Hier werden oftmals gestellte Fragen zu allgemeinen und speziellen Themen hinsichtlich EBA STEP2 und zur Teilnahme der Oesterreichischen Nationalbank daran beantwortet.
1. Was versteht man unter einem PEACH?
Die europäische Bankenwelt hat sich die Aufgabe gestellt, für Überweisungen, die grenzüberschreitend getätigt werden, eine Infrastruktur aufzubauen, dass sich hinsichtlich Effizienz und Kostengünstigkeit an dem Benchmark von Automated Clearing Houses (ACHs) für nationale Zahlungen messen kann. Ein solches System für grenzüberschreitende Zahlungen im Massenzahlungsverkehr wird als Pan European Automated Clearing House (PEACH) bezeichnet. Das PEACH muss sich an den Kundenanforderungen im nationalen Inlandszahlungsverkehr orientieren, allein schon deshalb, um dem Gleichstellungsgebot der EU-Verordnung gerecht zu werden: Die Zahlungen müssen preiswert, effizient, schnell und sicher abgewickelt werden. Um die kritische Masse zu erreichen, sollten möglichst viele Banken aller EU-Länder ihre grenzüberschreitenden Zahlungen über das PEACH abwickeln.
Neben den derzeit bereits möglichen Überweisungen sollte ein PEACH mittelfristig auch Lastschriften und andere Zahlungsverkehrsinstrumente (wie z. B. E- und M-Payments) im Massenzahlungsverkehr abwickeln können. Die effiziente und schnelle Abwicklung impliziert, dass sich dieses System konsequent an den Anforderungen einer vollautomatisierten Abwicklung, dem Straight-Through Processing (STP), orientiert.
2. Was ist EBA STEP2?
STEP2 ist das erste und bis dato einzige Pan European Automated Clearing House für Intra-EU-Überweisungen. Die EBA Clearing stellt mit dem System STEP2 den Kreditinstituten die technische Infrastruktur für die kostengünstige und schnelle Abwicklung von Intra-EU-Überweisungen zur Verfügung.
STEP2 als PEACH muss ein offenes, integrationsfähiges und ausbaufähiges System sein. Es muss weiters allen Zahlungsverkehrs-Dienstleistungsanbietern einen fairen Zugang ermöglichen (keine Clublösung), alle EU-Länder integrieren können, neueren technologischen Entwicklungen und Produkten Rechnung tragen, einem sprunghaft wachsenden Volumen gerecht werdenkönnen sowie zukünftige regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen können.
3. Warum wurde EBA STEP2 eingeführt?
Hintergrund zur Einführung von EBA STEP2 war die EU-Verordnung, der zufolge Kreditinstitute für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU seit 1. Juli 2003 nur noch die gleichen Gebühren einheben dürfen wie für Inlandsüberweisungen, sofern diese bestimmte Formatkriterien erfüllen. Dies stellte die Kreditinstitute vor die Herausforderung auch für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU eine kostengünstige und effiziente Abwicklungsinfrastruktur zu schaffen.
4. Welche Eigenschaften müssen STEP2 Zahlungen haben?
Der Höchstbetrag für Überweisungen, die unter die EU-Verordnung fallen, beträgt seit Januar 2006 EUR 50.000,--(zuvor war die Obergrenze EUR 12.500,--). Die getätigte Zahlung muss Straight Through Processing (STP)-fähig sein und die international standardisierte Kontonummer des Empfängers (IBAN) sowie den international normierten Bankcode (BIC) der Empfängerbank aufweisen. Die Währung muss Euro sein und sowohl Auftraggeber- als auch Empfängerbank müssen innerhalb des EWR niedergelassen sein.
5. Wer nimmt an EBA STEP2 teil?
Derzeit nehmen über 100 Kreditinstitute aus dem EWR direkt an STEP2 teil. Mehr als 1.600 Banken sind bei der EBA als indirekte STEP2-Teilnehmer angemeldet. Die OeNB serviciert im Rahmen von STEP2 neben österreichischen Kreditinstituten auch Institute aus Rumänien, Slowenien, Tschechien, Malta, der Slowakei, Ungarn und Deutschland.
6. Warum nimmt die OeNB bei EBA STEP2 teil?
Die OeNB-Beteiligung stellt eine gemeinsame, offene Lösung dar, die es allen Banken aus Österreich und dem EU-Ausland ermöglicht, im Gleichklang mit anderen europäischen Banken an EBA STEP2 teilzunehmen. Overheads, die durch die Schaffung von mehreren Systemen entstehen würden, werden damit mittelfristig eingespart.
7. Welche Vorteile ergeben sich aus der OeNB-Teilnahme an EBA STEP2?
Durch die Teilnahme der Oesterreichischen Nationalbank an EBA STEP2 ergeben sich für den Finanzplatz folgende Vorteile:
- Kosteneinsparungen für Banken,
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Finanzplatzes durch die Schaffung einer effizienten Retail-Infrastruktur,
- Sicherstellung, dass ALLE heimische Banken über einen neutralen Partner zu einem wettbewerbsfähigen Preis an EBA STEP2 teilnehmen können,
- Verhinderung des Aufbaus von Parallelstrukturen sowie
- Möglichkeit der Anbindung ausländischer Tochterunternehmen.
8. Wie funktioniert das standardisierte Überweisungs-Procedere?
Die EU-Verordnung begünstigt nur jene Überweisungen, die der Kunde bei der Bank „automationsgerecht“ einreicht. Die Kunden sind verpflichtet, die IBAN des Zahlungsempfängers sowie BIC der Empfängerbank zu verwenden. Die Zahlung muss auf Euro lauten und darf den Betrag von 50.000,-- EUR nicht überschreiten. Sowohl die Bank des Auftraggebers als auch die des Empfängers muss ihren Sitz innerhalb des EWR haben.