Fremdwährungskredite

Eine Besonderheit des österreichischen Bankwesens war und ist der hohe Anteil von Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgerkrediten im internationalen Vergleich. Dieses Faktum birgt eine Reihe von Gefahren für den österreichischen Finanzmarkt und wird daher regelmäßig von internationalen Institutionen (Internationaler Währungsfonds – IWF, Europäische Kommission, Europäische Ausschuss für Systemrisiken – ESRB) kritisch gesehen.

Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite bergen eine Reihe von Risiken
Die in Österreich in der Vergangenheit vergebenen Fremdwährungskredite sind größtenteils endfällig, d. h. die Kreditsumme wird erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt und nur die Zinsen werden laufend gezahlt. Um bei Fälligkeit des Kredits die gesamte Kreditsumme zurückzuzahlen zu können, wurden parallel meist Tilgungsträger angespart, z. B. Lebensversicherungen. Ob das angesparte Kapital im Tilgungsträger für die Rückzahlung ausreicht, hängt vom Gesamtertrag ab, den der Tilgungsträger tatsächlich erwirtschaftet. Daher können sich bei Fremdwährungskrediten, die mit Tilgungsträgern kombiniert sind, ungünstige Entwicklungen von Wechselkursen und Vermögenspreisen gleichzeitig auf einen Großteil der Kreditnehmenden auswirken. Das bringt für die einzelnen kreditvergebenden Banken ein erhöhtes Kreditrisiko und für das Bankensystem aufgrund der Ansteckungsrisiken ein höheres Risiko mit sich. Insbesondere gilt das für Hypothekarkredite, wenn die zur Besicherung eingesetzten Immobilien zur selben Zeit in geographischer Nähe von der Bank im Zuge der Insolvenz der Kreditnehmenden verkauft werden müssen. Außerdem tragen die Banken bei Fremdwährungskrediten ein erhöhtes Refinanzierungsrisiko, weil währungskongruente Einlagen, also Einlagen in übereinstimmender Währung, fehlen.

Im Zuge der Finanzmarktkrise sind viele dieser Risiken schlagend geworden. Insbesondere hat sich gezeigt, dass es im Krisenfall nicht unwahrscheinlich ist, dass mehrere Risikokomponenten gleichzeitig eintreten (z. B. Aufwertung der Fremdwährung bei gleichzeitigem Vermögenspreisverfall des Tilgungsträgers).

Maßnahmen der Aufsicht zur Reduktion der Risiken aus Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten
Erste aufsichtliche Maßnahmen, wie die Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht (FMA) aus dem Jahr 2003 und der Informationsfolder aus dem Jahr 2006, konnten den Anstieg dieser Finanzierungsformen etwas verlangsamen. Allerdings führten erst die Erfahrungen aus der Finanzkrise und der damit verbundene strengere aufsichtliche Ansatz zu einer nachhaltigen Reduktion. Der Erweiterung der FMA-Mindeststandards vom März 2010 war die dringende Empfehlung der FMA, keine Fremdwährungskredite an private Haushalte zu vergeben, vorangegangen. Auf europäischer Ebene gab der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) im Herbst 2011 sieben Empfehlungen zur Reduktion der systemischen Risiken aus Fremdwährungskrediten heraus, die auch in Österreich umgesetzt wurden.

In den im Jahr 2013 in Kraft getretenen neuen FMA-Mindeststandards wurden die vorangegangenen Versionen der FMA-Mindeststandards konsolidiert und die Empfehlungen des ESRB sowie Erfahrungen aus der Bankenaufsicht berücksichtigt. Zudem wurden nun auch Fremdwährungskredite adressiert, die von österreichischen Tochterbanken im Ausland (insbesondere in Zentral-, Ost- und Südosteuropa sowie in den Ländern der Gemeinschaft der unabhängigen Staaten) vergeben wurden. Für die Geschäftstätigkeit in diesem Raum kommen zudem die 2010 eingeführten „Guiding Principles“ zur Anwendung. Diese beinhalten die Empfehlung an die Banken, keine neuen Nicht-Euro-Fremdwährungskredite an Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu vergeben, welche kein währungskongruentes Einkommen haben. In Folge der „Guiding Principles“ und lokaler Aufsichtsinitiativen ist zum einen der Anteil der Fremdwährungskredite an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen stark gesunken, zum anderen ist der Anteil der Nicht-Euro-Fremdwährungskredite, insbesondere in Schweizer Franken, deutlich zurückgegangen.

Um die Risiken aus den bestehenden Fremdwährungskrediten für Banken sowie für Kreditnehmende weiter zu reduzieren, wurden die FMA-Mindeststandards im Jahr 2017 erneut verschärft und erweitert. In der Neufassung wurden die Informationspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden wesentlich erweitert, Vorgaben zur Verbesserung der Markttransparenz eingeführt und ein eigenes Kapitel zu den von den Banken zu treffenden Risikovorsorgen eingeführt. Diese neuen Mindeststandards sind seit 1. Juni 2017 in Kraft.

Anfang 2019 hat die OeNB gemeinsam mit der FMA und der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) den Informationsfolder über Risiken von Fremdwährungskrediten aus dem Jahr 2006 überarbeitet und neu veröffentlicht. Ziel der Neuauflage ist es das Risikobewusstsein der Verbraucher weiter zu schärfen und die Risiken bei bestehenden Fremdwährungskrediten nachhaltig zu minimieren.

Entwicklung der Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite in Österreich: starker Rückgang seit 2008
Die konsequente aufsichtliche Vorgehensweise zur Begrenzung der Risken aus Fremdwährungskrediten zeigt nachhaltige Wirkung. In den vergangenen zehn Jahren reduzierte sich das Volumen an Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten, die an inländische Kreditnehmer, insbesondere an private Haushalte vergeben wurden, kontinuierlich. Seit Oktober 2008 hat sich das Volumen an heimischen Fremdwährungskrediten wechselkursbereinigt um mehr als 70 % verringert. Durch den starken Rückgang sank auch der Anteil der Fremdwährungskredite an allen Krediten an private Haushalte deutlich. Ende 2008 war noch fast jeder dritte Kredit an heimische Verbraucher in einer Fremdwährung denominiert, mittlerweile ist der Anteil auf ein Zehntel gesunken. Aufgrund des signifikanten Rückgangs stellen Fremdwährungskredite derzeit kein systemisches Risiko dar. Die OeNB empfiehlt den Kreditnehmenden weiterhin, sich mit der kreditgebenden Bank in Verbindung zu setzen, um mit dieser die Lage der Finanzierung und der finanziellen Möglichkeiten genau zu analysieren, die der eigenen Risikobereitschaft entsprechenden Maßnahmen genau zu prüfen und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung zur Risikominimierung zu erarbeiten.