Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne

Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne (Statistiken Q1/10)

Gegenüberstellung von Einzelinstituten und Konzernen

Wien, 15.1.2010 (Mag. Dr. Jürgen Eckhardt MBA, LL.M., MSc, Roman Hofstätter)1)

Das aufsichtsrechtliche Risiko wird durch das Bankwesengesetz (BWG) definiert und beinhaltet das Kredit- und das Marktrisiko (inklusive Abwicklungsrisiko) sowie das Operationelle Risiko. Dieses wird den vorhandenen Eigenmitteln gegenübergestellt und daraus ergibt sich als Differenz ein Risikopuffer, der sogenannte Eigenmittelüberschuss. Es soll eine Aussage über die Risikosituation getroffen werden, die einerseits das Kreditinstitut in einer isolierten Betrachtung (z. B. Erste Bank AG) und andererseits das Kreditinstitut als übergeordnete Mutter von in- und ausländischen Tochterinstituten (z. B. Erste Group) in den Fokus der Analyse rückt. Im Bereich der Konzerne stieg zum dritten Quartal 2009 das Risiko, die Eigenmittel hingegen erhöhten sich gegenüber jenen der Konzernmütter (Einzelinstitut) nur geringfügig, was in einer niedrigeren Eigenmittelquote zum Ausdruck kam. Ähnlich verhielt es sich im Bereich des Klumpenrisikos, da offensichtlich dem konsolidierten Konzentrationsrisiko höhere aufsichtsrechtliche Risikogewichte zugeordnet wurden. Diese Ergebnisse lassen sich aus den Risikodaten ableiten, die aufgrund eines Vergleichs österreichischer Banken auf Einzelinstituts- mit der Konzernebene zustande kamen.



1 Methodologie und Mindestanforderungen

1.1 Methodologie

Diese Analyse beschäftigt sich mit aufsichtsrechtlich relevanten Daten österreichischer Bankkonzernmütter, wobei ein Vergleich zwischen unkonsolidierter und konsolidierter Ebene zum dritten Quartal 2009 erfolgen soll.

 

Für Zwecke dieser Analyse wird der Konsolidierungskreis der Kreditinstitutsgruppe (KI-Gruppe) gemäß § 30 BWG herangezogen. Demnach liegt eine KI-Gruppe vor, wenn:

  • ein übergeordnetes Institut (Kreditinstitut und/oder Finanzholdinggesellschaft)

  • mit Sitz im Inland

  • bei einem oder mehreren nachgeordneten Kredit-, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen oder Anbietern von Nebendienstleistungen

  • mit Sitz im In- oder Ausland

  • Beherrschung – mittels Kapital- oder Stimmrechtsmehrheit bzw. tatsächlicher Beherrschung – ausübt. Im Fall einer Mehrfachkonsolidierungspflicht – siehe Abbildung – wird jeweils nur der höchste Konsolidierungskreis (FH22) steht über KK33)) verwendet, um eine Datenredundanz zu vermeiden.

Im Folgenden wird einerseits das Risikopotenzial gemäß Basel II (Eigenmittelerfordernis) im Vergleich zu den vorhandenen Risikodeckungsmassen (anrechenbare Eigenmittel) und andererseits die Begrenzung von Risikokonzentrationen (Klumpenrisiko/Großveranlagungen) übergeordneter Institute analysiert.



1.2 Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen

Das Eigenmittelerfordernis insgesamt stellt das betragsmäßige, durch aufsichtsrechtlich vorgegebene Parameter bzw. eigene Modelle ermittelte, mit Eigenmitteln unterlegungspflichtige Risiko einesKreditinstituts dar. Folgende Risiken sind gemäß § 22 BWG mit Eigenmitteln zu unterlegen:

  • Kreditrisiko

  • Marktrisiko (inklusive Abwicklungsrisiko)

  • Operationelles Risiko

Die Berechnungsansätze dieser Risikobereiche spiegeln den Risikogehalt der eingegangenen Geschäfte wider, da sich die Höhe der zu haltenden Eigenmittel am Risiko der Geschäfte der Kreditinstitute orientiert.

 

Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelbestandteile sind nicht deckungsgleich mit dem bilanzrechtlichen Eigenkapital. Die Eigenmittelkomponenten weisen unterschiedliche Qualitäten auf. Folgende unterschiedliche Kategorien kennt der § 23 BWG:

  • Die beste Eigenmittelqualität weist dasKernkapital (Tier 1-Kapital)auf;

  • alle übrigen Eigenmittelbestandteile sind nur im bestimmten Ausmaß zum Kernkapital anrechenbar und werden deshalbergänzende
    Eigenmittel (Tier 2-Kapital)
    genannt. Diese Kategorie unterscheidet weiter in Tier 2-Kapital höherer und niedrigerer Qualität und wird unter anderem durch eigene Emissionen generiert;

  • die letzte Kategorie stellen dieDritt-rangmittel (Tier 3-Kapital)dar, die ausschließlich zur Deckung des Marktrisikos verwendbar sind.

Großveranlagungen repräsentieren das sogenannte „Klumpenrisiko“, das heißt die Gefahr von Risikokonzentrationen. Die Norm des § 27 BWG regelt besonders hohe „Kreditaufnahmen/Bankgeschäfte“ eines einzelnen Kreditnehmers bzw. mehrerer Kreditnehmer, die als ein Kreditnehmer zu sehen sind (Gruppe verbundener Kunden), um zu verhindern, dass es im Fall der Zahlungsunfähigkeit dieses Kreditnehmers bzw. dieser Kreditnehmergruppe zu einer Gefährdung des Kreditinstituts kommt. Daher normiert das BWG, dass eine einzelne Großveranlagung (ab 500.000 EUR oder 10% der anrechenbaren Eigenmittel eines Kreditinstituts bzw. der KI-Gruppe) nach der Gewichtung des jeweiligen Vertragspartners mit gesetzlich vorgegebenen Risikogewichten nicht höher als 25% der anrechenbaren Eigenmittel (bei Geschäften mit Vertragspartnern im eigenen Konzern maximal 20%) sein darf und die Gesamtheit aller Großveranlagungen nicht das 8-Fache der anrechenbaren Eigenmittel überschreiten darf.

 

Aufgrund des gesetzlichen Auftrags, normiert durch das BWG, hat die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) gutachterliche Äußerungen bezüglich der Einhaltung erwähnter Ordnungsnormen abzugeben. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung, ob die gemeldeten Eigenmittelerfordernisse durch entsprechend anrechenbare Eigenmittel abgedeckt bzw. ob die Einzel-/Gesamtgroßveranlagungsgrenzen vom meldepflichtigen Kreditinstitut eingehalten wurden.



Eigenmittelerfordernis und Eigenmittel gemäß §§ 22, 23 und 24 BWGStand September 2009 
 UnkonsolidiertKonsolidiertDifferenzVerhältnis1
 
 in Mio EURin %
 
Bruttoforderung777.4191.167.030389.611150,1
Durchschnittlicher Eigenmittelunterlegungsfaktor3,43,90,5116,2
Bemessungsgrundlage Kreditrisiko293.879504.172210.293171,6
    Risikogewichtete Aktiva248.238442.160193.922178,1
    Off Balance Anlage 141.06554.56713.502132,9
    Off Balance Anlage 24.5757.4442.869162,7
Eigenmittelerfordernis (insgesamt)26.26245.82819.566174,5
Kreditrisiko23.63040.52416.893171,5
    Standardansatz16.36628.07911.713171,6
    IRB−Ansatz7.26412.4445.180171,3
Marktrisiko1.2111.686476139,3
Operationelles Risiko1.0973.5162.418320,4
aus dem Umstieg auf Basel II und sonstige Eigenmittelerfordernisse321102–21931,8
Eigenmittel (insgesamt)62.65266.7104.058106,5
Kernkapital45.66248.6192.957106,5
Ergänzende Eigenmittel19.74421.6121.868109,5
Abzugsposten3.3944.219825124,3
Tier 3−Kapital1.0831.14158105,4
 
 UnkonsolidiertKonsolidiertDifferenz 
 
 in %in Prozentpunkten 
 
Kernkapitalquote13,48,1–5,3 
Eigenmittelquote (Solvency Ratio)219,211,7–7,5 
 


2 Datenlandschaft

Zum dritten Quartal 2009 gab es in Österreich 60 Bankkonzernmütter (diese haben unter anderem 322 in- und ausländische Kreditinstitute in ihrem Konsolidierungskreis), die für diese Analyse von Relevanz sind.



2.1 Risikopotenzial versus Risikodeckungsmassen

Tabelle 1 zeigt, dass sowohl unkonsolidiert als auch konsolidiert ausreichende Überhänge der Risikodeckungsmassen gegenüber dem Risikopotenzial gemäß Basel II vorhanden waren. Unkonsolidiert betrug der Eigenmittelüberschuss zum dritten Quartal 2009 36,39 Mrd EUR, konsolidiert nur noch 20,88 Mrd EUR.

 

Auffällig ist, dass ab Einführung von Basel II der konsolidierte Eigenmittelüberschuss (Grafik 1) weitgehend unverändert blieb, wogegen der unkonsolidierte Überschuss stetig anstieg. Gründe dafür könnten in der Anwendung anderer Risikogewichte – z. B. schlechteres Länderrating – bzw. beim Erwerb von Beteiligungen im CESEE-Raum4) und daraus resultierendem Brutto-forderungszuwachs liegen.

 

Das unkonsolidierte Gesamteigenmittelerfordernis (Grafik 2) belief sich Ende September 2009 auf 26,26 Mrd EUR und war im Vergleich zur konsolidierten Betrachtung um 19,57 Mrd EUR niedriger. Relativ betrachtet war somit das Risikopotenzial unter Einbeziehung aller konsolidierungspflichtigen in- und ausländischen Institute um 74,5% höher und erreichte einen Stand von 45,83 Mrd EUR.

 

Die unkonsolidierte Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko machte im September 2009 293,88 Mrd EUR aus. Im Vergleich dazu betrug die gemäß § 30 BWG konsolidierte Bemessungsgrundlage 504,17 Mrd EUR und lag damit um 71,6% über jener der Bankkonzernmütter. Hingegen waren die Bruttoforderungen5) konsolidiert um 50,1% höher als auf unkonsolidierter Basis. Daraus ist zu schließen, dass im konsolidierten Bereich höhere Risikogewichte zur Anwendung kamen.

 

Unkonsolidiert hatten die risikogewichteten Aktiva einen Anteil von 84,5%, die außerbilanzmäßigen Geschäfte6) (Off Balance Anlage 1) 14,0% und die Derivate (Off Balance Anlage 2) 1,5% an der Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko. Ähnlich verhält es sich konsolidiert mit Anteilen von 87,7%, 10,8% und 1,5%.

 

Das gemäß § 22 BWG berechnete Eigenmittelerfordernis (Risikopotenzial) ist den Eigenmitteln gemäß § 23 BWG (Risikodeckungsmassen) gegenüberzustellen, damit geprüft werden kann, ob die in Österreich tätigen Kreditinstitute bzw. KI-Gruppen jederzeit ausreichend anrechenbare Eigenmittel gemäß §  22 Abs. 1 BWG halten.

 

Der Eigenmittelstand österreichischer Bankkonzerne und ihrer Mütter erhöhte sich seit Jahresbeginn 2007 stetig. Unkonsolidiert belief sich dieser auf 62,65 Mrd EUR bzw. konsolidiert auf 66,71 Mrd EUR. Die konsolidierten Eigenmittel waren damit zum 30. September 2009 um 4,06 Mrd EUR bzw. 6,5% höher als auf Einzelkreditinstitutsbasis. Die konsolidierte Eigenmittelausstattung (Solvency Ratio) betrug 11,7% (–7,5 Prozentpunkte gegenüber der unkonsolidierten Kennzahl). Dies resultiert aus dem relativ stärkeren Anstieg des konsolidierten Risikopotenzials  (+74,5% gegenüber unkonsolidierter Basis) im Verhältnis zu den konsolidierten Risikodeckungsmassen (+6,5% gegenüber unkonsolidierter Basis).

 

Die international häufig analysierte Tier 1-Ratio (Kernkapitalquote) betrug im dritten Quartal 2009 auf unkonsolidierter Ebene 13,4%. Demgegenüber belief sich die konsolidierte Tier 1-Ratio auf 8,1%.


