Globalisierung ist in zweierlei Hinsicht eine Herausforderung für den Statistiker. Zum einen stellt sich die Frage nach geeigneten Messkonzepten für dieses überaus vielgestaltige Phänomen, andererseits erschwert die fortschreitende internationale Arbeitsteilung die vollständige Erhebung und manchmal auch die sinnvolle Interpretation der Ergebnisse herkömmlicher Wirtschaftsstatistiken. Im folgenden Beitrag soll das Thema aus der Sicht der Zahlungsbilanzstatistik betrachtet werden, die innerhalb der nationalen statistischen Systeme schwerpunktmäßig für die Abdeckung der außenwirtschaftlichen Flanke der Volkswirtschaft zuständig ist.
Bericht
Wirtschaftsstatistik und Globalisierung (Statistiken Q1/07)
2 Wie soll man Globalisierung messen?
2.2 Zahlungsbilanz und Vermögensposition
3 Was bedeutet die Globalisierung für die Wirtschaftsstatistik?
3.1 Vergleich und Harmonisierung
1 Einleitung
„Globalisierung“ ist eines der meistgebrauchten Schlagworte in der aktuellen wirtschaftspolitischen Debatte. Mit mehr als zehn Millionen Treffern in der Suchmaschine Google übertrifft es das ebenfalls gern gebrauchte „neoliberal“ um das Doppelte. Einer der Gründe für die Beliebtheit des Begriffs dürfte nicht zuletzt in seinem Facettenreichtum liegen. Will man das Thema der wachsenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft sachlich diskutieren, bedarf es jedoch empirischer Grundlagen. Dazu dient häufig die Schilderung exemplarischer Einzelfälle, über deren Repräsentativität sich aber oft streiten lässt. Wirklich zuverlässige Grundlagen bietet letztlich nur – im Sinne Galileis „messen, was messbar ist und messbar machen, was noch nicht messbar ist“ – die systematische, statistische Beobachtung und Beschreibung des Phänomens.
Dieser Beitrag widmet sich zunächst der Frage, welche Daten zur Beschreibung des Phänomens „Globalisierung“ heute schon zur Verfügung stehen, wo sich gravierende Lücken auftun und welche Anstrengungen auf internationaler Ebene gemacht werden, diese Lücken zu schließen.
Die Globalisierung wirft aber nicht nur das Problem fehlender Datengrundlagen auf, Globalisierung bedeutet umgekehrt auch ein Problem für eine Reihe von etablierten Statistiken, wie das Problem der Vergleichbarkeit, bei der Erhebung der Daten und bei der Interpretation der Ergebnisse. Diese Themen werden in Kapitel 3 behandelt.
2 Wie soll man Globalisierung messen?
Das Wort „Globalisierung“ wird in den unterschiedlichsten Zusammenhängen gebraucht: Man kann es in Verbindung mit der zunehmenden Reichweite von Umweltproblemen finden, es verweist aber auch auf die Tatsache, dass eine wachsende Anzahl von Menschen als Touristen einen immer größeren Teil der Welt aus eigener Anschauung kennenlernen kann. Die Globalisierung spiegelt sich in wachsenden Migrationsströmen über immer weitere Distanzen und beschreibt gleichzeitig, dass bestimmte Konsumgüter nahezu überall in der Welt erhältlich sind. Amerikanische Fernsehserien sind in indischen Dörfern zu empfangen und wer nur gründlich genug sucht, wird in den großen Städten Europas auch Restaurants mit tibetischer Küche finden.
Im vorliegenden Beitrag wird der Begriff aber in einem engeren, volkswirtschaftlichen Sinn interpretiert. Damit sind die wachsende weltweite Arbeitsteilung, die merkliche Verringerung der Bedeutung von Staatsgrenzen für wirtschaftliche Aktivitäten, die wachsende Mobilität der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit, die damit verbundene verschärfte internationale Konkurrenz und die wachsende Bedeutung multinationaler Unternehmen gemeint.
Die entscheidende Voraussetzung für diese Entwicklung, die vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts deutlich an Dynamik gewonnen hat, liegt in erster Linie in dem enormen technischen Fortschritt in den Bereichen Transport und Kommunikation. Dank der dramatisch gestiegenen Möglichkeiten, bei gleichzeitig deutlich gesunkenen Kosten, verliert die geographische Distanz zunehmend an Bedeutung. Wesentlich unterstützt wurde diese Entwicklung durch international abgestimmte rechtliche bzw. vertragliche Übereinkünfte zur Reduzierung tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse (z. B. im Rahmen von GATT – General Agreement on Tariffs and Trade bzw. WTO – Welthandelsorganisation), durch eine zunehmende regionale Integration (EU – Europäische Union, ASEAN – Association of Southeast Asian Nations, NAFTA – North American Free Trade Agreement), wie auch durch den von OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und IWF (Internationaler Währungsfonds) unterstützten Abbau von Kapitalverkehrskontrollen in vielen Teilen der Welt.
2.1 Außenhandel
Die längste Tradition unter den Statistiken zur Beschreibung des wirtschaftlichen Verkehrs zwischen den Nationen hat ohne Zweifel die Außenhandelsstatistik. Die erste bekannte grafische Darstellung ökonomischer Zeitreihen in William Playfairs Publikation The Commercial and Political Atlas aus dem Jahr 1786 beschreibt die Importe und Exporte Englands für den Zeitraum von 1700 bis 1782 (Tufte, 1983, S. 32). Entsprechend ausgefeilt ist mittlerweile das weltweite außenhandelsstatistische System. Nicht nur, dass so gut wie alle Staaten der Welt Außenhandelsdaten erheben, stehen diese Daten im Normalfall auch in einer Gliederung nach Ländern und/oder Gütern zur Verfügung. Der IWF ist daher nicht nur imstande, die weltweiten Handelsströme in Summe zu erheben, es dürfte sich vielmehr um die einzige Statistik handeln, für die eine einigermaßen vollständige Matrix der Verflechtungen zwischen den einzelnen Volkswirtschaften vorliegt. Das 2005 erschienene Jahrbuch des IWF „Directions of Trade“ präsentiert für 182 Länder regional gegliederte Warenhandelsstatistiken.
