FAQs – Frequently Asked Questions

Hier werden oftmals gestellte Fragen zu allgemeinen und speziellen Themen hinsichtlich EBA STEP2 und zur Teilnahme der Oesterreichischen Nationalbank daran beantwortet.


1. Was versteht man unter einem PEACH?

FAQs

 

Die europäische Bankenwelt hat sich die Aufgabe gestellt, für Über­weisun­gen, die grenz­über­schreitend getätigt werden, eine Infra­struktur auf­zu­bauen, dass sich hin­sicht­lich Effi­zienz und Kosten­günstig­keit an dem Bench­mark von Auto­mated Clearing Houses (ACHs) für natio­nale Zahlungen messen kann. Ein solches System für grenz­über­schrei­tende Zahlungen im Massen­zahlungs­ver­kehr wird als Pan Euro­pean Auto­mated Clearing House (PEACH) be­zeichnet. Das PEACH muss sich an den Kunden­an­forderun­gen im natio­nalen Inlands­zahlungs­ver­kehr orien­tieren, allein schon deshalb, um dem Gleich­stellungs­gebot der EU-Ver­ordnung gerecht zu werden: Die Zahlungen müssen preiswert, effizient, schnell und sicher ab­ge­wickelt werden. Um die kritische Masse zu erreichen, sollten möglichst viele Banken aller EU-Länder ihre grenz­über­schreiten­den Zahlungen über das PEACH abwickeln. 


Neben den derzeit bereits möglichen Über­weisun­gen sollte ein PEACH mittel­fristig auch Last­schriften und andere Zahlungs­verkehrs­instru­mente (wie z. B. E- und M-Payments) im Massen­zahlungs­verkehr ab­wickeln können. Die effiziente und schnelle Ab­wicklung im­pliziert, dass sich dieses System konse­quent an den An­forderun­gen einer voll­auto­mati­sierten Ab­wicklung, dem Straight-Through Processing (STP), orientiert. 


2. Was ist EBA STEP2?

STEP2 ist das erste und bis dato einzige Pan European Auto­mated Clearing House für Intra-EU-Über­weisun­gen. Die EBA Clearing stellt mit dem System STEP2 den Kredit­instituten die tech­nische Infra­struktur für die kosten­günstige und schnelle Ab­wicklung von Intra-EU-Über­weisungen zur Verfügung.


STEP2 als PEACH muss ein offenes, inte­grations­fähiges und aus­bau­fähiges System sein. Es muss weiters allen Zahlungs­verkehrs-Dienst­leistungs­an­bietern einen fairen Zugang ermöglichen (keine Club­lösung), alle EU-Länder inte­grieren können, neueren techno­logischen Ent­wicklungen und Pro­dukten Rechnung tragen, einem sprung­haft wachsenden Volumen gerecht werdenkönnen sowie zu­künfti­ge regu­lato­rische und auf­sichts­recht­liche An­for­derun­gen er­füllen können. 


3. Warum wurde EBA STEP2 eingeführt?

Hintergrund zur Einführung von EBA STEP2 war die EU-Ver­ordnung, der zufolge Kredit­insti­tute für grenz­über­schreitende Über­weisungen inner­halb der EU seit 1. Juli 2003 nur noch die gleichen Ge­bühren ein­heben dürfen wie für Inlands­über­weisungen, sofern diese bestimmte Format­kriterien erfüllen. Dies stellte die Kredit­institute vor die Heraus­forderung auch für grenz­übers­chreitende Über­weisungen inner­halb der EU eine kosten­günstige und effi­ziente Ab­wicklungs­infra­struktur zu schaffen. 



4. Welche Eigenschaften müssen STEP2 Zahlungen haben?

Der Höchstbetrag für Überweisungen, die unter die EU-Verordnung fallen, beträgt seit Januar 2006 EUR 50.000,--(zuvor war die Obergrenze EUR 12.500,--). Die getätigte Zahlung muss Straight Through Processing (STP)-fähig sein und die international standardisierte Kontonummer des Empfängers (IBAN) sowie den international normierten Bankcode (BIC) der Empfängerbank aufweisen. Die Währung muss Euro sein und sowohl Auftraggeber- als auch Empfängerbank müssen innerhalb des EWR niedergelassen sein.



5. Wer nimmt an EBA STEP2 teil?

Derzeit nehmen über 100 Kredit­institute aus dem EWR direkt an STEP2 teil. Mehr als 1.600 Banken sind bei der EBA als indirekte STEP2-Teilnehmer angemeldet. Die OeNB serviciert im Rahmen von STEP2 neben österreichischen Kreditinstituten auch Institute aus Rumänien, Slowenien, Tschechien, Malta, der Slowakei, Ungarn und Deutschland.



6. Warum nimmt die OeNB bei EBA STEP2 teil?

Die OeNB-Beteiligung stellt eine gemeinsame, offene Lösung dar, die es allen Banken aus Österreich und dem EU-Ausland ermöglicht, im Gleichklang mit anderen europäischen Banken an EBA STEP2 teilzunehmen. Overheads, die durch die Schaffung von mehreren Systemen entstehen würden, werden damit mittelfristig eingespart.



7. Welche Vorteile ergeben sich aus der OeNB-Teilnahme an EBA STEP2?

Durch die Teil­nahme der Oester­reichi­schen National­bank an EBA STEP2 er­geben sich für den Finanz­platz folgende Vorteile:


  • Kosteneinsparungen für Banken,
  • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Finanzplatzes durch die Schaffung einer effi­zien­ten Retail-Infra­struktur,
  • Sicherstellung, dass ALLE heimische Banken über einen neutralen Partner zu einem wett­bewerbs­fähigen Preis an EBA STEP2 teil­nehmen können,
  • Verhinderung des Aufbaus von Parallelstrukturen sowie
  • Möglichkeit der Anbindung ausländischer Tochterunternehmen. 


8. Wie funktioniert das standardisierte Überweisungs-Procedere?

Die EU-Verordnung begünstigt nur jene Über­weisungen, die der Kunde bei der Bank „auto­mations­gerecht“ ein­reicht. Die Kunden sind ver­pflichtet, die IBAN  des Zahlungs­em­pfängers sowie BIC der Em­pfänger­bank zu ver­wenden. Die Zahlung muss auf Euro lauten und darf den Betrag von 50.000,-- EUR nicht über­schreiten. Sowohl die Bank des Auftrag­gebers als auch die des Em­pfängers muss ihren Sitz inner­halb des EWR haben.