zahlungsbilanz-Statistik und beschreibt Inhalte und Definitionen (Download: Balance of Payments Manual, 1993 vom IWF (2891 KB)).

 

Nähere Spezifikationen durch EU und EZB bestimmen die Lieferverpflichtungen der Nationalstaaten. Neben der EZB-Leitlinie gibt es seit 2005 eine EU-Verordnung. Der Kommissionsentwurf für diese Verordnung wurde für das neue Meldesystem in Österreich bereits berücksichtigt.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen sind die internationalen Vorgaben (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 1995) für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.