Bericht

Vom Monatsausweis zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Statistiken Q1/06)

Die neue Struktur des aufsichtsrechtlichen Meldewesens

Wien, 23. 1. 2006 (Mag. Ralf Dobringer)

Mit 1. Jänner 2007 tritt in Österreich eine neue Struktur des aufsichtsrechtlichen Meldewesens in Kraft, das einerseits auf die geänderten Rahmenbedingungen in der heimischen Bankenlandschaft, andererseits auf internationale Harmonisierungsbestrebungen, auch im Zuge der Einführung von Basel II, Rücksicht nimmt. Monatsausweis und Quartalsbericht werden durch den Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis sowie den Ordnungsnormenausweis abgelöst.


1 Ausgangslage

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen einige wenige Bankkonzerne oft mittels permanenter Vor-Ort-(On-site)Inspektionen überwacht werden, hat in Österreich – aufgrund der großen Bankendichte – eine starke Off-site-Analyse in der Notenbank und in der Finanzmarktaufsicht (FMA) und damit einhergehend ein relativ umfangreiches Meldewesen traditionell einen hohen Stellenwert. 

Im Lauf der Zeit wurden Erhebungen, wie der Monatsausweis (MAUS) und der Quartalsbericht (QUAB), die lange Zeit sowohl für die Mikro- als auch für die Makroanalyse herangezogen wurden, immer mehr zu aufsichtsrechtlichen Erhebungen,während sich ab dem Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) parallel dazu das monetärstatistische Meldewesen für geldpolitische Zwecke entwickelte. 



2 Risikoorientiertes Meldewesen

Im Zuge der Diskussion der neuen, 2007 in Kraft tretenden Eigenmittelvorschriften (Basel II) wurde gemeinsam mit der FMA das Projekt „Risikoorientiertes Meldewesen (ROM)“ gestartet, das sowohl die Datenanforderungen für Basel II als auch jene für die neu entwickelten Modelle der Off-site-Analyse abdecken soll. In diesem Zusammenhang wird vor allem den geänderten Rahmenbedingungen in der heimischen Bankenlandschaft Rechnung getragen. Daraus folgt, dass künftig verstärkt Daten von Bankkonzernen und von Auslandstöchtern sowie detailliertere Risikoinformationen erhoben werden.

Der neuen Meldestruktur folgend werden ab 2007 bzw. 2008 kein MAUS und QUAB mehr erhoben, sondern Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweise (VERA) sowie Ordnungsnormenausweise (ORA).



2.1 Meldewesen – Status quo

Derzeit haben in Österreich tätige Banken folgende aufsichtsstatistische Meldungen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zu übermitteln:

 

  • Monatsausweis (MAUS), bestehend aus  
    • Teil A1: Geschäftsstrukturdaten,
    • Teil A2: Beteiligungen und Anteilsrechte,
    • Teil B1: Restlaufzeiten und Risikostatistik,
    • Teil B2: Zinsrisikostatistik,
    • Teil C: Ordnungsnormen für Einzelbanken und 
    • Teil D: Ordnungsnormen auf Basis einer Kreditinstitutsgruppe nach § 30 BWG.
    • Quartalsbericht (QUAB), bestehend aus dem QUAB 1 bis 4 (Gewinn- und Verlustrechnungsdaten inklusive Vorschauwerte) sowie dem QUAB 5 (vom Wirtschaftsprüfer geprüfte Gewinn- und Verlustrechnung – G&V).        
  • Vermögens- und Erfolgsausweis (VEA), der eine vierteljährliche Erhebung zur konsolidierten Bilanz und G&V darstellt (entweder auf Basis der nationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) oder nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS)). 
  • Geprüfter Jahresabschluss (JAB). 
  • Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht (BAP) und stille Reservenmeldung (jährlich). 
  • Weitere spezifische Meldungen (Mitarbeitervorsorgekassenquartalsbericht – MIQA und Zahlungssystemstatistik – ZAST).         


2.2 Meldewesen – Neu

Im Zuge der Projektarbeit kristallisierte sich folgende Struktur eines neuen, risikoorientierten Meldewesens heraus:



Tabelle 1
Struktur des neuen aufsichtsrechtlichen Meldewesens 
 
 UnkonsolidiertKonsolidiertAuslands­töchterAuslands­filialen
 
MonatlichGroßkreditevidenz
Ordnungsnormen­ausweis (ORA)
ohne COREP-Details
Ordnungsnormen­ausweis (ORA)
ohne COREP-Details 
  
 
VierteljährlichVermögens-, Erfolgs- und
Risikoausweis (VERA)

Ordnungsnormen­ausweis (ORA)
COREP-Details


 
Vermögens-, Erfolgs-
und Risikoausweis 
(VERA)
(§§’59/59a BWG,
§’59a auf Basis FINREP)

Ordnungsnormen­ausweis (ORA)
COREP-Details
Vermögens-, Erfolgs-
und Risikoausweis 
(VERA)
(§’59a
auf Basis FINREP)
Vermögens­ausweis





 
 
JährlichAnlage zum Prüfungsbericht (BAP)
+ stille Reserven
Geprüfter Jahresabschluss,
Geprüfter Erfolgsausweis
Verlustdaten
(auf höchster
Konsolidierungsstufe)
Geprüfter Jahresabschluss
  
 
Ad-hoc-MeldungStammdaten
 

Hervorzuheben sind vor allem jene Bereiche, die aufgrund von internationalen Vorgaben gemeldet werden müssen. Dies sind einerseits die Informationen zu den neuen internationalen Eigenmittelvorschriften (Basel II), die über das so genannte „Common Reporting“ (COREP) abgedeckt werden, andererseits die Bilanz und G&V von nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS) bilanzierenden Bankkonzernen, die über das so genannte „Financial Reporting“ (FINREP) erhoben werden. 

Generell ist aufgrund dieser internationalen Anforderungen in einigen Bereichen ein Anstieg des derzeitigen Meldevolumens zu erwarten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Meldefrequenz in vielen Bereichen von monatlich auf vierteljährlich reduziert wurde.


2.3 Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Erhebungen

2.3.1 Unkonsolidierter Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA)

Ist eine vierteljährliche Erhebung, die sich im Wesentlichen aus dem ehemaligen Monatsausweis Teil A1, A2, B1 und B2 und dem Quartalsbericht (G&V), ergänzt um weitere Risikoinformationen, zusammensetzt. Vierteljährliche Frequenz. 

 

Aufbau des VERA im Detail:

 

Vermögensausweis

  • Summen Aktiva/Passiva (vormals MAUS A1), ergänzt um eine adaptierte Tabelle im Bereich der sektoralen Interbankverflechtungen, eine genauere Aufgliederung der Investmentzertifikate sowie neue Tabellen im Bereich der außerbilanzmäßigen und besonderen außerbilanzmäßigen Geschäfte. 
  • Beteiligungen und Anteilsrechte (vormals MAUS A2), ergänzt um treuhändig gehaltene Beteiligungen. Erfolgsausweis (vormals QUAB)
  • Inhalt der G&V, vom Zinsertrag bis Ergänzende Informationen.          

Risikoausweis

  • Kreditrisiko
    • Darstellung der Wertberichtigungen (aus MAUS A1), Veränderungsrechnung
    • Gliederung der Forderungen nach ihrer Höhe bis zur Großkreditevidenz-Meldegrenze (neu)         
  • Zinsrisiko
    • Bankbuch (vormals MAUS B2)
    • Handelsbuch (neu)         
  • Aktienpositionsrisiko – Gliederung der Aktienpositionen nach Märkten (neu)
  • Restlaufzeiten- und Länderrisikostatistik (vormals MAUS B1)  
    • Restlaufzeitenstatistik
    • Gliederung nach Einzelländern und nach Letztrisiko („ultimate risk“)

    • Fremdwährungsrisiko inklusive Informationen zu Tilgungsträgern (neu)

 



2.3.2 Konsolidierter Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA)

Hier wird je nach Anwendung nationaler (HGB) oder internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS) von den Bankkonzernen eine eigene Meldung in Analogie zum bisherigen Vermögens- und Erfolgsausweis (VEA) erhoben. Im Bereich des Vermögens- und Erfolgsausweises für IAS/IFRS-Konzerne wird im Wesentlichen auf die EU-weit harmonisierten Meldeschaubilder (Financial Reporting – FINREP) zurückgegriffen. Vierteljährliche Frequenz.