Anhand der Außenhandelsdaten lässt sich die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung der Nationen klar nachweisen. In ihrem jüngsten statistischen Jahrbuch präsentiert die WTO (Tabelle II. 1, S. 27) lange Zeitreihen, wonach das weltweite Bruttosozialprodukt in den letzten vier Dekaden real um etwa 3,5% p. a. gewachsen sein dürfte, während das Volumen des Warenhandels jährlich um 5,6 % gestiegen ist. Die wachsende Bedeutung des grenzüberschreitenden Warenhandels hält auch in jüngster Zeit an: Während der Anteil des Welthandels 1994 noch bei 16% des Weltsozialprodukts gelegen ist (Grafik1), entsprechen die 10.400 Mrd USD an Warenexporten im Jahr 2005 schon 23,5% des auf 44.500 Mrd USD geschätzten Weltprodukts (IWF-DOTS, 2005; gemessen zu laufenden Preisen und zu laufenden Wechselkursen umgerechnet).
Österreich, das als kleine offene Volkswirtschaft überdurchschnittlich hohe Export- und Importquoten aufweist, zeigt in den letzten Jahren dank EU-Integration und Ostöffnung zusätzlich eine deutlich stärkere Internationalisierungsdynamik; die Exportquote stieg doppelt so stark (um 15,6 statt um 7,2 Prozentpunkte; Grafik 2) und erreichte 2005 bereits 38,1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP).1)


2.2 Zahlungsbilanz und Vermögensposition
Obwohl der Warenhandel nach wie vor die zentrale Form der realwirtschaftlichen zwischenstaatlichen Beziehungen ist, erfasst er die grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Transaktionen nur sehr unvollständig. Eine vollständige Erfassung strebt die Zahlungsbilanzstatistik an, deren Erstellung den Richtlinien des IWF folgt. Diese Richtlinien wurden erstmals 1948 in Form eines „Manuals“ veröffentlicht, das derzeit in seiner 5.Auflage aus 1993 vorliegt und soeben einer erneuten Revision unterzogen wird. Die Definitionen der Zahlungsbilanz sind in hohem Ausmaß – aber nicht vollständig – mit den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abgestimmt, deren Außenkonto sie darstellt. Die Zahlungsbilanz besteht im Wesentlichen aus der Leistungs- und Kapitalbilanz.2)
Erstere bildet die realwirtschaftlichen Transaktionen ab; neben dem Außenhandel auch die Dienstleistungen (z. B. Transportleistungen, Reiseverkehr oder unternehmensbezogene Dienstleistungen), die Einkommensströme aus dem und an das Ausland (neben den Erwerbseinkommen von Grenzgängern und Saisonniers vor allem Vermögenserträge, wie Dividenden und Zinsen) sowie die geleisteten bzw. erhaltenen Transfers. Die maßgebliche Publikation in diesem Bereich ist das Zahlungsbilanzjahrbuch des IWF (IWF-BOP, 2005). Für mehr als 150 Länder werden mehr oder weniger vollständige Zahlungsbilanzen präsentiert und – im zweiten Band – Aggregate für die gesamte Welt errechnet. Demnach wuchs der weltweite Handel mit Dienstleistungen in der Dekade 1994 bis 2004 annähernd gleich schnell wie der Warenhandel (Grafik 1). Das Volumen des Dienstleistungshandels betrug 2004 mit etwas mehr als 2.200 Mrd USD etwa ein Viertel des Warenhandels, wobei 500 Mrd USD auf den Transport, 600 Mrd USD auf den Reiseverkehr und der Rest von 1.100 Mrd USD auf alle anderen Dienstleistungen entfiel. Etwas langsamer als der Warenhandel sind zuletzt die grenzüberschreitenden Einkommensströme gewachsen – vermutlich eine Folge der bis 2005 anhaltenden Niedrigzinsphase in Europa, Japan und den USA. Mit 1.800 Mrd USD erreichten sie im Jahr 2004 aber immer noch ein Fünftel der Warenströme. Die laufenden Transfers, bestehend aus so unterschiedlichen Komponenten wie Mitgliedsbeiträgen, Steuer- und Sozialversicherungszahlungen, Entwicklungshilfe und Gastarbeiterüberweisungen, sind die kleinste der vier Hauptkomponenten der Leistungsbilanz; mit 600 Mrd USD entspricht ihr Volumen etwa den weltweiten Ausgaben für Tourismus.
In Österreich ist der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen ebenfalls annähernd im Gleichschritt mit dem Warenhandel gewachsen: Allerdings ist sein relatives Gewicht deutlich größer als im welt-weiten Durchschnitt (Grafik 2). Im Jahr 2005 betrugen die Dienstleistungsexporte mehr als 40 Mrd EUR, was mehr als 43% der Waren-exporte entspricht (importseitig kommen die Dienstleistungen auf 38% der Warenimporte). Der hohe Dienstleistungsanteil beruht einerseits auf der besonderen Rolle Österreichs als Tourismusland, ist aber andererseits auf ein hohes Volumen an nicht näher zuordenbaren Transaktionen der Leistungsbilanz, die „Nichtaufteilbaren Leistungen“, zurückzuführen. Die Einkommensströme wiederum entsprechen mit rund 20 Mrd EUR p. a. einem Fünftel der Warenströme, was dem weltweiten Durchschnitt entspricht.
