Bericht

Ergebnisse des Bankaufsichtlichen Prüfungsberichts und der Reservenmeldung 2004 (Statistiken Q1/06)

Wien, 23. 1. 2006 (Mag. Patrick Thienel)

Aufgrund des Bankaufsichtlichen Prüfungsberichts 2004, einer jährlichen Meldung, die vom Bankprüfer eines Kreditinstituts bzw. einer Zweigstelle gemäß § 9 Bankwesengesetz zu erstellen ist, ist ersichtlich, dass per Ende Dezember 2004 90,2% der Kredite der Risikokategorie „ohne erkennbares Ausfallsrisiko“ zuzurechnen und nicht einmal 1% als „uneinbringliche Forderungen“ zu betrachten waren. Gemessen an allen Forderungen betrug der Anteil aller zins- und ertraglosen Aktiva 3,45%.

Bei der Meldung der stillen Reserven, die ebenfalls vom Bankprüfer für das Kreditinstitut abgegeben wird, kam zum Ausdruck, dass die stillen Reserven der in Österreich tätigen Kreditinstitute Ende 2004 rund 2,3% der Bilanzsumme betrugen, was fast einer Verdoppelung gegenüber dem Jahresultimo 2003 entspricht.


1 Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht

1.1 Allgemeines

Das Ergebnis über die Prüfung der Einhaltung des Bankenwesengesetzes (BWG) bzw. anderer für Kreditinstitute geltender Rechtsvorschriften wird in einem Bankaufsichtlichen Prüfungsbericht (BAP) dargestellt.

Zum Berichtstermin 31. Dezember 2004 wurde von 876 Kreditinstituten gemäß § 1 BWG und Zweigstellen gemäß § 9 Abs. 1 BWG ein BAP abgegeben. Im Folgenden wird die Meldung kurz vorgestellt und ein Exzerpt aus den Ergebnissen gegeben.



1.2 Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 63 Abs. 4 BWG hat der Bankprüfer die Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses zu prüfen. Das Ergebnis ist gemäß § 63 Abs. 5 BWG in einem gesonderten BAP aufzunehmen.

Der Bankprüfer hat die sachliche Richtigkeit der Bewertung, ein­schließlich gebotener Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Vorschriften des BWG bzw. die Ein­haltung anderer für Kreditinstitute geltender Rechtsvorschriften zu prüfen. Der Bericht dieser Prüfung ist den Geschäftsleitern und den nach Gesetz oder Satzung bestehenden Aufsichtsorganen der Kreditinstitute zu übermitteln. Gleichzeitig ist dieser Bericht gemäß § 44 Abs. 1 BWG gemeinsam mit dem Prüfungsbericht über den Jahresabschluss längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank(OeNB) vorzulegen. Die näheren Details sind in der Ver­ordnung der Finanzmarktaufsicht über den Bankaufsichtlichen Prüfungsbericht festgelegt.



1.3 Aufbau des Bankaufsichtlichen Prüfungsberichts

 Der Bankaufsichtliche Prüfungsbericht setzt sich aus den folgenden fünf Teilen zusammen:

  • Teil I: Fragestellungen zum BWG und sonstigen Finanzmarktgesetzen             

Fragen nach der Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften (Sparkassengesetz, Investmentfondsgesetz, Bausparkassengesetz etc.).

  • Teil II: Erläuterungen und Darstellungen des Bankprüfers zu den Antworten Teil I          

Dieser Abschnitt dient zur Beschreibung von Nichteinhaltungen oder erläuterungsbedürftigen Vorfällen, also Fragen aus Teil I, die mit „nein“, „erläuterungsbedürftig“ oder „nicht anwendbar“ beantwortet werden. Wesentliche Feststellungen des Bankprüfers über Vorfälle oder Tatsachen, für die entweder keine Fragestellung im Teil I vorgesehen ist oder die eine eingehendere Darstellung verlangen, sind gesondert zu melden.

  • Teil III: Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gemäß §24 Abs. 5 BWG

Sind eine oder mehrere übergeordnete Finanzholdinggesellschaften in die Kreditinstitutsgruppe einzubeziehen, so sind die konsolidierten Eigenmittel und auch die konsolidierte Bilanzsumme für jede einzelne Kreditinstitutsgruppe anzugeben. Eine Konsolidierung hat nur dann zu erfolgen, wenn es sich beim geprüften Institut um ein übergeordnetes Institut nach § 30 BWG (Kreditinstitutsgruppe) handelt. 

