Single Euro Payments Area (SEPA)


Was ist SEPA?

Zahlungsverkehrsstrategie

 

 

SEPA ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Single Euro Payments Area“ und soll – nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes – den fragmentierten bargeldlosen Zahlungsverkehr vereinheitlichen. Um den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln bedarf es entsprechender Formate, Systeme und Regeln. Diese Rahmenbedingungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Aus diesem Grund stellt ein wesentlicher Aspekt des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes die Umsetzung der für alle Marktteilnehmer identischen SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften dar. Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.

Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen

- von einem einzigen Konto

- unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente vornehmen und

- so einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.



Teilnehmer von SEPA

Der „SEPA-Raum“ umfasst derzeit ein Gebiet von insgesamt 32 Ländern (die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco und die Schweiz), in dem seit Ende Jänner 2008 alle Verbraucher, Unternehmen und sonstige Wirtschaftsakteure unabhängig von dem Land, in dem sie sich befinden, Euro-Zahlungen tätigen oder empfangen können. Ziel von SEPA ist es, eine Infrastruktur für den Massenzahlungsverkehr für alle Euro-Zahlungen zu schaffen, die in immer stärkerem Ausmaß vollkommen elektronisch abgewickelt werden sollen. Von der Vereinheitlichung werden Unternehmen, Kunden und der Finanzsektor profitieren.

 


Für die Definition der einheitlichen europäischen Standards wurde im Jahr 2002 das European Payments Council (EPC) gegründet. Dieses setzt sich aus Mitgliedern von Banken und Bankenverbänden der SEPA-Länder zusammen, die an der Gestaltung der entsprechenden Rahmenbedingungen arbeiten. Die daraus resultierenden sogenannten Rulebooks für Überweisungen und Lastschriften sowie das Framework für Kartenzahlungen definieren die einheitlichen Regeln des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und werden in den einzelnen Finanzmärkten entsprechend umgesetzt.


Was bringt SEPA?

Durch die einheitlichen SEPA-Standards können Konsumenten und Unternehmen zukünftig ihren gesamten Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank im SEPA-Raum abwickeln. Für Unternehmen bieten sich damit die Möglichkeit einer Konzentration der Zahlungsverkehrsabwickung, eine Verringerung von Bankverbindungen und eine Vereinfachung des Liquiditätsmanagements. Damit und auch durch den verstärkten Wettbewerb von Zahlungsverkehrsdienstleistern ergeben sich diverse Kosteneinsparungspotentiale.

Der gesetzliche Rahmen für SEPA – das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), welches mit November 2009 in Kraft getreten ist – verkürzt schrittweise die Überweisungslaufzeiten. So können Kunden ab 2012 nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Bis 2012 gilt eine Übergangsfrist mit einer maximalen Überweisungsdauer von drei Bankgeschäftstagen.

Seit November 2009 kann erstmals auch im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr mittels Lastschrift gezahlt werden. Damit ist es nun beispielsweise möglich, die Rechnung bei einem ausländischen Versandhandel oder das Abonnement einer ausländischen Zeitung mittels Lastschrift zu begleichen.

Durch die Angabe des genauen Fälligkeitsdatums in der SEPA-Lastschrift werden die Kunden über den exakten Tag der Kontobelastung informiert. Dies erleichtert die Disposition und Liquiditätsplanung.

 



Die SEPA-Überweisung

Seit Mitte 2003 existiert mit der "EU-Standardüberweisung" ein standardisiertes Verfahren zur Abwicklung von Euro-Überweisungen bis 50.000,– € in andere EU- und EWR-Staaten. Die entsprechenden Standards wurden vom EPC weiterentwickelt und werden in Zukunft auf alle SEPA-Überweisungen anzuwenden sein. So gibt es bei SEPA-Zahlungen kein Betragslimit mehr. Der Auftraggeber und der Begünstigte sowie deren Kreditinstitute werden generell durch IBAN und BIC identifiziert.

Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetz können die Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von drei Bankgeschäftstagen (ab 2012 nach einem Bankgeschäftstag) über den Überweisungsbetrag verfügen.

Seit dem 28. Januar 2008 können Kreditinstitute die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT) parallel zu den nationalen Überweisungen anbieten.

Eine aktuelle Auflistung der an SEPA teilnehmenden Kreditinstitute finden Sie auf der Internetseite des European Payments Council.



Die SEPA-Lastschrift

Seit November 2009 steht den Unternehmen und Konsumenten die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Dank der Standardisierung im Zuge von SEPA kann die SEPA-Lastschrift, im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren, sowohl für Euro-Zahlungen im Inland als auch in allen SEPA-Ländern verwendet werden.

Derzeit werden zwei unterschiedliche SEPA-Lastschriftverfahren angeboten:

  • SEPA Core Direct Debit: Diese “Basisversion” der Lastschrift ähnelt der österreichischen Einzugsermächtigung: das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen, enthält den Namen, die Adresse und die Unterschrift des Bezogenen sowie Informationen über das einzugsermächtigte Unternehmen.

    Gemäß den EPC Rulebooks müssen erstmalige bzw. einmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. Ein SEPA Core Direct Debit kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. die Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift (d. h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung) kann die Abbuchung innerhalb von 13 Monaten beeinsprucht werden. Dies wird durch das Zahlungsdienstegesetz festgelegt.

  • SEPA Business to Business Direct Debit: Dieses Verfahren ist ausschließlich für den Verkehr von Geschäftskunden vorgesehen. Dabei müssen einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften einen Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. Es besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift, da die Bank des Zahlers verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Lastschrift zu überprüfen. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift  kann die Abbuchung aber auch hier innerhalb von 13 Monaten beeinsprucht werden.

 




SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards)

Bankkarten mit Zahlungsfunktion haben im Rahmen von SEPA einen großen Stellenwert, sie werden künftig noch mehr forciert. In jedem SEPA-Land soll die Bankkarte auf die gleiche Weise wie in Österreich benutzt werden können, sei es nun um Geld am Bankomaten zu beheben oder an der Bankomatkasse mittels Karte zu bezahlen. Die einheitliche Sicherheitstechnologie mittels Chip bietet dabei verbesserten Schutz vor Kartenmissbrauch für Kunden und Händler bei Kartenzahlungen in den SEPA-Ländern.

Für die österreichischen Kunden werden die Änderungen marginal sein, da diese ihre Bankkarte mit Zahlungsfunktion außerhalb Österreichs in den SEPA-Teilnehmerländern oft schon heute wie zu Hause nutzen können. Ein Umtausch österreichischer Bankkarten ist dafür nicht erforderlich. Da künftig immer mehr Akzeptanzstellen zur Verfügung stehen werden, werden die elektronischen Zahlungen mit der Bankkarte deutlich zunehmen.



Was ist IBAN und BIC?

Statt „Kontonummer und Bankleitzahl“ werden bei SEPA-Zahlungsaufträgen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) verwendet. Jede IBAN ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist folgendermaßen aufgebaut: 2-stelliges ISO-Länderkennzeichen (AT für Österreich), 2-stellige Prüfziffer, 5-stellige Bankleitzahl und schließlich die 11-stellige Kontonummer. Für die Bankkunden ändert sich im Grunde nur die Schreibweise der Kontodaten: Man setzt vor die nun zusammenhängend zu schreibende Bankleitzahl und Kontonummer das Kürzel AT sowie die zweistellige Prüfziffer. Das schließt fehlerhafte Überweisungen nahezu aus.

Bankkunden finden die IBAN und den BIC auf ihren Kontoauszügen aufgedruckt. In den nächsten Jahren werden IBAN und BIC auch auf den neu ausgegebenen Bankkarten (z. B. Bankomatkarten, Kontokarten) zu finden sein. Die IBAN der Empfängerin bzw. des Empfängers und der BIC der Empfängerbank befinden sich beispielsweise auf Rechnungen. Seit Juni 2008 können BIC und IBAN auch auf der neuen Zahlungsanweisung, welche die bisher gebräuchliche Zahlungsverkehrsvordrucke (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung, EU-Standard-Überweisung) ablösen wird, angegeben werden.


Zahlungsanweisung

eSEPA

Für das Eurosystem endet SEPA nicht mit den drei Kerninstrumenten SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung. Diese stellen vielmehr die Basis für eSEPA dar. eSEPA steht für die Nutzung von Internet- und Mobilfunktechnologie für innovative, kundenfreundliche Zahlungsservices. Bisher noch beleggebundene Zahlungsprozesse sollen zum Vorteil von Kunden und Banken vollständig elektronisch abgewickelt werden. Damit kann der Zahlungsverkehr noch effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden.

In einigen Ländern existieren bereits vielversprechende Lösungen, bei denen Banken ihre Online Banking Infrastrukturen zur Durchführung sicherer und garantierter Online-Zahlungen (electronic Payments bzw. e-Payments) anbieten. Zu diesen "Vorreiter-Ländern" gehört auch Österreich mit seinem Standard eps

All diese Lösungen haben derzeit einen rein nationalen Fokus. Daher arbeiten die Banken im Rahmen des EPC an Regelwerken für e-Payments und für Bezahlverfahren mittels Mobiltelefonen (mobile Payments bzw. m-Payments). Damit soll es zukünftig möglich sein, europaweit Einkäufe im Internet unter Nutzung des Online Bankings und einer SEPA-Überweisung zu bezahlen. Bei den mobile Payments liegt der Schwerpunkt derzeit auf kontaktlose Bezahlverfahren mittels Near Field Communication – NFC.

Eine Expertengruppe der Europäischen Kommission bemüht sich zur Zeit um eine europäische Lösung für die elektronische Rechnungslegung (electronic Invoicing bzw. e-Invoicing). Dabei sollen Versand und Bezahlung einer Rechnung in einem einzigen elektronischen Prozess integriert werden.

Nähere Informationen zu eSEPA finden Sie auf der eSEPA Website der Europäischen Zentralbank (EZB).



Die SEPA-Umsetzung in Österreich

Im so genannten Austrian Payments Council (APC) – dem nationalen Pendant zum EPC – wird die Umstellung durch die OeNB, die österreichischen Kreditinstitute, die Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ), Sparte Bank und Versicherung und dem Verband der österreichischen Banken und Bankiers (VÖBB) vorangetrieben.



Der aktive Beitrag der OeNB

Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist ein Projekt von großer Bedeutsamkeit, zu dem sich die OeNB vollinhaltlich bekennt und dies durch die im Folgenden genannten aktiven Beiträge unterstreicht.

 

Die SEPA-Broschüre der OeNB

 

Im Rahmen der Euro-Tour informiert die OeNB auch über SEPA. Die SEPA-Broschüre der OeNB finden Sie hier (647 KB).
 

 

Die OeNB Creditor ID-Datenbank

 

Das SEPA-Lastschrift Verfahren (SEPA Direct Debit – SDD) sieht die verpflichtende Mitgabe einer eindeutigen Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifikation, CID) bei jeder einzelnen Lastschrift vor. Damit benötigt jeder Lastschrifteinreicher eine CID. Die Ausgabe und Verwaltung der österreichischen CID wird von der OeNB im Rahmen der Creditor ID-Datenbank übernommen.

 

Clearing Services

 

Schon seit 2003 stellt die OeNB technische Infrastrukturen zur Abwicklung von Euro-Massenzahlungen bereit, die seit der Einführung der neuen SEPA Zahlungsinstrumente (2008) allesamt SEPA-tauglich gemacht wurden. Hierdurch ermöglichte die OeNB schon frühzeitig die Verwendung von SEPA-Zahlungsinstrumenten in der Interbankenabwicklung von Euro-Massenzahlungen.

Seit 2011 betreibt die OeNB gemeinsam mit der Geldservice Austria (GSA) die sog. Clearing Services und führt hierdurch ihr aktives SEPA Engagement ungemindert fort. Dies beinhaltet neben der SEPA-konformen innerösterreichischen Zahlungsverkehrsabwicklung auch die Verarbeitung grenzüberschreitender Zahlungen über das pan-europäische Clearing House STEP2 von EBA Clearing und bilaterale Kooperationsvereinbarungen der OeNB mit ausländischen Clearinghäusern.

Dem Finanzplatz stehen in Form der Clearing Services somit schon vor der verpflichtenden Verwendung der SEPA-Standards zukunftsträchtige Infrastrukturen zur Verfügung, die eine zeitnahe und breitflächige SEPA-Umstellung maßgeblich unterstützen.

Überdies ist die OeNB in ihrer Funktion als Systembetreiber Mitglied der Vereinigung europäischer Clearinghäuser (European Automated Clearing House Association – EACHA), die sich als vereinsrechtlicher Zusammenschluss europäischer Zahlungsverkehrsabwickler der Förderung des SEPA Projekts durch die Definition von Interoperabilitätsstandards und Informationsaustausch verschrieben hat.

 

Weiterführende Informationen zu den Clearing Services finden Sie hier …

 

SEPA Self-Assessment

 

Vom Eurosystem wurden vier Kriterien – Leistungsumfang, Interoperabilität, Erreichbarkeit und Wahlfreiheit für Banken definiert, die von Zahlungsverkehrsinfrastrukturen hinsichtlich der Einhaltung der SEPA-Vorgaben beachtet werden sollen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Kriterien obliegt den jeweiligen Systembetreibern, wofür seitens des Eurosystems ein standardisierter Fragenkatalog erarbeitet wurde. 

Als Systembetreiber des Clearing Service.International, einer Komponente der Clearing Services, hat die OeNB die ihrerseits bereitgestellte Infrastruktur vor dem Hintergrund des Fragenkataloges überprüft. Eine solche Selbstüberprüfung erfolgt regelmäßig und im Sinne der Transparenz werden die Ergebnisse veröffentlicht.

 




Weiterführende Informationen