Noch wesentlich rascher als die realwirtschaftlichen Transaktionen wuchsen in der jüngsten Vergangenheit die grenzüberschreitenden Finanztransaktionen. Besonderer Popularität erfreut sich dabei eine alle drei Jahre durchgeführte Umfrage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zum weltweiten Devisenhandel bei 52 Zentralbanken und Währungsbehörden. Demnach ist der tägliche Umsatz auf den Devisenmärkten zwischen 2001 und 2004 von 1.200 auf 1.880 Mrd USD gestiegen.3)
Aber auch wenn man die auf oft sehr kurzfristigen Geschäften beruhenden Bruttoumsätze außer Acht lässt, zeigt die Internationale Vermögensposition (IVP) eine rasant fortschreitende Finanzverflechtung. Diese Statistik ist mit der Zahlungsbilanzstatistik eng verwandt, zeigt sie doch die zu den in der Kapitalbilanz abgebildeten Strömen an Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen und Sonstigen Investitionen bzw. Währungsreserven gehörenden Bestände an Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Ausland. Setzt man die Summe von Auslandsforderungen und -verpflichtungen in Relation zum BIP lässt sich ein finanzieller „Internationalisierungsindikator“ errechnen, der wesentlich stabiler und aussagekräftiger ist als reine Umsatzziffern. Leider ist die Erstellung einer IVP 4)noch nicht in dem Maß verbreitet, dass sich Globalziffern errechnen ließen. Die für wichtige Länder und Regionen verfügbaren Zahlen untermauern jedoch die Aussage, dass sich die finanzielle Integration rascher als dierealwirtschaftliche vollzieht. Für Österreich steigt dieser Internationalisierungsindikator vorzugsweise dank der Schaffung des Euroraums zwischen 1994 und 2005 von 140% auf 410% des BIP (Grafik 2). Für den Euroraum wächst dieser zwischen 1999 und 2005 von 190% auf 280% des BIP (ohne interne bilaterale Forderungen und Verpflichtungen; Grafik1), für die USA wächst er von knapp 100% des BIP (1994) auf zuletzt knapp 200%.
2.3 Direktinvestitionen
Eine Teilposition der Kapitalbilanz bzw. der IVP, die Direktinvestitionen, findet unter dem Gesichtspunkt der Globalisierung besonderes Interesse. Direktinvestitionen, das heißt strategische Beteiligungen an ausländischen Firmen von mehr als 10%, etwa durch Kauf oder Neugründung entstanden, stellen eine wichtige Ergänzung zum Handel mit Gütern und Dienstleistungen dar. Sie können eingesetzt werden, um nach wie vor existierende tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse zu überwinden, Zugang zu wichtigen Produktionsfaktoren, wie Arbeit oder Rohstoffe, zu sichern oder Steuern zu sparen. Dabei kann der Handel ersetzt werden, wenn nun das gleiche Produkt auf dem Zielmarkt erzeugt wird, oder stimuliert werden, wenn multinationale Konzerne durch die fortschreitende internationale Arbeitsteilung verstärkt Zwischenprodukte von einem Konzernstandort zum anderen versenden. Auch der Dienstleistungshandel kann stimuliert werden, wenn etwa konzerninterne Managementgebühren verrechnet werden, Lizenzzahlungen anfallen, Entwicklungs- oder Programmierarbeiten im Ausland durchgeführt werden oder weil erhöhte Kommunikations- und Koordinationskosten anfallen.
Die Direktinvestitionsstatistik als Bestandteil der Zahlungsbilanz beschreibt nun, welche finanziellen Mittel aufgewendet werden, um solche Beteiligungen zu erwerben und auszubauen bzw. als Bestandteil der IVP, welchen Wert die Auslandsbeteiligungen zu einem bestimmten Zeitpunkt repräsentieren. Auf diesem Gebiet ist es vor allem die UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung), die sich um die Gewinnung eines Überblicks über weltweite Entwicklungen verdient gemacht hat.
Dem World Investment Report (UNCTAD, 2006) kann man entnehmen, dass die weltweiten Direktinvestitionsströme bis 1987 unter 100 Mrd USD lagen, in den Neunzigerjahren dramatisch anstiegen, im Jahr 2000 mit 1.200 bis 1.400 Mrd USD ein Maximum erreichten und sich seither zwischen 500 und 800 Mrd USD bewegen. Verglichen mit den Handelsströmen sind die Kapitalflüsse für Direktinvestitionen sehr klein, meist liegen sie unter 1% des BIP, seit 2000 bei 1,5% bis 2% des BIP. Für Österreich stellt sich die Situation ähnlich dar: Während vieler Jahre lagen die aktiven Direktinvestitionsflüsse nahe bei null, die passiven betrugen einige Promille des BIP und erst seit 1997 wird die Schwelle von 1% des BIP regelmäßig überschritten. In Spitzenjahren können die Direktinvestitionen aus oder nach Österreich eine Größenordnung von 3% bis 4% des BIP erreichen. Als Folge des Investitionscharakters von Direktinvestitionen kumulieren sich diese „geringen“ jährlichen Ströme von einigen 100 Mrd USD letztlich jedoch zu beachtlichen Vermögensbeständen. Für 2005 schätzt die UNCTAD den weltweiten Direktinvestitionsbestand auf mehr als 10.000 Mrd USD („10 Millionen Millionen“) oder annähernd 23% des BIP (Grafik 1). Damit hat sich der Wert innerhalb eines Jahrzehnts mehr als verdreifacht und der Anteil am BIP hat sich – ausgehend von 10 % – mehrals verdoppelt. Erneut zeigt das Vergleichsbild für Österreich eine noch stärkere Dynamik. Ausgehend von einer passiven Nettoposition (7,7Mrd EUR bzw. 4,6% des BIP an aktiven Direktinvestitionsbeständen Ende 1994 gegenüber 11,8 Mrd EUR oder 7,1% an passiven Direktinvestitionen) hat sich der Wert der Auslandsbeteiligungen mehr als versiebenfacht, das ausländische Unternehmenseigentum in Österreich immerhin mehr als vervierfacht, wodurch mittlerweile eine aktive Nettoposition erreicht werden konnte (2005 fortgeschrieben aktiv: 57,5Mrd EUR bzw. 23,3% des BIP; passiv: 52,7 Mrd EUR bzw. 21,4% des BIP).
