Nachstehend finden Sie die Termine, zu denen eine korrekte Meldung spätestens übermittelt sein muss.
Der Meldekalender stellt ein Service der OeNB dar, ohne Anspruch auf Gewähr – der korrekte Meldetermin ist von den Meldeverantwortlichen den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.