Eigenmittelüberschuss
Eigenmittelerfordernis insgesamt
Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko
Eigenmittel insgesamt
Kernkapitalquote

2.2 Begrenzung von Risiko konzentrationen

Die Bankkonzernmütter übermittelten unkonsolidiert zum Berichtstermin September 2009 ein ungewichtetes Großveranlagungsgesamtvolumen von 336,61 Mrd EUR. Im Vergleich dazu betrug der konsolidierte Wert 313,05 Mrd EUR, woraus sich eine Differenz von –23,57 Mrd EUR bzw. –7,0% ergab. Nach ihrer Vertragspartnergewichtung in Risikoklassen (0%, 20%, 50%, 100%) verblieb konsolidiert ein Betrag von 43,81 Mrd EUR (unkonsolidiert: 33,38 Mrd EUR); das entsprach einer konsolidierten durchschnittlichen Gewichtung7) von 14,0% (unkonsolidiert: 9,9%). Dieses höhere konsolidierte Risikosensitivitätsmaß resultierte aus dem höheren Risikogehalt von Bankgeschäften, die die nachgeordneten in- und ausländischen Tochterinstitute eingingen und die auf konsolidierter Ebene entsprechend zu berücksichtigen waren.

 

Interessant erscheint der konsolidierte Anteil des Derivativgeschäfts – das dem Bankbuch zugeordnet ist – am Gesamtvolumen der Großveranlagungen. Dieser ist um 1,1 Prozentpunkte höher als unkonsolidiert und betrug 2,6%.



Großveranlagungen gemäß § 27 BWGStand September 2009 
 UnkonsolidiertKonsolidiertDifferenzVerhältnis1
 
 in Mio EURin %
 
Risikovorsorge268267–199,7
 Großveranlagungen    
nach Risikovorsorge341.413319.180–22.23393,5
    Aktivposten261.084246.328–14.75594,3
    Außerbilanzielle Geschäfte39.28437.872–1.41296,4
    Derivate5.3098.4553.146159,3
    Positionen des Handelsbuchs35.73726.525–9.21274,2
Zurechnung zu Dritten4.5744.801227105,0
Ungewichteter Wert336.613313.046–23.56793,0
Gewichteter Wert33.38743.80810.421131,2
Gesamtheit aller Großveranlagungen32.98943.41010.421131,6
 
 UnkonsolidiertKonsolidiertDifferenz 
 
 in %in Prozentpunkten 
 
Zusammensetzung Großveranlagungen    
    Aktivposten76,577,20,7 
    Außerbilanzielle Geschäfte11,511,90,4 
    Derivate1,62,61,1 
    Positionen des Handelsbuchs10,58,3–2,2 
Anteil der Zurechnungen1,31,50,2 
 Durchschnittliche Gewichtung    
der Großveranlagungen9,9144,1 
 

Zusammensetzung der Großveranlagungen

3 Zusammenfassung

Die Gegenüberstellung österreichischer Bankkonzernmütter auf unkonsolidierter bzw. konsolidierter Ebene zeigt, dass im Bereich der KI-Gruppen gemäß § 30 BWG ein höheres Risikopotenzial als bei den Müttern festzustellen ist. Ein ähnliches Bild ergibt sich im Bereich des Konzentrationsrisikos, da hier die konsolidierte durchschnittliche Gewichtung der Großveranlagungen ebenfalls um 4,1 Prozentpunkte höher war als unkonsolidiert.


1) Juergen.Eckhardt@oenb.at; Roman.Hofstaetter@oenb.at

2) Kreditinstitutsgruppe mit übergeordneter Finanzholding.

3) Kreditinstitutsgruppe ohne übergeordnete Finanzholding.

4) Zentral-, ost- und südosteuropäische Länder (Central, Eastern and Southeastern European count-ries – CESEE).

5) Auf Basis der Bruttoforderungswerte berechnet sich unter Anwendung von Risikogewichten die Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko.

6) Beispielsweise Haftungen, Garantien und Kreditrahmen.

7) Verhältnis gewichteter Wert zu ungewichtetem Wert.