2.4 Neue Anforderungen
Die Direktinvestitionsstatistik vermag den finanziellen Aspekt grenzüberschreitender Unternehmensbeteiligungen in befriedigender Weise abzubilden. Was diese Statistik jedoch größtenteils ausblendet, ist die spezifische realwirtschaftliche Rolle multinationaler Unternehmen für die einzelnen Volkswirtschaften. Schon in der 5. Auflage des Zahlungsbilanzmanuals wird in § 384 darauf hingewiesen, dass Direktinvestitionen Aspekte aufweisen, die über die reine Zahlungsbilanzsicht hinausgehen, wirtschaftspolitisch aber so bedeutend sind, dass zusätzliche Erhebungen, etwa von Daten der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, von Beschäftigung, Umsatz und Wertschöpfung, auf Unternehmensebene wichtige Entscheidungsgrundlagen bilden können.
Als Konkretisierung dieser allgemeinen Empfehlungen des IWF hat die OECD nach einer nahezu zehnjährigen Vorbereitungsarbeit 2004 ein „Handbook on Economic Globalization Indicators“ veröffentlicht. Die Indikatoren gliedern sich in Referenzindikatoren, die höchste Priorität genießen sollten, ergänzende Indikatoren, die wünschenswert, aber möglicherweise aufwendig zu erheben sind, sowie experimentelle Indikatoren, deren Nützlichkeit und Umsetzbarkeit in weiteren empirischen Untersuchungen zu klären wären. Inhaltlich gliedern sich die Indikatoren in solche mit Bezug auf Direktinvestitionen, auf den Handel, auf die Aktivitäten multinationaler Unternehmen und auf die Verbreitung neuer Technologien. Während die Indikatoren mit Bezug auf Direktinvestitionen in vielen Ländern heute schon verfügbar sind (Direktinvestitionsflüsse und -bestände im Verhältnis zum BIP, regionale und branchenmäßige Untergliederungen sowie die dazugehörigen Erträge), setzen die meisten der übrigen Indikatoren eine Untergliederung produzierender Einheiten nach den Eigentumsverhältnissen voraus. Unterschieden werden
- heimische Unternehmen unter ausländischer Kontrolle,
- von einheimischen Eigentümern kontrollierte Unternehmen im Ausland und
- Muttergesellschaften und ihre Aktivitäten im Inland.
Als Komplementärgruppe zu den multinationalen Unternehmen ergibt sich die Menge aller im Inland ansässigen Unternehmen, die nicht Teil multinationaler Konzerne sind.
Ein wesentlicher Unterschied zur Direktinvestitionsstatistik besteht darin, dass sich die Statistik auf mehrheitlich kontrollierte Unternehmen beschränkt,; das heißt, dass statt des 10-Prozent-Kriteriums der Direktinvestitionsstatistik ein Kriterium von 50% zur Anwendung gelangt. Eine Erweiterung der Zielpopulation ergibt sich gegenüber der Direktinvestitionsstatistik andererseits dadurch, dass nicht nur unmittelbare bzw. konsolidierte Auslandstöchter, sondern auch indirekt kontrollierte Unternehmen auf unkonsolidierter Basis erfasst werden sollen. Als Referenzindikatoren für die Aktivitäten multinationaler Unternehmen werden folgende Maßzahlen vorgeschlagen: der Anteil ausländisch kontrollierter Unternehmen im Inland an der gesamten Wertschöpfung, am Bruttoproduktionswert, an den Bruttoanlageinvestitionen, der Beschäftigung, den Bruttolöhnen und an der Anzahl der Unternehmen. Die gleichen Indikatoren für die Rolle der Muttergesellschaften im Inland ergeben in Summe den Anteil multinationaler Unternehmen in der Volkswirtschaft. Wegen der erwarteten größeren Probleme bei der Erhebung werden die Aktivitäten heimischer Konzerne im Ausland nur unter den „ergänzenden Indikatoren“ angeführt, wobei sich die vorgeschlagenen Variablen auf die Anzahl, den Umsatz und die Beschäftigung beschränken. Alle Indikatoren sollten nach Branchen bzw. Ländern gegliedert sein.
Zum Thema „Internationalisierung der Technologie“ werden 15 Referenzindikatoren vorgeschlagen, darunter solche mit Unternehmensbezug, wie etwa die „Forschungs- und Entwicklungs(F&E)-Ausgaben ausländisch kontrollierter Unternehmen“, „Anteil der Auslandsfinanzierung industrieller F&E“, „Wertschöpfung, Umsatz und Beschäftigung ausländisch kontrollierter F&E-Unternehmen“, „Anteil heimischer Konzernzentralen an den gesamten F&E-Ausgaben bzw. am Forschungspersonal“ oder solche aus der Zahlungsbilanz, wie „Aufwendungen und Erträge aus Patenten und Lizenzen in Relation zum BIP“.
Schließlich werden neun Referenzindikatoren mit Bezug auf den Außenhandel definiert, darunter simple Anteile am BIP, die Importelastizität der Exporte, der Anteil ausländisch kontrollierter Unternehmen am Außenhandel und weitere 19 ergänzende Indikatoren (z. B. zum konzerninternen Handel, die Rolle von heimischen Konzernmüttern im Außenhandel; der Anteil des Handels mit Halbfertigwaren sowie Diversifizierungskennzahlen).
