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Betriebliche Vorsorgekassen

Im Rahmen der Neugestaltung des österreichischen Abfertigungssystems kam es im Jänner 2003 zur Einführung der „Abfertigung neu“. Aufgrund dessen ergab sich die Einrichtung von sogenannten „Betriebliche Vorsorgekassen“. Die „Abfertigung neu“, die einen weiteren Bereich der gesetzlich geregelten sozialen Vorsorge darstellt, wird in diesen Betrieblichen Vorsorgekassen abgewickelt. Demnach zahlt die V-Kasse die Abfertigung an den Arbeitnehmer aus. Der gesetzlich vorgesehene Abfertigungsanspruch besteht daher gegenüber der V-Kasse und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Von Seiten der Arbeitgeber brauchen keine Abfertigungsrückstellungen mehr gebildet werden und mit der Zahlung der Beiträge an dei V-Kassen ergeben sich für Arbeitgeber auch sonst keine weiteren Verpflichtungen.

Betriebliche Vorsorgekassen

 


Was ist eine Betriebliche Vorsorgekasse?

Was sind ihre Aufgaben?

Welche gibt es und wer sind die Eigentümer?

Wo werden Daten zu den V-Kassen veröffentlicht?


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