Nur wenn Kreditinstitute stabil und Sparer auch in Krisenzeiten geschützt sind, ist ein funktionsfähiges Finanzsystem möglich. Kaum jemand würde sein Geld auf die Bank tragen wenn es dort nicht sicher wäre. Die vielfältigen Geschäftsbereiche der Banken erfordern eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen. Diese sollen die Funktionsfähigkeit der Kreditinstitute gewährleisten, ihre Liquidität sicherstellen und für den Schutz der Kunden sorgen.
Als maßgebliches Regelwerk für das Kreditwesen dient das Bankwesengesetz (BWG).
Es enthält u. a. gesetzliche Bestimmungen …
… zur Erteilung von Konzessionen
an Kreditinstitute.
… zur ausreichenden Eigenmittelausstattung
von Kreditinstituten.
… zum Anleger- und Verbraucherschutz
wie etwa Preisaushang und Bekanntgabe der Gesamtbelastung bei Verbraucherkrediten.
… zur Einlagensicherung
Einlagen von natürlichen Personen sind bis zum Jahresende 2009 in voller Höhe gesichert, danach bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut.
… zum Bankgeheimnis
Kreditinstitute müssen Informationen, die Ihnen aufgrund von Geschäftsverbindungen mit Kunden bekannt geworden sind, geheim halten. Ausnahme: u. a. gerichtliche Strafverfahren.
… zur Bekämpfung von Geldwäsche
die Identität des Kunden muss festgehalten werden (z. B. dauerhafte Geschäftsbeziehung, begründeter Verdacht, Transaktionshöhe über 15.000 €).
Kreditinstitute werden permanent von OeNB und Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt.
Die OeNB ist an einem funktionierenden Finanzwesen und an stabilen Finanzmärkten interessiert, auch um Maßnahmen der Geldpolitik bestmöglich umsetzen zu können.
Um diese Ziele zu erreichen, analysiert und prüft sie Einzelbanken und befasst sich darüber hinaus intensiv mit gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen. Die Verknüpfung der Erkenntnisse aus der „Mikro-“ und der „Makroperspektive“ gewährleistet eine umfassende Sichtweise der Entwicklungen.
Tätigkeitsfelder der OeNB im Rahmen der Aufsicht:
• Regelmäßige Entgegennahme von Daten im Rahmen des aufsichtlichen Meldewesens
• Laufende Analyse von Einzelbanken
• Prüfung von Einzelbanken
• Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden und Notenbanken
• Aufsicht über Zahlungssysteme
• Analyse der Finanzmärkte nach Risikogesichtspunkten
Der OeNB kommt die Rolle des „Fact Finding“ zu. Das bedeutet, die OeNB unterzieht jedes Kreditinstitut einer laufenden Analyse, zusätzlich führt sie im Auftrag der FMA (oder in Ausnahmefällen auf eigene Initiative) Vor-Ort-Prüfungen bei Kreditinstituten durch. Alle Analyseergebnisse und Prüfberichte sind der FMA von der OeNB zur Verfügung zu stellen und haben deutliche Aussagen dahingehend zu enthalten, ob eine wesentliche Veränderung der Risikolage oder ob der Verdacht auf Verletzung von bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen besteht.
Aufgabe der FMA ist es, die Erkenntnisse der OeNB zu untersuchen. Bei Verstößen legt die FMA in ihrer Funktion als Behörde Maßnahmen zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes fest.
Die FMA ist unabhängige und weisungsfreie Allfinanzaufsicht. Sie beaufsichtigt neben den Kreditinstituten auch Versicherungen und Pensionskassen. Die Börse- und Wertpapieraufsicht fällt ebenfalls in ihre Zuständigkeit.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bankenaufsicht werden vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt.