- In- und ausländische Banken
- Staatliche Stellen und staatsnahe Betriebe
- Privatpersonen : Von Privaten löst die OeNB ausschließlich Schecks ein, die von ausländi-
schen Banken auf die OeNB direkt gezogen sind (Ziehungen). - Grundsätzlich nimmt die OeNB alle Schecks nur zum kommissionsweisen Inkasso entgegen.
- Ausgenommen davon sind nur Schecks, die ausländischen Banken auf die OeNB direkt gezogen sind. Diese Ziehungen werden nach positiv erfolgter Prüfung und bei vorhandener Deckung sofort eingelöst.
- Als Rechtsgrundlage dient das Österreichische Wechsel- und Scheckgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Die Gebühren im Scheckgeschäft sind den jeweiligen Konditionen zu entnehmen.
Das betreffende Online-Formular zur Scheckeinreichung finden Sie >> in diesem Bereich.