2.3.2.1 Konsolidiert nach § 59 BWG (HGB)

Vermögensausweis (vormals VEA HGB)

  • Aktiva
  • Passiva
  • Derivativgeschäfte (neu)         

Erfolgsausweis (vormals VEA HGB)

  • Nettozinsertrag bis erwartetes Jahresergebnis 
  • Kennzahlen, Segmentinformationen (neu)         

Risikoausweis

  • Kreditrisiko (neu) 
    • Gliederung der Forderungen nach ihrer Höhe
    • Risikokosten
    • Stille Reserven/stille Verluste        
  • Zinsrisiko (neu)
    • Bankbuch
    • Handelsbuch        
  • Aktienpositionsrisiko - Gliederung der Aktienpositionen nach Märkten (neu)
  • Restlaufzeiten- und Länderrisikostatistik (vormals MAUS B1) 
    • Gliederung nach Einzelländern und nach Letztrisiko („ultimate risk“)        


2.3.2.2 Konsolidiert nach § 59a BWG (IAS/IFRS)

Vermögensausweis (vormals VEA IAS)

  • FINREP-Tabellen (Financial Reporting – EU-weit harmonisierte Meldeerfordernisse für IAS-Banken – neu)
  • Derivativgeschäfte (neu)         

Erfolgsausweis (vormals VEA IAS)

  • FINREP-Tabellen (Financial Reporting – EU-weit harmonisierte Meldeerfordernisse für IAS-Banken – neu)
  • Kennzahlen, Segmentinformationen (neu) Risikoausweis
  • Kreditrisiko (neu) 
    • Gliederung der Forderungen nach ihrer Höhe
    • Risikokosten        
  • Zinsrisiko (neu) 
    • Bankbuch
    • Handelsbuch        
  • Aktienpositionsrisiko – Gliederung der Aktienpositionen nach Märkten (neu)
  • Restlaufzeiten- und Länderrisikostatistik (vormals MAUS B1) 
    • Gliederung nach Einzelländern und nach Letztrisiko („ultimate risk“)        


2.3.2.3 Vollkonsolidierte Auslandstöchter nach § 59 BWG (HGB)

Vermögensausweis (vormals VEA HGB)

  • Aktiva
  • Passiva         

Erfolgsausweis (vormals VEA HGB)

  • Nettozinsertrag bis erwartetes Jahresergebnis
  • Kennzahlen Risikoausweis
  • Kreditrisiko (neu) 
    • Gliederung der Forderungen nach ihrer Höhe
    • Risikokosten        
  • Zinsrisiko (neu) 
    • Bankbuch
    • Handelsbuch        
  • Länderrisikostatistik (vormals MAUS B1)  
    • Gliederung nach Einzelländern        


2.3.2.4 Vollkonsolidierte Auslandstöchter nach § 59a BWG(IAS/IFRS)

Vermögensausweis (vormals VEA IAS)

  • FINREP-Tabellen (Financial Reporting – EU-weit harmonisierte Meldeerfordernisse für IAS-Banken – neu)         

Erfolgsausweis (vormals VEA IAS)

  • Reduzierte FINREP-Tabellen (Financial Reporting – EU-weit harmonisierte Meldeerfordernisse für IAS-Banken)
  • Kennzahlen         

Risikoausweis

  • Kreditrisiko (neu) 
    • Gliederung der Forderungen nach ihrer Höhe
    • Risikokosten        
  • Zinsrisiko (neu) 
    • Bankbuch
    • Handelsbuch        
  • Länderrisikostatistik (vormals MAUS B1) 
    • Gliederung nach Einzelländern        


2.3.2.5 Auslandsfilialen

Vermögensausweis

  • Summen Aktiva/Passiva (vormals MAUS A1), ergänzt um eine adaptierte Tabelle im Bereich der sektoralen Interbankverflechtungen, eine genauere Aufgliederung der Investmentzertifikate sowie neue Tabellen im Bereich der außerbilanzmäßigen und besonderen außerbilanzmäßigen Geschäfte.         


