Bezüglich der dezentralen Umsetzung der Geldpolitik des Eurosystems stehen vor allem die Aufgaben in Zusammenhang mit dem Einsatz der geldpolitischen Instrumente, dem Reservenmanagement und einer reibungslosen Geldversorgung im Mittelpunkt.
Als integraler Bestandteil des Eurosystems besteht eine wesentliche Aufgabe der OeNB in der operativen Umsetzung der Geldpolitik in Österreich. Die Liquiditätssteuerung erfolgt im Eurosystem über eine Reihe von geldpolitischen Instrumenten, wodurch die OeNB die Liquiditätsversorgung der österreichischen Banken und damit der österreichischen Wirtschaft sicherstellt.
Offenmarktgeschäfte werden vom Eurosystem im Wege der nationalen Zentralbanken (auch der OeNB) eingesetzt, um Zinssätze und Liquidität auf dem Markt zu steuern und Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses zu geben.
Das Eurosystem legt bei den geldpolitischen Operationen den Schwerpunkt auf Offenmarktgeschäfte: Die angebotsorientierte Zentralbankrefinanzierung stützt sich primär auf eine wöchentliche Tenderoperation mit 14-tägiger Laufzeit (Mengen- oder Zinstender). Bei der Durchführung eines Mengentenders gibt die Zentralbank einen Fixzins für den Markt vor. Bei einem Zinstender nennen die teilnehmenden Banken bei der Auktion die Zinssätze und Volumina, zu denen sie bereit sind, Wertpapierkostgeschäfte mit der Zentralbank abzuschließen bzw. Kredite gegen Sicherheiten bei ihr aufzunehmen. Zusätzlich werden längerfristige Refinanzierungsgeschäfte im monatlichen Abstand mit dreimonatiger Laufzeit eingesetzt. Der Tender stellt eine Art Auktionsverfahren dar, bei dem Zentralbankgeld „versteigert“ wird. Auf Grund der öffentlichen Ausschreibung sowie Bekanntgabe der Ergebnisse wird ein hoher Grad an Markttransparenz erzielt. Durch die gleichen technischen Bedingungen für alle teilnehmenden Institute handelt es sich um ein wettbewerbsneutrales Verfahren. Daneben stehen noch weitere liquiditätsbereitstellende bzw. -abschöpfende Instrumente – wie Schnelltender, Devisenswap, Emission von ESZB-Schuldverschreibungen sowie die Hereinnahme von verzinsten Termineinlagen – zur Verfügung.
Das Eurosystem stellt den inländischen teilnahmeberechtigten Banken über die OeNB zwei ständige Fazilitäten zur Verfügung, um über Nacht Liquidität bereitzustellen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) oder sie von diesen zu absorbieren (Einlagefazilität). Die Spitzenrefinanzierungsfazilität bietet den Banken die Möglichkeit, sich von den nationalen Zentralbanken über Nacht Liquidität zu einem vorgegebenen Zinssatz gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu beschaffen. Für die Refinanzierung des Eurosystems sind ausreichende Sicherheiten, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, zu hinterlegen. Die Einlagefazilität bietet den inländischen Geschäftspartnern die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse auf Konten der OeNB in unbegrenzter Höhe über Nacht unbesichert zu veranlagen.
Die in Österreich niedergelassenen Kreditinstitute sind verpflichtet, Guthaben auf Konten bei der OeNB zur Erfüllung ihrer Mindestreserveverpflichtungen zu unterhalten. Einlagen sowie eigene Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Geldmarktpapiere werden mit einem Satz von 2% zur Berechnung der Mindestreserve herangezogen.
Die Mindestreserve-Erfüllungsperiode beträgt einen Monat. Zum Zweck der Stabilisierung der Geldmarktzinsen wird die Mindestreserve im monatlichen Durchschnitt erfüllt. Die Mindestreserve-Guthaben werden mit dem Satz der jeweils aktuellen Zwei-Wochen-Tender verzinst.
