
Zum gesetzlichen Auftrag der OeNB gehört die Gewährleistung eines sicheren und funktionsfähigen Zahlungsverkehrs und die Erbringung zahlungsverkehrsrelevanter Leistungen (Art. 105 Abs.2 des Vertrages über die Europäische Union, Art. 22 Protokoll 3 über die Satzung des ESZB und der EZB; § 50 NBG). Im August 2005 wurde das Engagement von Notenbanken im Interbank-Massenzahlungsverkehr in einer ESZB-Grundsatzerklärung bestätigt. Demnach tritt das Eurosystem nachdrücklich für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) ein. Nationale Zentralbanken können Abwicklungseinrichtungen im Euro-Massenzahlungsverkehr zur Verfügung stellen, durch Teilnahme an privat betriebenen Massenzahlungssystemen oder als Betreiber ihrer eigenen Massenzahlungssysteme. Dieses Engagement dient dem Beitrag zur Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Zahlungssysteme im Euro-Währungsgebiet. Darüber hinaus können die nationalen Zentralbanken – je nach den spezifischen Gegebenheiten auf nationaler Ebene – den Zugang zu Zahlungssystemen für alle Kreditinstitute erleichtern.