Bereits ein Jahr später ist eine erste Publikation der OECD unter dem Titel „Measuring Globalisation – OECD Economic Globalisation Indicators“ erschienen, die die vorgeschlagenen Indikatoren für eine je nach Indikator unterschiedlich große Anzahl an Ländern ausweist und – für einige wenige Länder – auch zeitliche Entwicklungen beschreibt.
Die EU hält die Erstellung von Statistiken zu Ausmaß und Wirkung der Globalisierung für so wichtig, dass sie sogar die jährliche Erstellung einer neuen Statistik rechtlich verbindlich machen will. Die sogenannte FATS-Statistik5) konzentriert sich – in enger Anlehnung an die Empfehlungen der OECD – auf zwei Arten von Unternehmen, nämlich die ausländisch kontrollierten Unternehmen im Inland (Inward-FATS) und die unter heimischer Kontrolle stehenden Unternehmen im Ausland (Outward-FATS). Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats steht unmittelbar vor der Verabschiedung und für das Berichtsjahr 2007 dürfte eine entsprechende Erhebung erstmals verpflichtend werden. Da die Befragung inländischer Respondenten zu Sachverhalten im Ausland (Aktivitäten ausländischer Tochter- und Enkelunternehmen) möglicherweise besondere Schwierigkeiten mit sich bringt, unterscheidet sich der Erhebungsumfang bei Inward- und Outward-FATS merklich. Für einige Variablen sind Pilotstudien vorgesehen, in denen festgestellt werden soll, ob die gewünschten Informationen mit vertretbarem Aufwand für die Befragten und die statistischen Institute erhoben werden können. Die Statistik ist auf Basis individueller Unternehmen je Land und in einer Gliederung nach etwa 50 unterschiedlichen Branchen aufzubereiten.
Erhebungseinheit der Inward-FATS sind inländische Unternehmen unter ausländischer Kontrolle, für die folgende Variablen zu erheben sind: Anzahl der Unternehmen, Umsatz, Produktionswert, Wertschöpfung zu Faktorkosten, Vorleistungen, Personalaufwand, Bruttoanlageinvestitionen, Beschäftigte und – in einem zweijährigen Rhythmus – die F&E-Ausgaben sowie das F&E-Personal. Im Rahmen von Pilotstudien soll weiters getestet werden, ob Import und Export von Gütern und Dienstleistungen, und zusätzlich der konzerninterne Außenhandel mit Gütern und Dienstleistungen erhoben werden können. Auch die Outward-FATS-Erhebung richtet sich aus rechtlichen und praktischen Gründen natürlich an inländische Unternehmen (und gegebenenfalls auch an Privatpersonen, Stiftungen u. Ä.), Erhebungsgegenstand sind jedoch die kontrollierten Unternehmen im Ausland, für die die Anzahl, der Umsatz und die Beschäftigtenzahl verpflichtend zu erheben sind. Pilotstudien sind zu den Variablen Personalaufwand, Importe und Exporte (konzernintern und insgesamt; jeweils von Gütern und Diensten), Wertschöpfung zu Faktorkosten und Bruttoanlageinvestitionen vorgesehen.
In Österreich sollen diese beiden Statistiken unter rechtlicher Zuständigkeit von Statistik Austria in enger Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erstellt werden. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die im Bundesstatistikgesetz vorgesehene maximale Entlastung der Meldepflichtigen. Basis für die Erstellung der Inward-FATS-Statistik werden einerseits die Leistungs- und Strukturstatistik von Statistik Austria und andererseits die Direktinvestitionserhebung der OeNB sein. Im Rahmen eines von Eurostat geförderten Projekts wurde festgestellt, dass es möglich ist, einen Großteil der im Rahmen der Direktinvestitionsstatistik als „ausländisch kontrolliert“ identifizierten Unternehmen über die Firmenbuchnummer mit den Daten der Leistungs- und Strukturerhebung zusammenzuführen. Die Daten für die zumeist kleineren Unternehmen, die zufällig nicht in der Stichprobe der Leistungs- und Strukturerhebung enthalten sind, werden mittels Schätzverfahren imputiert. Die Outward-FATS-Statistik soll sich ausschließlich auf die Direktinvestitionsstatistik stützen, wo die Variablen Beschäftigung und Umsatz schon seit Jahrzehnten regelmäßig erhoben werden. Abgesehen von der Notwendigkeit, die Population an die neuen Vorschriften anzupassen6), wird es möglich sein, eine neue Statistik fast ohne zusätzliche Belastung der Meldepflichtigen zu produzieren.
3 Was bedeutet die Globalisierung für die Wirtschaftsstatistik?
Während sich die Anforderungen an die statistischen Systeme, die sich aus dem Wunsch nach empirischer Untermauerung der Globalisierung ergeben, relativ klar definieren lassen, sind die Auswirkungen, die sich aus der Globalisierung für die Statistik im Allgemeinen ergeben, enorm vielfältig. Dazu zählt der allgemeine Druck in Richtung Harmonisierung von Statistiken und Erhebungssystemen, der sich insbesondere aus der verstärkten regionalen Integration ergibt. Weiters stellt sich die Frage, welche Bedeutung „nationale“ Konzepte angesichts der Globalisierung noch haben. Lässt sich wirklich feststellen, wo Produktion und Wertschöpfung stattfinden, wenn Konzerne Wertschöpfungsketten über viele Länder hinweg errichten und zu konzerninternen Verrechnungspreisen handeln, wenn Konzernzentralen als Holdinggesellschaften gestaltet sind, die sich an beliebigen Orten niederlassen können, oder wenn Einrichtungen wie die „Societas Europaea“ es ermöglichen, sich als eine Rechtsperson gleichzeitig in mehreren Ländern anzusiedeln.
Schließlich stellen sich spezifische erhebungstechnische Probleme für die Außenwirtschaftsstatistik, die mit zunehmend komplexeren Netzwerken multinationaler Konzerne konfrontiert ist.