Eine der Kernfunktionen der OeNB im Rahmen der operativen Geldpolitik ist die Verwaltung der Währungsreserven, die seit Jänner 1999 von einer Zweiteilung geprägt ist: Neben den ihr verbliebenen Währungsreserven verwaltet die OeNB als Agent auch jene Reserven, die sie der EZB übertragen hat. Die Währungsreserven der OeNB wie auch der anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind seit der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Gegenstand der Aufgabenerfüllung durch das ESZB geworden. Damit kann über diese Währungsreserven nur noch im Rahmen des ESZB verfügt werden.
Gemäß Art. 31.2 der ESZB/EZB-Satzung bedürfen alle Geschäfte mit Währungsreserven, die den nationalen Zentralbanken nach der Übertragung der erforderlichen Bestände an die EZB (gegen Forderungen in Euro) verbleiben, sowie von Mitgliedstaaten mit ihren Arbeitsguthaben in Fremdwährung durchgeführte Transaktionen oberhalb eines bestimmten festgesetzten Betrages (Art. 31.3) der Zustimmung der EZB. Innerhalb dieser Richtlinien, die sowohl Bewilligungs- als auch Meldebestimmungen zwecks Wahrung der Einheitlichkeit der Geld- und Devisenpolitik des Eurosystems vorsehen, können die nationalen Zentralbanken das Reservenmanagement autonom durchführen.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem veränderten Umfeld für das Reservenmanagement haben gezeigt, dass die vorliegenden Rahmenbedingungen aus Sicht der OeNB ausreichende Flexibilität gewährleisten und im operativen Bereich problemlos anzuwenden sind. Im Rahmen einer effizienten Treasury-Strategie werden hier die möglichen Rentabilitätsspielräume genutzt, ohne dabei die währungspolitisch erforderlichen Aspekte der Sicherheit und Liquidität außer Acht zu lassen. Den sich daraus ergebenden komplexeren Anforderungen trägt die OeNB durch einen konsequenten Ausbau ihres Risikomanagements Rechnung.
Im Auftrag der EZB nimmt die OeNB gegebenenfalls an Devisenmarktinterventionen teil.
Eine weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geldpolitik ist die Ausgabe der Zahlungsmittel, also der Banknoten und Münzen. Um einerseits die hohen Sicherheitsstandards dieser Zahlungsmittel zu gewährleisten und andererseits betriebswirtschaftliche Vorteile im Wettbewerb bestmöglich zu nutzen, bedient sich die OeNB spezialisierter Tochtergesellschaften bei der Zahlungsmittelproduktion und bei der Logistik der Bargeldversorgung. Die Banknotenproduktion erfolgt durch die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS), die Münzenproduktion durch die Münze Österreich AG und die Primärverteilung des Bargeldes sowie die Bargeldbearbeitung („Sekundärproduktion“) durch die Geldservice Austria (GSA), an der auch Geschäftsbanken beteiligt sind.
Die OeNB bringt in Österreich Banknoten und Münzen in Umlauf. Dabei sind zu gewährleisten:
- die Ausgabe von Bargeld an Banken sowie auch dessen Rücknahme von den Banken gemäß deren Erfordernissen,
- die Wahrnehmung des Fälschungsschutzes, um das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Zahlungsmittel zu erhalten, sowie
- die Sicherstellung einer ausreichend hohen Qualität der in Österreich in Umlauf befindlichen Zahlungsmittel.
Die Bargeldversorgung erfolgt im Einklang mit den Rahmenbedingungen und Sicherheitsanforderungen des ESZB. Die OeNB fördert darüber hinaus die Effizienz der Bargeldlogistik in Österreich und garantiert das gewohnt hohe Qualitätsniveau des umlaufenden Bargeldes. Insbesondere im Rahmen der Euro-Bargeldumstellung 2001/2002 stehen reibungslose Durchführung und Sicherheitsaspekte im Vordergrund.
Mit ihrer Tochtergesellschaft Austria Card GmbH ist die OeNB an der Entwicklung neuer, moderner Zahlungsmittel beteiligt und ist damit auch für die Zukunft des Zahlungsverkehrs gerüstet.