EZB-Anforderungen an die Monetärstatistik

EZB-Anforderungen an die Monetärstatistik


Die Zielsetzungen der EZB hinsichtlich Preisstabilität im Euroraum bzw. der Mitverantwortung für die Stabilität der Finanzmärkte in diesem Gebiet bedingen die regelmäßige Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen und international vergleichbaren statistischen Informationen. Daher besitzt die EZB – basierend auf der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (Artikel 5 [2]) und der „Statistikverordnung“ der EZB (Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates über die Erfassung statistischer Daten durch die EZB) das Recht zur Festlegung eines harmonisierten Meldewesens für den Euroraum. Die in diesem Bereich dargestellten Verordnungen, Leitlinien, Guidance Notes und Manuals bilden dabei den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung der Monetärstatistiken und der Mindestreserve. 



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