ECB Annual Photography Award 2006

ECB Annual Photography Award 2006 „Austria today“

in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank


Seit 2004 schreibt die Europäische Zentralbank (EZB) jedes Jahr einen Fotowettbewerb aus, zu dem sie junge Fotografinnen und Fotografen aus jeweils einem Mitgliedstaat der EU einlädt, einen Blick auf ihr Land zu werfen.

 

Die Gewinnerin / der Gewinner des 1. Preises wird mit dem „ECB Annual Photography Award“ ausgezeichnet. Der Wettbewerb ist Bestandteil der „EUROPA-KULTURTAGE der Europäischen Zentralbank“, die in diesem Jahr Österreich gewidmet sind und in enger Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) durchgeführt werden. Das Thema des Wettbewerbs 2006 lautet daher „Austria today“. 

 

Mit dieser Initiative möchte die EZB über die Jahre hinweg eine eindrucksvolle Fotosammlung aufbauen, die nicht nur einen Einblick in das fotografische Schaffen der Künstlerinnen und Künstler der einzelnen Länder gewährt, sondern in ihrer Gesamtheit auch die kulturelle Vielfalt und den Reichtum Europas widerspiegelt – gesehen mit den Augen junger Nachwuchstalente



Wettbewerbsregeln

1. Thema   

Das Thema des diesjährigen Wettbewerbs lautet „Austria today“. Die eingereichten Fotos müssen in Österreich aufgenommen worden sein. Motivische oder inhaltliche Vorgaben oder Beschränkungen gibt es nicht.

 

2. Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb richtet sich an Fotografinnen und Fotografen, die im Jahr 1971 oder später geboren sind. Die Fotografinnen und Fotografen müssen entweder 

a) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder 

b) mindestens seit 1996 in Österreich leben und arbeiten. 

 

3. Wettbewerbsstruktur 

Der Wettbewerb findet in zwei Phasen statt:

  • Erste Phase: Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden von der Jury insgesamt zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die zweite Phase ausgewählt.  
  • Zweite Phase: Die Jury wählt aus den insgesamt zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern der zweiten Phase die drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger aus. 

 

4. Preisverleihung und Ausstellung 

Die Werke der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten Phase werden im Rahmen der EUROPA-KULTURTAGE der Europäischen Zentralbankin einer Ausstellung in Frankfurt am Mainpräsentiert. Die Preisverleihung und die Vernissage finden im Oktober 2006 in Frankfurt am Main statt. Die Ausstellung läuft bis Mitte November 2006 und kann danach auch an weiteren Orten gezeigt werden. Es erscheint ein ausstellungsbegleitender Katalog in englischer und deutscher Sprache.

 

5. Einzureichende Fotos

  • Fünf bis acht digitale oder analoge Fotos in Farbe oder Schwarz-Weiß, die digital bearbeitet sein dürfen, können eingereicht werden. 
  • Die Fotos müssen als Papierabzug oder Computerausdruck eingereicht werden und dürfen nicht kleiner als 24 x 30 cm und nicht größer als 30 x 40 cm sein.
  • Die Fotos müssen nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen worden sein. Fotos, die bereits bei einem Kunst- oder Fotowettbewerb mit einem Preis ausgezeichnet wurden, dürfen nicht eingereicht werden.
  • Der Name der Künstlerin / des Künstlers muss auf der Rückseite jedes Fotos vermerkt sein. 

 

6. Weiteres einzureichendes Material

  • Technische Daten zu den eingereichten Fotos (Titel des Werks, Jahr der Aufnahme, benutzte Technik(en), verwendete Materialien usw.)
  • Kurze Beschreibung (nicht mehr als 300 Wörter) der Werke und des zugrunde liegenden Konzepts, die die Verbindung zwischen den eingereichten Werken und dem vorgegebenen Thema kurz erläutert.
  • Das ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformular (steht als separates Download zur Verfügung) 

 

7. Einsendeschluss

  • Die oben erwähnten Fotos und das Begleitmaterial müssen bis 7. Juli 2006 unter folgender Adresse eingereicht werden:

              Oesterreichische Nationalbank 
              Kennwort: Fotowettbewerb „Austria today“
              Postfach 61
              A-1011 Wien

     

  • Spätere Eingänge werden nicht berücksichtigt. 
  • Die EZB und die OeNB haften nicht für Schäden, die während der Einreichungsphase entstehen.
  • Eingereichte Unterlagen von Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Werke nicht in die engere Wahl kommen, werden Ende 2006 zurückgesandt. Die Unterlagen der Ausstellungsteilnehmerinnen und     -teilnehmer verbleiben bei der EZB und werden nach Abschluss der Ausstellung(en) auf Wunsch zurückgesandt.     

 

8. Jury

Die Jury besteht aus bis zu fünf Personen mit internationalem Renommee im Bereich der Fotografie. Die EZB und die OeNB entsenden jeweils einen Beobachter. 