2.3.3 Ordnungsnormenausweis (ORA)

Der Ordnungsnormenausweis ersetzt den MAUS Teil C (unkonsolidiert) und Teil D (Kreditinstitutsgruppe nach § 30 BWG) und beruht im Bereich der Solvabilität und der Eigenmittel (§§ 22, 23 BWG) im Wesentlichen auf Meldeschaubildern, die EU-weit harmonisiert sind (Common Reporting – COREP). Die übrigen Bereiche lehnen sich eng an die derzeitige Meldungslegung an. Die Übermittlung hat grundsätzlich monatlich zu erfolgen, ausgenommen sind Details zu den §§ 22/23 BWG, die vierteljährlich erhoben werden.

§§ 22/23 BWG: COREP, ergänzt um aktuelle MAUS C-Positionen, die  nicht in COREP inkludiert sind (u. a. Eigenmittel-Verwendungsrechnung, Kapitaladäquanzrichtlinie) 

  • § 25 Liquidität – wird neu gestaltet 
  • § 26 Offene Fremdwährungspositionen und Gold 
  • § 27 Großveranlagungen (inklusive Risikovorsorgen aus dem ehemaligen QUAB) – wird neu gestaltet 
  • § 29 Beteiligungen Im Fall einer Kreditinstitutsgruppe nach § 30 BWG kommt noch die 
  • Sektorkonsolidierung gemäß § 23 (13) BWG hinzu.          


2.3.4 Verlustdaten

Zur Berechnung des operationellen Risikos werden von Kreditinstituten, sofern sie zur Berechnung der Eigenmittel für operationelle Risiken entweder den Standardansatz, den Alternativen Standardansatz (ASA) oder einen Fortgeschrittenen Messansatz (AMA) anwenden, jährlich zu meldende Verlustdaten erhoben.



2.3.5 Stammdatenmeldung

Die Stammdatenmeldung, die immer unmittelbar nach Veränderungen (Fusion, Schließung etc.) zu erfolgen hat, wird inhaltlich im Wesentlichen beibehalten, jedoch ergänzt um Daten zu den gewählten Ansätzen zur Berechnung der neuen Eigenmittelvorschriften und um die Wahrnehmung der nationalen Wahlrechte dieser Bestimmungen.



2.3.6 Weitere Meldungen

Weitere Meldungen sind die jährlich vom Wirtschaftsprüfer auszufüllende Anlage zum Prüfungsbericht (AP, vormals der bankaufsichtliche Prüfungsbericht) und die Meldung der stillen Reserven. Des Weiteren werden die geprüften Jahresabschlüsse sowie der Mitarbeitervorsorgekassenquartalsausweis und die Zahlungssystemstatistik de facto beibehalten.



2.4 In-Kraft-Tretungs- und Meldezeitpunkt

Die Struktur des neuen aufsichtlichen Meldewesens wird grundsätzlich per 1. Jänner 2007 in Krafttreten.

Ab diesem Zeitpunkt hat ein Kreditinstitut den unkonsolidierten VERA1) und, sobald es auf Basel II umsteigt, das Übersichtsschaubild des ORA sowie die weiteren Ordnungsnormen exklusive COREP (§§ 25, 26, 27 und 29) zu melden. Die Ergänzungen zur Stammdatenmeldung treten ebenfalls ab 1. Jänner 2007 in Kraft.

Die COREP-Detailtabellen, der konsolidierte VERA, der VERA für die vollkonsolidierten Auslandsbanken sowie die Verlustdaten sind erstmals ab 1. Jänner 2008 zu erstellen. 



Herausgeber:

Oesterreichische Nationalbank

Sekretariat des Direktoriums/Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (+43-1) 404 20-6666

1) Ausgenommen ist das Kreditrisiko im Risikoausweis, das 2008 in Kraft tritt.

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