Interne Wertpapier-Kennnummern

Beschreibung der Stammdatenmeldung für interne Wertpapiere (IWP)

Die Stammdatenmeldung für interne Wertpapiere ist zu legen von

  • SHSG-Meldepflichtigen für die Wertpapier-Eigenbestände im Konzern, für die keine gültige ISIN existiert,
  • MFIs und Inländern, die Wertpapiere für andere ("Kunden") verwahren oder verwalten (Depotgeschäft - § 1 Abs. 1 Z 5 BWG), die in ihrem Eigenbestand oder Kundenbestand ein Wertpapier führen, zu dem keine gültige ISIN existiert,
  • Inländer, die Wertpapiere besitzen, zu denen keine gültige ISIN existiert und die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen,
  • allen inländischen Emittenten eines Wertpapiers, zu dem keine gültige ISIN existiert.