  • Teil IV: Informationen, die nur das Einzelkreditinstitut betreffen

In diesem Teil sind Angaben wie Bilanzsumme, Eigenmittel, Jahresgewinn/Jahresverlust und Risikovorsorge verpflichtend.

  • Teil V: Erläuterungen und Beurteilungen zu den einzelnen Teilen          

Hier sind Erläuterungen und Beurteilungen, wie z. B. zu den Bewertungsmethoden, den Risiken aus Finanzinstrumenten und Rohstoffpreisen sowie den Marktrisiken zu geben.



1.4 Zukunft des Bankaufsichtlichen Prüfungsberichts

Der Bankaufsichtliche Prüfungsbericht wird in Zukunft insoweit geändert, als der gegenwärtige BAP durch eine „Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss“ ersetzt wird. Die wesentlichsten inhaltlichen Änderungen waren die Umformulierung der Feststellungen des Bankprüfers im Teil I von „wurde eingehalten“ auf „wurde beachtet“ sowie die Streichung der Fragen zum Beteiligungsfondsgesetz. 

Eine tief greifende inhaltliche Änderung der künftigen Anlage zum Prüfungsbericht (AP), die im Rahmen des neuen risikoorientierten Meldewesens notwendig wird, soll nächstes Jahr in Angriff genommen werden.



1.5 Exzerpt aus den Ergebnissen des Bankaufsichtlichen Prüfungsberichts 2004

Ende Dezember 2004 waren 90,2% der Kredite1) der Risikokategorie „ohne erkennbares Ausfallsrisiko“ zuzurechnen. Das bedeutet, dass ein allgemeines Kreditrisiko zwar diesen Forderungen immanent, aber im Einzelnen nicht erkennbar ist. Anteilsmäßig stellt dieser Wert einen Rückgang um 0,53 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2003 dar. 

Die Risikokategorie „anmerkungs­bedürftig“ stieg anteilsmäßig leicht um 0,81 Prozentpunkte auf 7,1% an. Dabei handelt sich um Kredite, bei denen noch keine unmittelbare Gefahr von Ausfällen existiert, aber verschiedene Umstände eine intensive Beobachtung des Kreditengagements erfordern. 

Im Bereich der Risikokategorie „notleidend“ war gegenüber 2003 einanteilsmäßiger Rückgang um 0,31 Prozentpunkte auf 1,8% zu beobachten. Eine Forderung ist dann als „notleidend“ oder „akut ausfallsbedroht“ anzusehen, wenn Verzinsung und Rückzahlung des Forderungsbetrags ganz oder teilweise gefährdet erscheinen. Diese Forderungen oder Forderungsteile sind daher zumindest zum Teil wertberichtigt. Die Risikokategorie „uneinbringlich“ stieg marginal (+0,03 Prozentpunkte) an und hatte einen Anteil von knapp 1% an allen Krediten. Bei dieser Kategorie ist der Kreditverlust bereits zur Gewissheit geworden. Die Uneinbringlichkeit bedeutet hier somit Realität und nicht mehr bloße Vermutung. Diese Forderungen oder Forderungsteile sind daher zur Gänze wertberichtigt.


Gliederung der Kredite in Risikokategorien im Jahr 2004

1.5.1 Gliederung der Kredite aller in Österreich tätigen Kreditinstitute in einzelne Risikokategorien (Teil IV)


1.5.2 Gliederung der zins- und ertraglosen Aktiva aller in Österreich tätigen Kreditinstitute (Teil IV)

Gemessen an der Bilanzsumme betrug der Anteil aller zins- und ertraglosen Aktiva zum Berichtstermin Dezember 2004 3,5%. Absolut erhöhte sich die Gesamtsumme aller zins- und ertraglosen Aktiva 2) gegenüber dem Jahr 2003 um 8,4%. 

