Rahmenbedingungen
Das SEPA-Lastschrift Verfahren (SEPA Direct Debit – SDD), welches im November 2009 (gemeinsam mit der Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Payment Services Directive – in nationales Recht) in Österreich eingeführt wurde, sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifikation, CID) mit jeder Lastschrift vor. In Verbindung mit der vom Lastschrifteinreicher (Creditor) vergebenen und gleichfalls mitzugebenden Mandatsreferenznummer ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Lastschriftbezogene (Debtor) eine Mandatsprüfung vornehmen kann.
Da es in Österreich bisher kein entsprechendes nationales Kennzeichen gab, wurde ein solches neu eingeführt. In Abstimmung mit den österreichischen Banken übernimmt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die zentrale Ausgabe und Verwaltung der CID. Die Creditor ID Datenbank kann seit dem 26. Juni 2009 im Echtbetrieb genutzt werden.
Grundsätzliches
- Die CID dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors und in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer auch der Identifizierung des Mandats. Sie ist insbesondere kein „Gütesiegel“ der OeNB hinsichtlich der Bonität oder Zuverlässigkeit des Lastschrifteinreichers und stellt auch keine formelle Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dar.
- Die Antragstellung für eine CID erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Creditors, eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich.
- Die Zulassung zum Lastschriftverfahren erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Lastschrifteinreichers. Die Plausibilitätsprüfung eingereichter Daten im Zuge der Antragstellung obliegt dem beantragenden Finanzinstitut.
- Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgt keine Plausibilisierung der im Datensatz angegebenen CID gegen die Datenbestände der OeNB. Die CID ist zwar verpflichtend im Datensatz des SEPA Direct Debit (SDD) mitzugeben, die in die SDD-Abwicklung einbezogenen Banken (Debtor Bank, Creditor Bank, zwischengeschaltete Institute) sind jedoch zu keinen über die Berechnung der Prüfziffer hinausgehenden Validierungen verpflichtet.
Vergabeprozess
Der zuständige Sachbearbeiter der Hausbank des Creditors startet den Vergabeprozess, welcher ausschließlich über ein elektronisches Verfahren mittels Internet durchgeführt wird.
Ausschließlich bei protokollierten Creditoren (solchen zu denen ein Eintrag im Firmenbuch besteht) erfolgt die Vergabe der CID vollautomatisiert. Bei allen anderen Antragstellern, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind, wird die CID erst nach entsprechender Überprüfung der im Rahmen der Antragstellung übermittelten Daten seitens der OeNB vergeben.
Die vergebene CID wird der antragstellenden Bank per E-Mail mitgeteilt, eine Kopie dieser Mitteilung ist dem Creditor auszuhändigen. Im Falle eines Wechsels der Hausbank bleibt die CID bestehen und die neue Hausbank kann vom Creditor mittels der oben erwähnten Kopie über die bestehende CID informiert werden.
Aufbau der österreichischen CID
Im Rahmen der Vorgaben des European Payments Council (EPC) sowie basierend auf einer Vereinbarung im Austrian Payment Council (APC) hat die CID in Österreich eine Gesamtlänge von 18 Stellen (fix) mit folgendem Aufbau: