Was ist SEPA
SEPA ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Single Euro Payments Area“ und soll – nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes – den fragmentierten bargeldlosen Zahlungsverkehr vereinheitlichen. Um den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln bedarf es entsprechender Formate, Systeme und Regeln. Diese Rahmenbedingungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Aus diesem Grund stellt ein wesentlicher Aspekt des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes die Umsetzung der für alle Marktteilnehmer identischen SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften dar. Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.
Teilnehmer von SEPA
Der „SEPA-Raum“ umfasst derzeit ein Gebiet von insgesamt 31 Ländern (die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz), in dem seit Ende Jänner 2008 alle Verbraucher, Unternehmen und sonstige Wirtschaftsakteure unabhängig von dem Land, in dem sie sich befinden, Euro-Zahlungen tätigen oder empfangen können. Ziel von SEPA ist es, eine Infrastruktur für den Massenzahlungsverkehr für alle Euro-Zahlungen zu schaffen, die in immer stärkerem Ausmaß vollkommen elektronisch abgewickelt werden sollen. Von der Vereinheitlichung werden Unternehmen, Kunden und der Finanzsektor profitieren.
Für die Definition der einheitlichen europäischen Standards wurde im Jahr 2002 das European Payments Council (EPC) gegründet. Dieses setzt sich aus Mitgliedern von Banken und Bankenverbänden der 31 Länder zusammen, die an der Gestaltung der entsprechenden Rahmenbedingungen arbeiten. Die daraus resultierenden sogenannten Rulebooks für Überweisungen und Lastschriften sowie das Framework für Kartenzahlungen definieren die einheitlichen Regeln des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und werden in den einzelnen Finanzmärkten entsprechend umgesetzt.
Die SEPA-Überweisung
Bereits heute existiert mit der "EU-Standardüberweisung" ein standardisiertes Verfahren zur Abwicklung von Euro-Überweisungen bis 50.000,– € in andere EU- und EWR-Staaten. Die entsprechenden Standards wurden vom EPC weiterentwickelt und werden in Zukunft auf alle SEPA-Überweisungen anzuwenden sein. So gibt es bei SEPA-Zahlungen kein Betragslimit mehr. Der Auftraggeber und der Begünstigte sowie deren Kreditinstitute werden generell durch IBAN und BIC identifiziert.
Nach Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive – PSD) (248 KB) können die Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von drei Bankgeschäftstagen (ab 2012 nach einem Bankgeschäftstag) über den Überweisungsbetrag verfügen.
Seit dem 28. Januar 2008 können Kreditinstitute die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT) parallel zu den nationalen Überweisungen anbieten.
Eine aktuelle Auflistung der an SEPA teilnehmenden Kreditinstitute finden Sie auf der Internetseite des European Payments Council.
Die SEPA-Lastschrift
Das neue, in allen Euro-Ländern einheitliche SEPA-Einzugsverfahren (SEPA Direct Debit – SDD) wird flächendeckend voraussichtlich ab November 2009 zur Verfügung stehen und soll das bisher ausschließlich im Inland angebotene Einzugsverfahren sukzessive ablösen. Die Einspruchsfrist bei strittigen bzw. nicht autorisierten Einzügen wird von bisher in Österreich sechs auf europaweit einheitlich acht Wochen ab Einzugsdatum verlängert. Neu ist auch, dass der Fälligkeitstermin für einen Einzug vereinbart wird, also dem Zahlungspflichtigen der exakte Tag der Kontobelastung bekannt ist.
SEPA Kartenzahlungen (SEPA Cards)
Bankkarten mit Zahlungsfunktion haben im Rahmen von SEPA einen großen Stellenwert, sie werden künftig noch mehr forciert. Für die österreichischen Kunden werden die Änderungen marginal sein, da diese ihre Bankkarte mit Zahlungsfunktion außerhalb Österreichs in den SEPA-Teilnehmerländern oft schon heute wie zu Hause nutzen können. Ein Umtausch österreichischer Bankkarten ist dafür nicht erforderlich. Da künftig immer mehr Akzeptanzstellen zur Verfügung stehen werden, werden die elektronischen Zahlungen mit der Bankkarte deutlich zunehmen.
Was ist IBAN und BIC?
Statt „Kontonummer und Bankleitzahl“ werden bei SEPA-Zahlungsaufträgen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) verwendet. Jede IBAN ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist folgendermaßen aufgebaut: 2-stelliges ISO-Länderkennzeichen (AT für Österreich), 2-stellige Prüfziffer, 5-stellige Bankleitzahl und schließlich die 11-stellige Kontonummer. Für die Bankkunden ändert sich im Grunde nur die Schreibweise der Kontodaten: Man setzt vor die nun zusammenhängend zu schreibende Bankleitzahl und Kontonummer das Kürzel AT sowie die zweistellige Prüfziffer. Das schließt fehlerhafte Überweisungen nahezu aus.
