Monetärstatistik

Der Begriff „Monetärstatistiken“ wird im Zusammenhang mit jenen Statistiken verwendet, die die zentrale Datengrundlage für die statutengemäß primär auf Preisstabilität ausgerichtete Geld- und Währungspolitik des Eurosystems bilden. Im engeren Sinn repräsentiert dabei die konsolidierte Bilanz der Monetären Finanzinstitute (MFI) den Kernbereich der Monetärstatistiken.

Die aus dieser Statistik abgeleiteten Geldmengenaggregate (M1, M2, M3) bzw. deren Gegenposten stellen das Kernstück im Rahmen der Säule der monetären Analyse der Geld- und Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) dar. Weitere mit der monetären Statistik verwandte Bereiche betreffen Zinssätze, Wertpapieremissionen bzw. Bilanzdaten von sonstigen Finanzintermediären (Investmentfonds, Versicherungen, Pensionskassen). Sie bilden eine Untermenge des breiten Datenfächers an finanz- und realwirtschaftlichen Indikatoren, den die EZB permanent im Rahmen der Säule der wirtschaftlichen Analyse beobachtet und analysiert, um Inflationsrisken frühzeitig erkennen zu können.

Von welcher Quelle stammen die Monetärstatistiken?

Ein Großteil der monetärstatistischen Daten wird von MFIs eingehoben, das sind im wesentlichen Kreditinstitute nach Gemeinschaftsrecht, Geldmarktfonds und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) selbst. Der MFI-Begriff wurde auf Ebene des Euroraumes deswegen von der EZB geschaffen, um einen harmonisierten Melderkreis für den geldschöpfenden Sektor einer Volkswirtschaft zu definieren. Weitere Berichtspflichtige im Rahmen der von der OeNB erhobenen Monetärstatistiken sind Investmentfonds, finanzielle Mantelkapitalgesellschaften, Versicherungen und Pensionskassen.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen werden Monetärstatistiken erhoben?

Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang EZB Verordnungen. Diese haben die Eigenschaft, dass sie unmittelbar in Österreich gelten. Die EZB hat bereits mehrere solcher Verordnungen im Statistikbereich erlassen. In diesen EZB-Verordnungen wurde festgelegt, dass die Erhebung der davon betroffenen Daten durch die nationalen Notenbanken zu erfolgen hat. Diese Vorgangsweise entspricht dem im Artikel 5.2 des Statuts des ESZB und der EZB festgelegten Prinzips, dass die Erhebung von für die Aufgabenerfüllung benötigten statistischen Daten „soweit wie möglich von den nationalen Zentralbanken ausgeführt“ wird. Darüber hinaus besitzt die OeNB aufgrund des § 44 Abs. 1 Nationalbankgesetz (NBG) das Recht, in Erfüllung von im Rahmen des ESZB übertragenen Aufgaben und nach Maßgabe von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften Auskünfte einzuholen, Daten zu ermitteln, Daten zu verarbeiten und zu übermitteln.

Welche Monetärstatistiken gibt es?

Der Bereich Monetärstatistik umfasst die folgenden, von der Hauptabteilung Statistik, Abteilung Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement (SIDAT), erhobenen Meldungen:

  • EZB-Monetärstatistik (EZB MONSTAT)
  • EZB-Zinssatzstatistik (EZB ZINSSTAT)
  • Neukreditvergabe
  • EZB-Emissionsstatistik (EZB EMSTAT)
  • EZB-Investmentfondsstatistik (EZB FONDSSTAT)
  • EZB-Statistik finanzieller Mantelkapitalgesellschaften
  • Versicherungs- und Pensionskassenstatistik
  • Mindestreservestatistik

Grundlage für die konsolidierte Bilanz der MFIs im Euroraum: EZB-Monetärstatistik (EZB MONSTAT)

Die Meldung zur EZB-Monetärstatistik ist eine nach bestimmten Kriterien (Instrumente, Fristigkeiten, Länder, Währungen, Sektoren) untergliederte monatliche Bilanzmeldung der österreichischen MFIs. Zusätzlich werden auch Daten über verbriefte Kredite, welche bereits die Bilanz des MFIs verlassen haben, erfasst. Die statistische Erhebung basiert auf einer EZB-Verordnung und beinhaltet die Basisdaten für die Berechnung des österreichischen Beitrages zur konsolidierten Bilanz bzw. den Geldmengenaggregaten des Euroraumes. Aus den nationalen konsolidierten Bilanzen des MFI-Sektors erstellt die EZB regelmäßig eine konsolidierte Gesamtbilanz für das Euro-Währungsgebiet.

Erstellung der konsolidierten Bilanz für den Euroraum durch die EZB

Erstellung der konsolidierten Bilanz für den Euroraum durch die EZB

Definition der Geldmengenaggregate  für den Euroraum

Definition der Geldmengenaggregate  für den Euroraum

Den nationalen Zentralbanken wurde hier die Möglichkeit eingeräumt, nicht von allen ansässigen MFIs monetärstatistische Daten zu erheben, sondern nur von jenen Instituten, die in Summe einen Repräsentationsgrad von 95 % gemessen an der Bilanzsumme aufweisen („Cutting-Off-The-Tail“-Prinzip). Österreich hat sich aufgrund der Struktur des Bankwesens (große Anzahl von kleinen Instituten) entschlossen, dieses Prinzip anzuwenden, wodurch nur rund 356 Institute von insgesamt rund 742 MFIs die EZB-MONSTAT-Meldung erstatten müssen.

Erhebung von Bankenzinssätzen: EZB-Zinssatzstatistik (EZB ZINSSTAT)

Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt das Eurosystem auch Informationen über die von Banken (MFIs) angewandten Zinssätze für Einlagen und Kredite an private Haushalte und nicht finanzielle Unternehmen. Mittels dieser Zinssätze lassen sich insbesondere Auswirkungen von Leitzinsänderungen im Rahmen von geldpolitischen Maßnahmen auf das Kundengeschäft der Banken (Transmissionsmechanismus) untersuchen. Sie stellen daher eine unabdingbare Voraussetzung für eine zuverlässige Untersuchung der monetären Entwicklung im Euroraum bzw. in den teilnehmenden Mitgliedstaaten dar. Darüber hinaus liefern die Daten wichtige Grundlagen für die Analyse der Finanzmarktintegration und der Finanzmarktstabilität im Euroraum.

Meldeinhalte der EZB-Zinssatzstatistik

Meldeinhalte der EZB-Zinssatzstatistik

Die EZB-ZINSSTAT-Meldung stellt die nationale Umsetzung der entsprechenden in einer EZB-Verordnung definierten Datenanforderungen der Europäischen Zentralbank dar. Der monatlichen Meldepflicht unterliegt ein repräsentatives Sample von derzeit 117 Kreditinstituten.

Informationen über die Kreditvergabe der Banken: Neukreditvergabe-Meldung

Die Meldung der Neukreditvergabe setzt auf den Meldungen der EZB-Monetärstatistik und der EZB-Zinssatzstatistik auf, hat aber keine EZB-Verordnung als Grundlage. Meldepflichtig sind zum Großteil jene Institute, welche auch in der EZB-Zinssatzstatistik meldepflichtig sind. Die Meldung der Neukreditvergabe wurde im Zuge der Finanzkrise neu eingeführt. Einerseits stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Zusammenhang mit den eigenkapitalstützenden Maßnahmen des Staates eine Datenanforderung an die OeNB um über die Mittelverwendung (insbesondere der Kreditvergabe) der Banken Auskunft zu bekommen. Weiters wurde von Analysten aus volkswirtschaftlichen und finanzmarktbezogenen Bereichen die Notwendigkeit für zusätzliche Daten der Neukreditvergabe, vor allem an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen, betont.

Mittelaufnahme von in Österreich Ansässigen auf Kapitalmärkten: EZB-Emissionsstatistik (EZB-EMSTAT)

Für Kreditnehmer stellen Wertpapieremissionen (Anleihen, Schuldverschreibungen und ähnliche Instrumente) eine Alternative zur Kreditfinanzierung über Banken oder der Eigenkapitalfinanzierung dar.  Die Wertpapier-Emissionsstatistik bildet somit aus analytischer Sicht eine wichtige Ergänzung zur EZB-Monetärstatistik und zur EZB-Zinssatzstatistik.

Auf Einzelwertpapierbasis sind im Rahmen der Wertpapieremissionsstatistik Daten über Bruttoemissionen, Tilgungen und der Gesamtumlauf von Schuldverschreibungen von in Österreich Ansässigen zu melden. Die OeNB erhebt Daten zur EZB-Emissionsstatistik auf monatlicher Basis zum überwiegenden Teil von den österreichischen Kreditinstituten, ergänzende Datenquellen bilden die von der Statistik-Abteilung für Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement geführte Wertpapierdatenbank und die österreichische Bundesfinanzierungsagentur.

Aktiva und Passiva von Investmentfonds: EZB-Investmentfondsstatistik (EZB-FONDSSTAT)

Basierend auf einer EZB-Verordnung wurden Investmentfonds direkt zur Meldung bestimmter Bilanzdaten (bzw. Transaktionen) an die jeweilige nationale Zentralbank von der EZB verpflichtet.

Für die Erfüllung der sehr detaillierten Datenanforderungen wurde von der OeNB gemeinsam mit der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) und österreichischen Kapitalanlagegesellschaften ein spezielles Erhebungssystem entwickelt. Das Erhebungssystem basiert auf dem von der Fondsindustrie verwendeten Meldestandard „FundsXML“, mit welchen die IF-Daten zuerst an die Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) gemeldet und in einem zweiten Schritt an die OeNB übermittelt werden. Das standardisierte Meldeschema basiert auf Einzelwertpapierdaten (unter Verwendung von ISINs (Wertpapierkennnummern)) und bestimmten voraggregierten Meldepositionen und bietet daher eine große Flexibilität bei der Auswertung der Daten.

Die nach mehreren Kriterien gegliederten Daten (Fondskategorie, Instrumente, Laufzeiten, Währungen, Länder), zu den derzeit mehr als 2000 Investmentfonds, werden von rund 30 Kapitalanlagegesellschaften gemeldet. Durch den hohen Detaillierungsgrad der Daten lassen sich sehr gute Aussagen über die Veranlagungsstruktur von Investmentfonds, aber auch über das Veranlagungsverhalten von in- oder ausländischen Investoren (z.B. private Haushalte, Kreditinstitute, Versicherungen etc.), sagen.

Fondsvolumen pro Fondskategorie und Zielgruppe   Sep. 2015, in Mio. EUR  
  Publikumsfonds Spezialfonds Summe
 
Aktienfonds            14.551              6.956            21.507
Renten− und Geldmarktfonds            47.234            24.192            71.426
Gemischte Fonds            23.266            42.833            66.099
Immobilienfonds              5.130                 239              5.369
Hedgefonds                 133                  27                 160
Sonstige Fonds                 221 0                 221
 
Summe            90.536            74.247          164.783
Struktur des veranlagten Kapitals österreichischer Investmentfonds

Informationen über Versicherungs- und Pensionskassenstatistik

Bilanzdaten von Versicherungen und Pensionskassen werden benötigt, um Datenanforderungen der EZB im geldpolitischen Bereich wie auch im Bereich der  Finanzierungs- und Geldvermögensrechnung (Darstellung der finanziellen Beziehungen zwischen verschiedenen institutionellen Sektoren) zu erfüllen. Weiters werden die Daten auch für die auf nationaler Basis  erstellte „Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung“ verwendet.