In Art. 5.2 der ESZB/EZB-Satzung wird festgelegt, dass die Einholung der für das ESZB erforderlichen statistischen Daten „so weit wie möglich“ von den nationalen Zentralbanken auszuführen ist. Das statistische Anforderungsprofil für die OeNB ist daher breit gestreut und umfasst die Geld- und Bankenstatistik, die Zahlungsbilanz, die Internationale Vermögensposition (IVP) und die Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung.
Eine zentrale Rolle bei der Erstellung der Statistiken nehmen die monetären Aggregate und deren Gegenposten ein, da die erste Säule der geldpolitischen Strategie des Eurosystems auf der Festlegung eines Referenzwertes für das Wachstum der Geldmenge M3 beruht. Die gemeldeten Bilanzdaten der Monetären Finanzinstitute (MFI) liefern darüber hinaus auch jene Informationen, die die OeNB zur Berechnung des Mindestreserve-Solls der einzelnen mindestreservepflichtigen Kreditinstitute benötigt.
Darüber hinaus ist die OeNB verpflichtet, an die EZB regelmäßig eine Vielzahl von allgemeinen Wirtschaftsdaten über Österreich zu übermitteln, wie z. B. Informationen über Preise, Kosten, öffentliche Finanzen sowie eine Reihe anderer volkswirtschaftlicher Indikatoren.