Bankkunden finden die IBAN und den BIC auf ihren Kontoauszügen aufgedruckt. In den nächsten Jahren werden IBAN und BIC auch auf den neu ausgegebenen Bankkarten (z. B. Bankomatkarten, Kontokarten) zu finden sein. Die IBAN der Empfängerin bzw. des Empfängers und der BIC der Empfängerbank befinden sich beispielsweise auf Rechnungen. Seit Juni 2008 können BIC und IBAN auch auf der neuen Zahlungsanweisung, welche die bisher gebräuchliche Zahlungsverkehrsvordrucke (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung, EU-Standard-Überweisung) ablösen wird, angegeben werden.
Die SEPA-Umsetzung in Österreich
Im so genannten Austrian Payments Council (APC) – dem nationalen Pendant zum EPC – wird die Umstellung durch die OeNB, die österreichischen Kreditinstitute, die Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ), Sparte Bank und Versicherung und dem Verband der österreichischen Banken und Bankiers (VÖBB) vorangetrieben.
Der aktive Beitrag der OeNB – STEP-Services
Im Rahmen der STEP-Services bietet die OeNB Bankinstituten vollautomatische Clearingservices, welche unter anderem auch SEPA-Zahlungsformate unterstützen. Instituten, die noch keine SEPA-Zahlungen verarbeiten können, wird empfängerseitig eine Konvertierung von SEPA-Zahlungen in das XCT-Format angeboten, damit diese jetzt schon für SEPA-Formate erreichbar sind.
STEP2-Zugang
Die OeNB ist seit 2003 direkter Teilnehmer von STEP2, dem europäischen Clearinghaus der EBA, und kann als solcher anderen Instituten kostengünstig eine indirekte Teilnahme ermöglichen. In weiterer Folge können auch kleinere Institute sub-indirekt über indirekte Teilnehmer den STEP2-Zugang der OeNB nutzen. Zusätzlich zum XCT-Format wird auch die neue SEPA-Überweisung SCT angeboten. Da die OeNB in Österreich für XCT-Zahlungen als sogenannter „Entry Point“ fungiert, garantiert sie die Erreichbarkeit aller österreichischen Bankinstitute. Somit werden Banken die neuen SEPA-Zahlungsinstrumente nähergebracht während sie gleichzeitig durch die erhöhte Erreichbarkeit verstärkt in den europäischen Zahlungsverkehr integriert werden. Daraus ergibt sich für Österreich ein Migrationsszenario, welches auch kleineren Instituten einen sanften Umstieg ermöglicht, ohne sie zu sofortigen Investitionen in neue technische Infrastrukturen zu zwingen. Nach dem erfolgreichen SEPA-Start im Jänner 2008, der mit der Einführung der SEPA-Überweisung vollzogen wurde, arbeitet die OeNB derzeit an der Umsetzung der SEPA-Lastschrift, deren europaweite Einführung für November 2009 geplant ist. Weiterführende Informationen zum STEP2-Zugang der OeNB finden Sie hier …
STEP.AT
Mit STEP.AT wird seit 2007 in Österreich erstmals ein regionales Clearing als ergänzende Alternative zum bisherigen Korrespondenzbanksystem angeboten, das kostengünstig und zeitnah Interbankzahlungen abwickelt. Auch hier wird zusätzlich zu den regional vorherrschenden Standardformaten die SEPA-Überweisung im neuen XML-Format angeboten, womit dem heimischen Finanzplatz bereits jetzt eine effiziente SEPA-Infrastruktur bereitsteht. Vervollständigt wird das SEPA-Produktangebot von STEP.AT mit der Einführung der SEPA-Lastschrift im November 2009, an deren Implementierung derzeit in enger Abstimmung mit den heimischen Banken intensiv gearbeitet wird. Darüberhinaus bieten Kooperationen von STEP.AT mit Clearinghäusern aus anderen europäischen Ländern gemäß dem EACHA-Modell die Möglichkeit Banken aus eng mit Österreich verflochtenen Märkten direkt über die heimische Zahlungsverkehrsinfrastruktur STEP.AT zu erreichen. Weiterführende Informationen zu STEP.AT finden Sie hier …
STEP.AT – Self-Assessment
Vom Eurosystem wurden vier Kriterien – Leistungsumfang, Interoperabilität, Erreichbarkeit und Wahlfreiheit für Banken –
definiert, die von Zahlungsverkehrsinfrastrukturen hinsichtlich der Einhaltung der SEPA-Vorgaben beachtet werden sollen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Kritierien obliegt den jeweiligen Systembetreibern, wofür seitens des Eurosystems ein standardisierter Fragenkatalog erarbeitet wurde. Als Systembetreiber von STEP.AT und im Einklang mit ihrem Bekenntnis zur Förderung der SEPA-Initiative, hat die OeNB die ihrerseits bereitgestellte Infrastruktur vor dem Hintergrund des Fragenkataloges überprüft. Eine solche Selbstüberprüfung erfolgt regelmäßig und im Sinne der Transparenz werden die Ergebnisse veröffentlicht.
Weiterführende Informationen