Bei den gemeldeten Risikokategorien stiegen vor allem der Anteil der zins- und ertraglosen Beteiligungen (+13,82 Prozentpunkte) an allen Beteiligungen. Der Anteil der zins- und ertraglosen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere stieg um 0,45 Prozentpunkte, jener der zins- und ertraglosen Forderungen an Kreditinstitute stieg um 0,15 Prozentpunkte. Beim Anteil der zins- und ertraglosen Forderungen an Kunden an den Gesamtforderungen an Kunden war sogar ein Rückgang um 0,19 Prozentpunkte festzustellen.



Tabelle 1
Anteil der zins- und ertraglosen Aktiva an der jeweiligen Forderungskategorie 
in %
 
 31. Dezember 200431. Dezember 2003
 
Forderungen an Kreditinstitute0,780,63
Forderungen an Kunden1,531,72
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere1,641,18
Beteiligungen38,2524,43
 


2 Stille Reserven

2.1 Allgemeines

Im Rahmen der Reservenmeldung werden vom Bankprüfer Bilanzpositionen, in denen stille Reserven enthalten sind, und die Struktur der stillen Reserven dargestellt. Stille Reserven eines Kreditinstituts entstehen durch bilanzielle Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder durch Überbewertung von Verbindlichkeiten. Stille Reserven können einen erheblichen Beitrag zum Substanzwert eines Kreditinstituts leisten. 

Im Zuge der Meldung der stillen Reserven waren zum 31. Dezember 2004 insgesamt 855 Kreditinstitute meldepflichtig. Im Folgenden wird die Meldung kurz vorgestellt und ein Exzerpt aus den Ergebnissen gegeben.



2.2 Rechtliche Grundlagen

Aufgrund von § 70 Abs. 1 Z. 1 BWG in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BWG haben Kreditinstitute ihre stillen Reserven zum Stichtag der zuletzt erstellten Bilanz zu melden. In der Reservenmeldungsverordnung inklusive Anhang sind die näheren Details geregelt. Gemäß § 44 Abs. 1 BWG hat der Bankprüfer längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres die stille Reservenmeldung zu übermitteln.



2.3 Aufbau der Reservenmeldung

Die Reservenmeldung gliedert sich in vier Teile: Teil I: Bilanzpositionen, in denen stille Reserven enthalten sind;

  • Teil II: Struktur der stillen Reserven;
  • Teil III: Kommentarseite zur Reservenmeldung;
  • Teil IV: Prüfungsergebnis des Bankprüfers.


2.4 Anteil der stillen Reserven an der Bilanzsumme

Ende 2004 betrugen die stillen Reserven der in Österreich tätigen Kreditinstitute rund 2,3% der Bilanzsumme. Im Bereich der „Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, nicht börsennotiert“ findet sich mit 1,4% der höchste Anteil an stillen Reserven gemessen an der Bilanzsumme. Hier war auch der höchste relative Anstieg (+0,68 Prozentpunkte) gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Der einzige relative Rückgang war im Bereich „Grundstücke und Gebäude“ (–0,02 Prozentpunkte) zu verzeichnen. 



Tabelle 2
Anteil der stillen Reserven an der Bilanzsumme 
in %
 
 31. Dezember 200431. Dezember 2003
 
  1.Schuldtitel öffentlicher Stellen0,090,08
  1A. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, börsennotiert0,180,15
  2. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere,
börsennotiert
0,070,04
  3. Wertpapiere und Investmentzertifikate, nicht börsennotiert0,140,11
  4. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen,
börsennotiert
0,350,13
  5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, nicht börsennotiert1,360,68
  6. Grundstücke und Gebäude0,180,20
  7. Versteuerte Reserven in Forderungen0,030,02
  8. Summe (Pos. 1 bis 7)2,401,41
  9. Unterdeckung Abfertigungs- und Pensionsrückstellung0,060,04
10. Summe (Pos. 8 abzüglich 9)2,341,36
 


Herausgeber:

Oesterreichische Nationalbank

Sekretariat des Direktoriums/Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (+43-1) 404 20-6666

1) Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und gemäß § 22 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 1 zu § 22 BWG gewichteten außerbilanzmäßigen Geschäften.

2) Die Gesamtsumme setzt sich aus den genannten Kategorien sowie aus den sonstigen zins- und ertraglosen (nicht explizit erhobenen) Aktiva zusammen, z. B. Sachanlagen, wie Grundstücke und Bauten sowie Kassenbestände.

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