3.1 Vergleich und Harmonisierung
Eine der grundlegenden statistischen Methoden ist der simple Vergleich: Solange man sich darauf beschränkt, Vergleiche zu verschiedenen Zeitpunkten vorzunehmen oder Teilaggregate eines Ganzen einander gegenüberzustellen, sind statistische Erhebungsmethoden und konkrete Begriffsdefinitionen relativ unproblematisch, wenn sie nur einheitlich angewendet werden. Internationale Vergleiche können jedoch angesichts unterschiedlicher, „gewachsener“ Definitionen und Erhebungsverfahren schwierig bis unmöglich werden. Deshalb ist man schon lange bestrebt, eine gewisse Harmonisierung herbeizuführen, und tatsächlich gibt es heute für nahezu alle Statistiken Handbücher oder „Manuals“, die von Internationalen Organisationen, wie UNO (Organisation der Vereinten Nationen), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), WHO (Weltgesundheitsorganisation), IWF oder OECD, herausgegeben werden und zumindest Empfehlungen zu Definitionen und Erhebungsmethoden enthalten. Wo unabhängige Quellen zur Beschreibung des gleichen Phänomens vorliegen – typischerweise etwa im Bereich der Außenwirtschaftsstatistik – muss man aber angesichts der Asymmetrien von Spiegelstatistiken immer wieder erkennen, dass man von den angestrebten Zielen oft noch erheblich weit entfernt ist.
Wesentlich verschärft stellt sich das Problem der Harmonisierung und Normierung dar, sobald finanzielle Konsequenzen aus solchen statistischen Vergleichen resultieren. Ein besonders prominentes Beispiel dafür ist die vierte Eigenmittelquelle zur Finanzierung der EU, die auf einer Messung des Bruttonationaleinkommens beruht und letztlich zu einer Kodifizierung der statistischen Vorgehensweisen geführt hat (Richtlinie 89/130/EWG). Ähnliches gilt für die Regelungen des „Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit“ gemäß Artikel 104 des EG-Vertrags, das im Stabilitäts- und Wachstumspakt näher erläutert wird. Hier kann die statistische Beurteilung einer einzelnen finanziellen Transaktion als Investition oder aber als Subvention zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.
Notwendige Konsequenz dieses Bedeutungsgewinns der Statistik sind verschärfte Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensweisen. Das reicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Metadaten, der regelmäßigen Erstellung von Qualitätsberichten, über „on-site-inspections“ beim Statistikproduzenten bis zu Gremien wie dem Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken, der Eurostat beispielsweise bei strittigen Einzelfällen berät. Die Hoffnung auf eine kontinuierliche Verbesserung der Statistiken durch solche Verpflichtungen ist natürlich immer auch mit dem Risiko eines unangemessenen administrativen Aufwands verbunden.
Eine Belastung ergibt sich potenziell auch für den Benutzer, der immer öfter mit der Situation „konkurrierender Statistiken“ konfrontiert und nur schwer in der Lage ist, zu beurteilen, welche nun die „richtige“ Statistik ist. Zum einen können Konzepte differieren, wie etwa beim „traditionellen“ gegenüber dem „harmonisierten“ Verbraucherpreisindex, oder bei der „administrativen“ gegenüber der „europäischen“ Arbeitslosenrate; zum anderen kann die wachsende Anzahl verfügbarer Quellen zu Verwirrung führen, wenn etwa unterschiedliche Stellen gleichzeitig Daten aus unterschiedlichen Revisionszyklen veröffentlichen.
Ein Druck in Richtung der Harmonisierung von Verfahren ergibt sich gelegentlich auch aus dem Lager der Meldepflichtigen. Multinationalen Konzernen mit Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten der EU ist es oft nur schwer zu vermitteln, dass die gleiche Statistik in verschiedenen Ländern in unterschiedlicher Weise erhoben wird.
Es gibt freilich auch Aspekte der Globalisierung, die die Erstellung von Wirtschaftsstatistiken erleichtern und die Qualität bzw. die Vergleichbarkeit verbessern. Ein besonders wichtiges Beispiel ist die fortschreitende Vereinheitlichung der Standards für Buchführung und Bilanzierung. Die von den Kapitalmärkten geforderte erhöhte Aussagekraft von Unternehmensdaten führt zu Standardisierungen wie dem International Financial Reporting Standard (IFRS/IAS), der dem Statistiker und dem Datenkonsumenten das Leben erleichtern soll.
3.2 Zahlungsbilanz
Unmittelbar von der fortschreitenden Globalisierung und Liberalisierung betroffen ist natürlich auch die Zahlungsbilanzstatistik: Eine traditionelle Methode zur Erstellung der Zahlungsbilanz und verwandter Statistiken war und ist in vielen Ländern das zahlungsverkehrsorientierte Bankenmeldesystem. Der Grundgedanke solcher Systeme besteht darin, dass nahezu jeder wirtschaftliche Vorgang mit einem Zahlungsvorgang verbunden ist. Zuständig für die Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge war im Normalfall eine Bank, die solche Transaktionen im Rahmen eines Korrespondenzbankensystems abwickelte. Es lag daher nahe, diese Quelle für die Erstellung der Zahlungsbilanzstatistik zu nutzen. In Ländern mit Devisenbewirtschaftung, wie Österreich nach 1945, mit einer Genehmigungspflicht für Auslandstransaktionen, konnte eine praktisch vollständige Erfassung sichergestellt werden, indem Banken über ihre eigenen Geschäftsfälle und die ihrer Kunden Rechnung zu legen hatten. Mit dem fortschreitenden Abbau von Kapitalverkehrsrestriktionen konnten sich einheimische wirtschaftliche Akteure – ab Ende 1991 letztlich ohne Einschränkung – ausländischer Finanzinstitutionen bedienen, wodurch erste Lücken im reinen Bankmeldewesen auftraten. In ihrem Bestreben, Transaktionskosten im Finanzbereich zu reduzieren, gingen multinationale Unternehmen dazu über, Clearingsysteme einzuführen, Cash-pooling-Center zu errichten und Finanztöchter in Offshore-Finanzzentren zu gründen.
Folge dieser Entwicklung sind zunehmend gravierende Verzerrungen der Statistik, etwa wenn inländische Transaktionen über ausländische Verrechnungszentralen abgewickelt werden (Aufblähung), wenn die Aufrechnung von Forderungen und Verpflichtungen Beträge verkürzt und eine sachliche oder regionale Zuordnung unmöglich macht, die nur durch die Einholung von Zusatzinformationen beim Unternehmen korrigiert werden kann.
Die fortschreitende europäische Integration – insbesondere das Ziel der Vollendung des Binnenmarktes – hat bankenbasierten Erhebungssystemen schließlich den „Todesstoß“ versetzt. Die Verordnung EG 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, die einen einheitlichen Tarif für innerstaatliche und innereuropäische Zahlungen vorschreibt, untersagt gleichzeitig die Sammlung statistischer Informationen im Zuge von Zahlungen unterhalb des Schwellenwerts von 12.500 EUR.7)
Damit wurde die Datenbasis für weitere Bereiche der Leistungsbilanz immer schwächer, umso mehr als die Unternehmen verstärkt dazu übergingen, Beträge zu stückeln, um in den Genuss geringerer Gebühren zu kommen. Österreich – wie auch viele andere Mitgliedstaaten – ist daher am 1.Jänner 2006 zu einem neuen Meldesystem übergegangen, das die benötigten Daten direkt beim Verursacher, also meist den Unternehmen, einfordert.
3.3 Direktinvestitionsstatistik
Die Direktinvestitionsstatistik ist – wie erwähnt – besonders eng mit der Globalisierung verknüpft und sie ist daher ein wesentlicher Bausteineiner umfassenderen „Globalisierungsstatistik“. Trotzdem ist auch sie in paradoxer Weise durch die fortschreitende Globalisierung in ihrer Aussagekraft gefährdet.
Noch vor zwanzig Jahren bestand eine Direktinvestition im Normalfall darin, dass ein Investor eine bestimmte Summe an Eigenkapital bereitstellte und – möglicherweise unter zusätzlicher Mittelaufbringung bei heimischen Banken oder bei Banken des Gastlandes – diese Mittel in die Gründung, den Kauf oder die Beteiligung an einem Unternehmen im Ausland investierte. Die entsprechende Direktinvestitionsstatistik war daher mehr oder weniger intuitiv verständlich.
Seither hat die Komplexität der Organisationsstrukturen multinationaler Konzerne enorm zugenommen, während gleichzeitig die Stabilität der Strukturen abgenommen hat. Eine besondere Rolle spielen dabei Zweckgesellschaften, die sogenannten „Special Purpose Entities“. Sie treten in vielen Formen auf, sodass man auf internationaler Ebene bisher noch zu keinen abgestimmten Definitionen gefunden hat.
Ein typischer Fall sind Holdinggesellschaften, die außerhalb des Sitzlandes der Muttergesellschaften oder der Auslandstöchter in Drittländern errichtet werden, wobei zumeist steuerliche sowie regulatorische Gesichtspunkte oder Finanzierungsgesichtspunkte eine wesentliche Rolle spielen. Häufig haben solche Gesellschaften kein oder nur minimales Personal, entwickeln keinerlei Aktivitäten auf dem Markt, sind aber gleichzeitig Schuldner und Eigentümer bedeutender Vermögenswerte. Da zwischen der entscheidungsbefugten Konzernzentrale und dem eigentlichen Ziel, dem wirtschaftlich aktiven Direktinvestitionsunternehmen, häufig mehrere Zwischenstufen eingeschaltet sind, führt das zur Mehrfachzählung von Direktinvestitionsflüssen und Direktinvestitionsständen in mehreren Ländern. Das hat einerseits eine künstliche Aufblähung der involvierten Volumina durch „Doppelzählungen“ in den Sitzländern derartiger Zwischenholdings zur Folge und verschleiert andererseits den eigentlichen Ursprung im Zielland bzw. das eigentliche Ziel der Direktinvestition im Ursprungsland der Finanzmittel. Die Diskussionen in den internationalen Gremien gehen dahin, die Rolle solcher Zwischenholdings als „Hievon-Position“ gesondert auszuweisen. Man folgt darin der Praxis einiger in besonderem Maß betroffener Länder, wie Luxemburg oder den Niederlanden. Die gänzliche Elimination scheitert daran, dass zur Bildung von Aggregaten für den Euroraum oder die EU die vollen Bruttowerte benötigt werden, weil andernfalls Asymmetrien in den bilateralen Direktinvestitionsbeziehungen auftreten würden. Andere Vorschläge gehen dahin, Direktinvestitionsflüsse und Direktinvestitionspositionen solcher Einheiten im Sitzland zu saldieren und nur den Nettostrom je nach Vorzeichen oder je nach dem Sitz der Konzernzentrale den aktiven oder passiven Direktinvestitionen zuzuschlagen. Während damit die Probleme in der Statistik im Sitzland solcher „Briefkastenfirmen“ gelöst sind, besteht in den unmittelbaren Partnerländern das Problem der regionalen Verzerrung, weil typische Sitzländer solcher Zwischenholdings überproportional häufig als Herkunftsland genannt werden. Hier wird vorgeschlagen, zumindest für die Bestandsstatistik neben den unmittelbaren Herkunfts- bzw. Zielländern der Finanzierung auch das ursprüngliche Quellland bzw. das eigentliche Zielland zu erheben. Österreich tut dies mit seiner „Stammhausbereinigung“ für die passiven Direktinvestitionen schon seit Jahren, allerdings soll es in Zukunft – in Anlehnung an die zuvor erwähnte FATS-Statistik – künftig möglicherweise grundsätzlich nur mehr ein Stammhaus geben. Während derzeit Eigentümer aus zwei unterschiedlichen Ländern ihr jeweils eigenes Stammhaus angeben, könnte künftig die gesamte Beteiligung dem Stammhaus des größten Investors bzw. nach dem Sitz der kontrollierenden Einheit zugeordnet werden.
Eine andere Form von „Special Purpose Entities“ sind rechtlich selbstständige Einheiten, die ausschließlich für die Abwicklung spezifischer Finanzmarkttransaktionen – manchmal sogar nur für einzelne Transaktionen – im Ausland gegründet werden. So kann sich die Aufnahme eines Auslandskredits bzw. die Begebung einer Schuldverschreibung im Auslandplötzlich in eine „negative aktive Direktinvestition“ verwandeln, weil nach dem derzeit gültigen „directional principle“ Kredite der Tochter an die Mutter mit negativem Vorzeichen gegen die aktive Direktinvestition saldiert werden. Hier hofft man diese schwer verständliche Interpretation dadurch entschärfen zu können, indem anstelle des „directional principle“ die in der Kapitalbilanz übliche Sichtweise von Forderungen und Verbindlichkeiten treten soll, wobei die Forderungen der Tochter an die Mutter von den Forderungen der Mutter an die Tochter unterschieden würden.
Letzten Endes werden vermutlichzwei Statistiken entstehen, eine „finanzwirtschaftliche“, in der Bruttowerte gegenüber den unmittelbaren Geschäftspartnern dargestellt werden und die der EZB und Eurostat zur Bildung von Aggregaten dienen wird und eine „realwirtschaftliche“, die sich an der FATS-Statistik orientiert und bereinigt um „Durchgangskapital“ nach „wahren“ Ursprungs- und Zielländern gegliedert sein könnte. Eine Überleitung zwischen den beiden Konzepten sollte jedenfalls angestrebt werden.
Literaturverzeichnis
BIZ. 2005. Presseaussendung 17. März.
IWF. 1993. Balance of Payments Manual. 5th edition.
IWF-BOP. 2005. Balance of Payments Statistics. Yearbook 2005.
IWF-DOTS. 2005. Directions of Trade Statistics. Erscheint quartalsweise. Zuletzt Yearbook 2005.
IWF-WEO. 2006. World Economic Outlook 2006/02.
Maddison, A. 2006. The World Economy Development Centre Studies. OECD.
OECD. 1996. Benchmark Definition of Foreign Direct Investment. 3rd edition.
OECD. 2004. Handbook on Economic Globalisation Indicators. Paris.
OECD. 2005. Measuring Globalisation: OECD Economic Globalisation Indicators. Paris.
Tufte, E. R. 1983. The Visual Display of Quantitative Information. Graphics Press. Cheshire (Connecticut).
UNCTAD. 2006. World Investment Report.
WTO. 2006. International Trade Statistics.
Zwer, R. 1981. Internationale Wirtschafts- und Sozialstatistik. Oldenbourg-Verlag. Wien.
Rückfragehinweis:
Statistik-Hotline
Tel.: (+43-1) 404 20-5555
E-Mail senden
Verleger, Herausgeber und Hersteller:
Oesterreichische Nationalbank
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Günther Thonabauer
Tel.: (+43-1) 404 20-6666
1) Die Importquote Österreichs ist weniger stark, von 27,6% auf 38,7% des BIP, gestiegen. Weltweit sollten sich Import- und Exportquote naturgemäß parallel entwickeln.
2) Daneben existiert seit der 5. Auflage des Manuals auch noch die Bilanz der „Vermögensübertragungen“, in der die unentgeltliche Übertragung von Vermögen und die entgeltliche Übertragung von nicht produzierten, nichtfinanziellen Vermögensgegenständen erfasst wird, und eine unvermeidliche „Statistische Differenz“, in der sich Erfassungsmängel, Bewertungsprobleme oder Schwierigkeiten bei der zeitlichen Zuordnung der Transaktionen niederschlagen.
3) Presseaussendung der BIZ vom 17. März 2005.
4) Auf internationaler Ebene wird die Bereitstellung einer IVP in jüngster Zeit stark forciert. Der IWF hat die IVP als verpflichtendes Element in den „Special Data Dissemination Standard“ aufgenommen, der die wirtschaftsstatistischen Mindestanforderungen für solche Länder festlegt, die auf den internationalen Kapitalmärkten Mittel aufnehmen möchten. Auch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die 6. Version des Zahlungsbilanzmanuals unter dem neuen Namen „External Accounts“ oder „International Accounts“ erscheinen wird, um den engen Zusammenhang von IVP und Zahlungsbilanz zu betonen.
5) Der Name stand ursprünglich für „Foreign Affiliates’ Trade in Services“. Obwohl die Zielsetzung nunmehr erheblich erweitert wurde, war der Name in Fachkreisen bereits so etabliert, dass eine Änderung bislang gescheitert ist. Man propagiert derzeit eine Interpretation als „Foreign AffiliaTes Statistics“.
6) So wird einerseits die Notwendigkeit entfallen, indirekte Minderheitsbeteiligungen zu melden, dafür muss die Beschränkung auf indirekte Beteiligungen der ersten Stufe entfallen, weil nach der geplanten Verordnung alle indirekt kontrollierten Unternehmen einzubeziehen sind.
7) Dieses Junktim ist das Ergebnis einer unbewiesenen Behauptung, die höheren Gebühren von Auslandstransaktionen seien eine notwendige Folge der mit Auslandstransaktionen verbundenen statistischen Berichtspflichten.
- Weiterempfehlen
- This page in English