Am 3. Dezember 2004 wurde die Meldeverordnung ZABIL 1/2004 der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlicht. Sie ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung statistischer Daten über den Kapitalverkehr österreichischer Unternehmen und Privater mit dem Ausland und tritt mit 1.1.2006 in Kraft. Dabei handelt es sich um einen weiteren Schritt in der Vorbereitung zur Umstellung des Erhebungssystems für die österreichische Zahlungsbilanz. Detaillierte Informationen dazu können von einer speziell zu diesem Zweck eingerichteten Website abgerufen werden (zahlungsbilanz.oenb.at)
Sind derzeit großteils indirekte Meldungen im Wege des Bankensystems Grundlage der Zahlungsbilanzstatistik, werden ab 1. 1. 2006 grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte direkt bei den Unternehmen und Privaten selbst erfasst. Die nun im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ publizierte Verordnung der OeNB betrifft den Kapitalverkehr Österreichs mit dem Ausland, d. h. grenzüberschreitende Kapitalveranlagungen und -aufnahmen
Die OeNB, die in Österreich für die Erstellung der Zahlungsbilanz verantwortlich ist, arbeitet schon seit geraumer Zeit an einem möglichst einfachen und Kosten sparenden Umstieg der Erhebungen im Interesse der österreichischen Wirtschaft. Aus diesem Grund hat die OeNB schon früh das Gespräch mit Unternehmensvertretern gesucht und bereits in diesem Jahr eine breit angelegte Informationskampagne durchgeführt. So hatten die Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen von Veranstaltungen in allen Landeshauptstädten die Grundzüge des neuen Erhebungssystems kennen zu lernen und mit den Statistikexperten der OeNB Detailfragen zu besprechen. Darüber hinaus wurde eine eigene Website eingerichtet, welche alle Interessierten aktuell über die Fortschritte des Umstellungsprozesses informiert und die Möglichkeit bietet, die zukünftige automatisierte Meldungslegung zu testen (zahlungsbilanz.oenb.at). Weiters stehen Mitarbeiter des Statistikbereiches der OeNB telefonisch für Anfragen zur Verfügung (01-404 20-4444, werktags von 9.00 bis 16.00 Uhr).
In einem zweiten Schritt wird im ersten Quartal 2005 die Rechtsbasis für die Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs veröffentlicht werden. Im Zuge dessen wird es wiederum eine breite Information der österreichischen Wirtschaft geben.
Presseaussendung
Neue Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank
Wien, 3. 12. 2004
Hotline für Fragen zur Außenwirtschaftsstatistikmeldung
Abteilung für Außenwirtschaftsstatistik und Finanzierungsrechnung
Tel.: (+43-1) 404 20-4444
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Herausgeber:
Oesterreichische Nationalbank
Sekretariat des Direktoriums/Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (+43-1) 404 20-6666
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