Vom Eurosystem wurden vier Kriterien – Leistungsumfang, Interoperabilität, Erreichbarkeit und Wahlfreiheit für Banken – definiert, die von Zahlungsverkehrsinfrastrukturen hinsichtlich der Einhaltung der SEPA-Vorgaben zu beachten gilt. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Kritierien obliegt den jeweiligen Betreibern, wofür seitens des Eurosystems ein standardisierter Fragenkatalog erarbeitet wurde.
Als Betreiber von CS.I und im Einklang mit ihrem Bekenntnis zur Förderung der SEPA-Initiative, hat die OeNB die ihrerseits bereitgestellte Infrastruktur vor dem Hintergrund des Fragenkataloges überprüft. Eine solche Selbstüberprüfung erfolgt regelmäßig und im Sinne der Transparenz werden die Ergebnisse veröffentlicht.
CS.I SEPA Self Assessment
Die OeNB überprüft ihre Massenzahlungsverkehrsinfrastruktur regelmäßig auf die Einhaltung der EZB-Erwartungen für SEPA-taugliche Infrastrukturen. An dieser Stelle finden Sie die von der OeNB durchgeführte Selbstüberprüfung.
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