Die Oesterreichische Nationalbank kann auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurückblicken.
Mit zwei kaiserlichen Patenten vom 1. Juni 1816 wurde die „privilegirte oesterreichische National-Bank“ gegründet, um das durch die napoleonischen Kriege zerrüttete Geldwesen in Österreich neu zu ordnen. Ihr wichtigstes „Privileg“ war das Recht, als einzige Bank in Österreich Banknoten auszugeben.
Als Spätfolge des staatsrechtlichen „Ausgleichs“ Österreichs mit Ungarn kam es 1878 zur Umwandlung der National-Bank in die Oesterreichisch-ungarische Bank.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste auf Grund der im Jahr 1919 abgeschlossenen Friedensverträge die Oesterreichisch-ungarische Bank in Liquidation treten.
Von der Ersten …
1922 wurde durch zwei Bundesgesetze die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) gegründet, die am 1. Jänner 1923 ihre Tätigkeit aufnahm.
Durch das Schillingrechnungsgesetz wurde am 1. Jänner 1925 in Österreich die Schillingwährung eingeführt. Der Schilling löste die Krone ab, die ihrerseits 1892 eingeführt worden und am 1. Jänner 1900 endgültig an die Stelle des Guldens getreten war. Die Umrechnung von Kronen in Schilling erfolgte im Verhältnis 10.000 Kronen = 1 Schilling.
Nach dem gewaltsamen „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938 trat die Reichsmark an die Stelle des Schillings (Umrechnungsverhältnis: 3 Schilling = 2 Reichsmark); die Gold- und Devisenreserven der OeNB wurden nach Berlin überführt. Laut Bilanz der OeNB belief sich der Gesamtbestand an Gold- und valutarischen Werten auf 471 Mio Schilling. Die vorgesehene Liquidation der OeNB war bis zum Kriegsende 1945 noch nicht abgeschlossen.
… zur Zweiten Republik
Nach der Wiedererrichtung Österreichs am 27. April 1945 nahm auch die OeNB ihre Tätigkeit wieder auf. Mit dem Notenbank-Überleitungsgesetz vom 3. Juli 1945 erhielt sie ihre vorläufige Rechtsgrundlage.
Auf Grund des Schillinggesetzes vom 30. November 1945 wurde der Schilling wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel in Österreich. Reichsmarknoten und alliiertes Militärgeld wurden im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Allerdings unterlag der Umtausch zahlreichen Bedingungen und Beschränkungen ("Kopfquote" 150 Schilling). Mit einem weiteren Gesetz vom 19. November 1947 wurden die Banknoten aus dem Jahr 1945 eingezogen und in neue Schillingnoten im Verhältnis 3:1 umgetauscht. Lediglich ein Betrag von 150 Schilling pro Person wurde – um den bestehenden Geldüberhang zu beseitigen – im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Die endgültige Stabilisierung der Schillingwährung war jedoch erst Mitte der 50er Jahre erfolgreich abgeschlossen.
Im Jahr des Staatsvertrages – 1955 – beschloss der Nationalrat das Nationalbankgesetz. Das Gesetz wurde 1984 unter dem Titel „Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank (Nationalbankgesetz 1984 – NBG)“ wieder verlautbart und ist in der Fassung des BGBl. I Nr. 60/1998, in der das österreichische Notenbankrecht an die Vorgaben des EG-Vertrages angepasst wurde, die heute geltende rechtliche Grundlage der OeNB.
Am 1. Jänner 1999 – dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) – wurde in Österreich und zehn anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Gleichzeitig wurde der unveränderbare Kurs von 1 Euro = 13,7603 Schilling festgelegt. Die geld- und währungspolitischen Kompetenzen der OeNB sind auf die Europäische Zentralbank (EZB) übergegangen. Die diesbezüglichen Entscheidungen werden vom EZB-Rat getroffen. Die OeNB ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
besteht aus den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank (EZB).
Das Eurosystem
umfasst die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung eingeführt haben, sowie die EZB. Der Begriff Eurosystem wurde eingeführt, um das Zentralbankensystem des Euro-Währungsgebietes unmissverständlich zu definieren. Im Zusammenhang mit Ländern, die am Euro teilnehmen, können beide Begriffe synonym verwendet werden.
