
Die Oesterreichische Nationalbank ist gemäß § 44a Nationalbankgesetz (NBG) zur Ausübung der Aufsicht über die Zahlungssysteme verpflichtet. Die Zahlungssystemstatistik wurde mit Beginn 2004 als Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eingeführt.

Folder Zahlungssystemstatistik
Die Zahlungssystemstatistik (138 KB)