Melderservice
Meldebestimmungen Bankenstatistik
Der OeNB obliegt die Erhebung und Verarbeitung von finanzstatistischen Daten, die Erstellung von zahlreichen darauf beruhenden Primärstatistiken und Bereitstellung dieser Daten. Die zugrundeliegenden Melderichtlinien für Kreditinstitute gemäß …
Informationen der OeNB zum Thema Großkreditevidenz
Die Großkreditevidenz ist im § 75 des Bankwesengesetzes geregelt und soll dazu beitragen, die kreditrisikobezogenen Informationsinteressen von Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht zu befriedigen. Der § 75 BWG verpflichtet Kredit-, Finanzinstitute sowie …
Meldungen Außenwirtschaftsstatistik
Die OeNB ist gesetzlich verpflichtet (gemäß § 6 Abs. 1 des Devisengesetzes 2004, BGBl. I Nr. 123/2003), die Zahlungsbilanz und deren verwandte Statistiken für Österreich zu erstellen. Das Devisengesetz 2004 berechtigt die OeNB, die zum Zwecke der …
Abfrage refinanzierungsfähiger Drittschuldner
Diese Anwendung erlaubt autorisierten Benutzern, die refinanzierungsfähigen Drittschuldner abzufragen, und zwar je nach Wahl entweder manuell/interaktiv über das Internet (CSV-Format) oder automatisch via Webservice.
- Weiterempfehlen
- This page in English
