Das Eurosystem hat mit 1. Jänner 1999 die Zuständigkeit für die einheitliche Geldpolitik des Euroraums übernommen. Die OeNB ist für die operative Umsetzung der entsprechenden geldpolitischen Entscheidungen der EZB bzw. des EZB-Rates in Österreich verantwortlich. Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Währungspolitik werden dem Eurosystem dabei vom Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgegeben. Der Art. 127.1 des AEUV legt fest, dass das vorrangige Ziel des Eurosystems die Gewährleistung der Preisstabilität ist. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Art. 3 des Vertrages über die Europäische Union festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen, wie z. B. eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein beständiges und nicht inflationäres Wachstum sowie ein hohes Beschäftigungsniveau. Somit stellt die Geldpolitik des Eurosystems eine Fortsetzung der bewährten Stabilitätspolitik der OeNB auf europäischer Ebene dar.
Im Gegensatz zu den Zielsetzungen überlässt der AEUV die Ausgestaltung der geldpolitischen Strategie dem Eurosystem, das die Hauptelemente seiner stabilitätsorientierten geldpolitischen Strategie schon im Jahr 1998 festgelegt hat.
Den Vorgaben des Vertrages folgend definiert das Eurosystem die mittelfristige Wahrung der Preisstabilität als vorrangiges Ziel. Diese ist dann erreicht, wenn der jährliche Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Euroraum unter, aber nahe bei 2% liegt. Da das Preisniveau von einer Zentralbank nicht unmittelbar gesteuert werden kann und Ergebnis eines komplexen Transmissionsmechanismus ist, bedarf es eines Rahmenwerks, in dem geldpolitische Entscheidungen vorbereitet, erörtert und getroffen werden. Dieser Rahmen definiert die geldpolitische Strategie des Eurosystems, die auf einem Zwei-Säulen-Prinzip basiert.
Die „wirtschaftliche Analyse“ ist auf die Beurteilung der kurz- bis mittelfristigen Bestimmungsfaktoren der Preisentwicklung – mit Schwerpunkt auf realwirtschaftlicher Entwicklung und Finanzierungsbedingungen der Wirtschaft – ausgerichtet. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass die Preisentwicklung über diese Zeithorizonte hinweg weitgehend vom Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an den Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten beeinflusst wird.
Die als „monetäre Analyse“ bezeichnete Perspektive konzentriert sich auf einen längeren Horizont und nutzt den langfristigen Zusammenhang zwischen Geldmenge und Preisen. Die monetäre Analyse dient hauptsächlich als Mittel zur Überprüfung – aus mittlerer bis langfristiger Perspektive – der aus der wirtschaftlichen Analyse abgeleiteten kurz- bis mittelfristigen Hinweise für die Geldpolitik.