 

9. Preise

Die Jury verleiht folgende Preise:

    • Erster Preis:        4.000 EUR
    • Zweiter Preis:      2.000 EUR
    • Dritter Preis:       1.000 EUR 
  • Die Jury nominiert per Mehrheitsbeschluss die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten Phase und die Preisträgerinnen und Preisträger.
  • Die Jury behält sich das Recht vor, die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich für die zweite Phase qualifizieren, zu ändern. Sie behält sich ebenfalls das Recht auf die Entscheidung vor, keine Preise zu verleihen.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig.  

 

10. Ausstellung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten Phase räumen der EZB und der OeNB für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende des Wettbewerbs das Recht ein, die eingereichten Motive in Leuchtkästen in den Räumlichkeiten der EZB oder Dritter auszustellen. Den Ausstellungsteilnehmerinnen und -teilnehmern entstehen hierdurch keine Kosten.        

 

11. Nutzungsrecht

  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten Phase räumen der EZB und der OeNB für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende des Wettbewerbs das Recht ein, die Werke auf folgende Weise zu vervielfältigen, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen:
    • Vervielfältigung in der Form von u. a. Druckerzeugnissen, einschließlich wiederkehrender Veröffentlichungen (wie z. B. Jahres- und Monatsberichte usw.) und sonstiger Veröffentlichungen (wie z. B. Broschüren, Editorials, Bucheinbände, Schriften- und Veröffentlichungsreihen); dies schließt die Nutzung der Werke für Veröffentlichungen der EZB ein. 
    • Verbreitung durch u. a. Leasing- oder Leihverträge, auf Websites, in der Form multimedialer Darstellungen, elektronischer Zeitschriften, auf CD-Roms, DVDs und allen gegenwärtig bekannten, vergleichbaren Arten von Datenträgern sowie durch die analoge, digitale oder elektronische Speicherung in Datenbanken oder Archiven, vorausgesetzt, dass die Darstellungen der Werke eindeutig nicht dafür bestimmt sind, zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt zu werden. Dies schließt das Recht ein, die Darstellungen der Werke auf ein bestimmtes Format zu reduzieren und/oder an ein bestimmtes Format anzupassen. 
    • Öffentliche Zugänglichmachung u. a. unter Verwendung jeglicher Medienplattformen, auf Websites, im Internet sowie im Intranet der EZB, vorausgesetzt, dass die Darstellungen der Werke eindeutig nicht dafür bestimmt sind, zu kommerziellen Zwecken heruntergeladen zu werden.
    • Sendung, in der Form jeglicher Übertragung, die u. a. Fernsehübertragungen und Live-Streaming über das Internet und andere Medienplattformen einschließt.    
  • Die Preisträgerinnen und Preisträger räumen der EZB das übertragbare, unwiderrufliche, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Werke auf folgende Weise zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und sie ohne zeitliche Beschränkung anderweitig zu nutzen: 
    • Vervielfältigung in der Form von u. a. Druckerzeugnissen, einschließlich wiederkehrender Veröffentlichungen (wie z. B. Jahres- und Monatsberichte usw.) und sonstiger Veröffentlichungen (wie z. B. Broschüren, Editorials, Bucheinbände, Schriften- und Veröffentlichungsreihen); dies schließt die Nutzung der Werke für Veröffentlichungen der EZB ein. 
    • Verbreitung durch u. a. Leasing- oder Leihverträge, auf Websites, in der Form multimedialer Darstellungen, elektronischer Zeitschriften, auf CD-Roms, DVDs und allen gegenwärtig bekannten, vergleichbaren Arten von Datenträgern sowie durch die analoge, digitale oder elektronische Speicherung in Datenbanken oder Archiven, vorausgesetzt, dass die Darstellungen der Werke eindeutig nicht dafür bestimmt sind, zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt zu werden. Dies schließt das Recht ein, die Darstellungen der Werke auf ein bestimmtes Format zu reduzieren und/oder an ein bestimmtes Format anzupassen.
    • Öffentliche Zugänglichmachung u. a. unter Verwendung jeglicher Medienplattformen, auf Websites, im Internet sowie im Intranet der EZB, vorausgesetzt, dass die Darstellungen der Werke eindeutig nicht dafür bestimmt sind, zu kommerziellen Zwecken heruntergeladen zu werden.
    • Sendung, in der Form jeglicher Übertragung, die u. a. Fernsehübertragungen und Live-Streaming über das Internet und andere Medienplattformen einschließt.     
  • Die verliehenen Preise beinhalten alle Lizenzgebühren oder Abgaben für die Nutzung der Fotos in der oben beschriebenen Weise.
  • Bei der Vervielfältigung der Werke geben die EZB und die OeNB den Namen der Künstlerin / des Künstlers und den Titel des Werks an. 
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sichern zu, dass die eingereichten Werke ihre persönliche geistige Schöpfung sind und dass sie Inhaber des Urheberrechts an diesen Werken sind.  


12. Kontakt

Für Fragen zum Wettbewerb wenden Sie sich bitte an:

 



Heike Sütter 



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