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Die Zahlungssystemstatistik

Die Oesterreichische Nationalbank ist gemäß § 44a Nationalbankgesetz (NBG) zur Ausübung der Aufsicht über die Zahlungssysteme verpflichtet. Die Zahlungssystemstatistik wurde mit Beginn 2004 als Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eingeführt.


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