Wien, 13.7.2010 (Mag. Beatrix Jaksic)
Seit Jänner 2008 werden auch die selbstständig Erwerbstätigen in das System der Abfertigung NEU miteinbezogen. Deshalb wurden die rechtlichen Grundlagen umbenannt. Das BMVG heißt nun BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) und die 2. MIQA-VO wurde zur BVQA-V (Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung). Die Mitarbeitervorsorgekasse wurde in Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) geändert.
Der Beobachtungszeitraum, der diesem Kurzbericht zugrunde liegt, erstreckt sich von Anfang 2009 bis Ende März 2010, um die Trendumkehr innerhalb der Veranlagungsstruktur der Betrieblichen Vorsorgekassen verdeutlichen zu können.
Mit März 2010 wurde der „fair-finance Vorsorgekasse AG“ seitens der Finanzmarktaufsicht die Konzession zum Betrieb des BV-Kassengeschäfts erteilt. Somit mussten zum Berichtstermin 31. März 2010 Meldungen zu den Eigenmittel- und Veranlagungsvorschriften von zehn BV-Kassen erbracht werden.
Im neunten Jahr der Geschäftstätigkeit belief sich die Anzahl der Anwartschaftsberechtigten Ende März 2010 auf 3,37 Millionen Personen.
Zum 31. März 2010 konnte ein Anwartschaftsvolumen von 3,03 Mrd EUR verzeichnet werden. Dies bedeutete einen Anstieg um 0,91 Mrd EUR oder rund 43,0 % gegenüber Ende Dezember 2008.
Gesetzlich verpflichtend ist eine Kapitalgarantie zu gewähren, um die Anwartschaftsberechtigten vor dem Verlust der monatlich vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge (1,53 % vom Bruttogehalt plus Sonderzahlungen) zu schützen.
Die Rücklage dafür belief sich Ende März 2010 auf 5,21 Mio EUR (Ende Dezember 2008: 1,91 Mio EUR). Die gesamten Verwaltungskosten betrugen Ende März 2010 4,80 Mio EUR (Ende Dezember 2008: 3,72 Mio EUR).
Die Bilanzsumme der zehn BV-Kassen wies zum 31. März 2010 ein Volumen von 3,10 Mrd EUR auf, das entsprach einer Erhöhung um 0,93 Mrd EUR oder 42,9 % gegenüber Ende Dezember 2008.
Im Jahr 2009 und im ersten Quartal 2010 konnte im Bereich der Veranlagungen der BV-Kassen eine Trendumkehr zur indirekten Veranlagung beobachtet werden.
Ende Dezember 2008 waren noch 49,7 % der Gelder direkt (z. B. bei Banken) veranlagt, Ende Dezember 2009 betrug der Anteil nur mehr 31,2 % (–18,5 Prozentpunkte). Ende März 2010 belief sich dieser Anteil auf 29,7 %.
Zeitgleich stieg der Anteil der indirekten Veranlagungen (z. B. in Fonds) von 50,3 % (Ende Dezember 2008) auf 68,8 % (Ende Dezember 2009) und betrug Ende März 2010 70,3 %.
Die direkten Veranlagungen erreichten Ende März 2010 ein Volumen in Höhe von 0,90 Mrd EUR und reduzierten sich somit um 0,17 Mrd EUR oder 15,9 % gegenüber Dezember 2008.
Die indirekten Veranlagungen wiesen Ende März 2010 einen Wert von 2,14 Mrd EUR aus, das entsprach einer Erhöhung um 1,08 Mrd EUR oder 101,9 % gegenüber Ende Dezember 2008.
Das Vermögen der Veranlagungsgemeinschaften betrug Ende März 2010 3,04 Mrd EUR und erhöhte sich gegenüber Ende Dezember 2008 um 0,90 Mrd EUR bzw. 42,1 %.
Mit Berichtstermin Juni 2010 wird das Schaubild „Quartalsausweis zu den Eigenmittel- und Veranlagungsvorschriften“ im Rahmen einer Novellierung der BVQA-V erweitert.
In der Anlage 1 (Eigenmittel) werden vier neue Positionen hinzugefügt, um Daten zu den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten innerhalb einer BV-Kasse und zu den abgeschlossenen Beitrittsverträgen zwischen BV-Kassen und Unternehmen zu erheben.
Zusätzlich entstehen die zwei neuen Anlagen 7 und 8, jeweils für das BV-Kassengeschäft und das Zukunftsvorsorgegeschäft, die eine Meldeverpflichtung im Hinblick auf Held-to-Maturity bewertete Veranlagungsinstrumente implementieren.
Bei der Held-to-Maturity-Bewertung handelt es sich um die Bewertung von Wertpapieren, die bis zur Fälligkeit im Bestand eines Unternehmens gehalten werden, mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder ihren fortgeführten Tageswerten zum Zeitpunkt der Widmung, unter Verwendung der Effektivzinsmethode.