1753
Guldenwährung („Conventionsmünze“ 11,69 g Feinsilber): 1 Gulden CM zu 60 Kreuzern
1762
Erstmals Banknoten der Wiener-Stadt-Banco („Banco-Zettel“)
1811
„Bankrottpatent“ (Abwertung der Banco-Zettel 1 : 5)
1816
Gründung der „privilegirten oesterreichischen National-Bank“ in der Rechtsform einer privaten Aktiengesellschaft
1857
Guldenwährung („österreichische Währung“ 11,11 g Feinsilber): 1 Gulden öW zu 100 Kreuzern
1878
Umwandlung der oesterreichischen Nationalbank in die Oesterreichisch-ungarische Bank als Notenbank der österreichisch-ungarischen Monarchie
1892
Kronenwährung (1 Gulden = 2 Kronen, 0,304878 g Feingold): 1 Krone zu 100 Hellern
1914
Aufhebung der Bankstatuten der Oesterreichisch-ungarischen Bank
1918
Kriegsfinanzierung durch Kriegsanleihen und Notenpresse
1919
Vertrag von St. Germain bestimmt die Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank
1922
Höhepunkt der Inflation
Stabilisierung der Währung mit Hilfe der „Völkerbundanleihe“ Gründung der Oesterreichischen Nationalbank (Bundesgesetz vom 14. November 1922)
Aufnahme der Geschäftstätigkeit am 1. Jänner 1923
1925
Schillingwährung (10.000 Kronen = 1 Schilling, 0,21172086 g Feingold): 1 Schilling zu 100 Groschen
1931
Krise der Credit-Anstalt weitet sich zur Währungskrise aus
1938
Gewaltsamer „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich; Reichsmarkwährung (1 Reichsmark = 1,50 Schilling)
1945
Notenbank-Überleitungsgesetz: Wiedererrichtung der OeNB
Schillingwährung (1 Schilling = 1 Reichsmark, „Kopfquote“ 150 Schilling)
1946
Devisengesetz betraut OeNB mit der Devisenbewirtschaftung: 1 US-Dollar = 10 Schilling
1947
Währungsschutzgesetz (endgültige Beseitigung des Geldüberhanges durch Umtausch im Verhältnis 3 : 1)
1953
1 US-Dollar = 26 Schilling
1955
Nationalbankgesetz (NBG)
1959
Schilling wird frei konvertibel (für Ausländer)
1971
Beginn des Zusammenbruchs des Bretton-Woods-Systems der festen Wechselkurse, Schillingaufwertungen
1973
Ende des Bretton-Woods-Systems, Orientierung des Schillings an einem Währungskorb („Wechselkursindikator“)
1976
Übergang zur verstärkten D-Mark-Orientierung
1979
Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS)
1980
Beginn der „Hartwährungspolitik“/„stabilitätsorientierten Wechselkurspolitik“ durch eine Anbindung des Schillings an die D-Mark
1988
Scheidemünzengesetz (Gründung der Münze Österreich AG)
1991
Vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit dem Ausland
1995
Österreich wird Mitglied der Europäischen Union (EU)
Teilnahme am EWS und dessen Wechselkurs- und Interventionsmechanismus
1998
Novelle zum Nationalbankgesetz zwecks Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der WWU (April 1998)
Festlegung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ab 1. Jänner 1999 den Euro als einheitliche Währung einführen (Mai 1998)
Gründung der EZB und des ESZB (Juni 1998)
1999
Beginn der dritten Stufe der WWU mit der Einführung des Euro als einheitliche Währung in Österreich und zehn anderen Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxenburg, die Niederlande, Portugal, Spanien) per 1. Jänner 1999
2000
Erlass des Eurogesetzes und Änderung des Scheidemünzengesetzes 1988 im Zusammenhang mit der Eurobargeld-Umstellung ab 1. Jänner 2002
2001
Griechenland führt per 1. Jänner 2001 den Euro als Währung ein
2002
Mit 1. Jänner 2002 ist Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien.