Indikatoren der kostenmäßigen Wettbewerbsfähigkeit (auf Basis von Lohnstückkosten in der Gesamtwirtschaft)

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Beschreibung:

Zweck der harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren ist es, die Preis- und Kostenwettbewerbsfähigkeit der einzelnen Länder des Euroraums konsistent darzustellen, vergleichbar zu machen und darüber hinaus mit den real-effektiven Wechselkursen des Euro konsistente Indikatoren zu bieten. Die harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren werden nach der gleichen Methode und auf Basis der gleichen Datenquellen wie die real-effektiven Wechselkurse des Euro berechnet. Während der effektive Euro-Wechselkurs allerdings ausschließlich die Handelsbeziehungen mit Ländern außerhalb des Euroraums abbildet, fließt in die Berechnung des harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikators auch der Handel innerhalb des Euroraums ein – die zwei Indikatoren sind somit nicht direkt vergleichbar. Die harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren liefern ergänzende Informationen zu anderen Indikatoren der Wettbewerbsfähigkeit, die einzelne NZBen veröffentlichen. Diese sind zum Teil nach anderen Methoden und auch auf Basis anderer Kosten- und Preis-Messgrößen berechnet, um den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes Rechnung zu tragen.

Quelle:

EZB.

Relevante Definitionen und Begriffe:

Wechselkursindex, Eurosystem.

Methodik:

Die Erhebung erfolgt monatlich.

Vom Konzept her sind die harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren mit den real-effektiven Wechselkursen vergleichbar. Berechnungsgrundlage ist der gewichtete Durchschnitt des bilateralen Wechselkurses eines jeden Euroraum-Landes gegenüber den Währungen seiner Handelspartner, wobei der gewichtete Durchschnitt noch mit geeigneten Kosten- oder Preisindizes deflationiert wird. Die Methode beruht auf den folgenden Elementen.
 

Handelsbasis:

Die Gewichte basieren auf bilateralen Handelsdaten im Sachgüterbereich, wie in den Abschnitten5 bis 8 des internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel für den Zeitraum 1995–1997, 1998-2000, 2001-2003, 2004-2006 sowie 2007-2009 definiert (d. h. ohne landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Energieprodukte).

Gewichtungsmethode:

In die Gewichte fließen Export- und Importdaten ein. Die Importgewichte entsprechen dem einfachen Anteil eines jeden Handelspartners an den Gesamtimporten. Die Exporte werden doppelt gewichtet, um „Drittmarkteffekte“ zu erfassen, d. h. den Konkurrenzdruck auf den Auslandsmärkten durch regionale Produzenten und Exporteure aus Drittländern. Die finalen Gesamtgewichte eines jeden Handelspartners entsprechen dem gewichteten Durchschnitt der Export- und Importgewichte.

Derzeit sind fünf Gewichtungssets verfügbar, die auf den Handelsdaten für den Zeitraum 1995–1997,1998-2000, 2001-2003, 2004-2006 bzw. 2007-2009basieren. Zur Ermittlung der finalen harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren werden die Indikatoren am Beginn jeder Periode auf Basis der Gewichte zweier aufeinander folgender Perioden verkettet. Die Gewichte werden alle drei Jahre aktualisiert, um die aktuellen Entwicklungen in der internationalen Handelsstruktur widerzuspiegeln.

Handelspartner:

Die harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren auf Basis von BIP-Deflatoren und Lohnstückkosten werden gegenüber den übrigen 16 Euroraum-Ländern und weiteren 21 Handelspartnern berechnet (den 11 EU-Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, plus Australien, China, Hongkong, Japan, Kanada, Norwegen, Singapur, Südkorea, die Schweiz und die Vereinigten Staaten). Die auf Verbraucherpreisen basierenden harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren werden ebenfalls gegenüber den 16 Euroraum-Ländern sowie gegenüber 41 weiteren Handelspartnern berechnet (den 21 oben genannten Staaten sowie Algerien, Argentinien, Brasilien, Chile, Island, Indien, Indonesien, Israel, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Marokko, Neuseeland, den Philippinen, Russland, Südafrika, Taiwan, Thailand, der Türkei und Venezuela).
 

Deflatoren:

Die harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren werden mit den folgenden Variablen deflationiert:
- Verbraucherpreisindex: Für alle europäischen Staaten wird der von Eurostat veröffentlichte HVPI-Gesamtindex herangezogen; für alle sonstigen Länder gilt der nationale Gesamt-VPI;
- BIP-Deflator: Für alle europäischen Staaten wird der BIP-Deflator auf Basis der von Eurostat veröffentlichten vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konstruiert; für alle sonstigen Länder werden die von BIZ, OECD oder IWF veröffentlichten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen;
- Lohnstückkosten in der Gesamtwirtschaft: Zur Berechnung der Lohnstückkosten wird das Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer der Arbeitsproduktivität gegenübergestellt, wobei die Arbeitsproduktivität dem BIP zu konstanten Preisen dividiert durch die Gesamtbeschäftigtenzahl entspricht; die für die europäischen Länder verfügbaren Daten stammen von ihren vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, wie von Eurostat veröffentlicht; im Fall der übrigen Handelspartner werden die von BIZ, OECD bzw. IWF publizierten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen.

Um saisonale Effekte auszuschließen, werden saisonal bereinigte Daten verwendet. Liegen keine Quartalsdaten vor, werden die Jahresdaten entsprechend disaggregiert.
Die nicht deflationierten harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren sind von der Website der EZB (Rubrik Statistical Data Warehouse) abrufbar.
 

Einschränkungen:

VPI-basierte Indikatoren sind die gängigsten Indikatoren der preislichen Wettbewerbsfähigkeit, da sie sehr gut aufbereitet, länderweise vergleichbar, (auch für aufstrebende Marktwirtschaften) zeitnah verfügbar sind und nur geringfügigen Revisionen unterliegen. Allerdings weisen diese Indikatoren, wie alle harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren, aus konzeptioneller Sicht eine Reihe von Schwachpunkten auf (so decken die VPI-basierten Indikatoren einzelne Handelsgüter – z. B. Investitionsgüter – nicht ab; sie werden durch indirekte Steuern und Subventionen verzerrt; und zu den Produktionskosten besteht nur ein indirekter Konnex).
Auf Lohnstückkosten basierende Indikatoren zeigen aufgrund der Besonderheiten der Erhebung von Lohn- und Beschäftigungsdaten in der Regel eine gewisse Volatilität und unterliegen stärkeren Revisionen.
Auf Indikatoren, die auf BIP-Deflatoren basieren, kann insbesondere bei kleineren Volkswirtschaften die Volatilität der vierteljährlichen BIP-Reihen durchschlagen. Jahresergebnisse zeigen den Trendverlauf somit tendenziell besser an. Negativ auf die Vergleichbarkeit können sich auch Verzerrungen aufgrund von Steuern oder Subventionen auswirken.
Insgesamt kann die Berücksichtigung der Preise oder Kosten von Gütern und Dienstleistungen, die nicht international gehandelt werden können und damit die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Exportsektors nur indirekt beeinflussen könnten, die länderweise Vergleichbarkeit beeinträchtigen.
 

Andere Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren:

Neben einzelnen Nationalbanken des Eurosystems veröffentlichen auch die Europäische Kommission und andere internationale Organisationen (wie BIZ, OECD oder IWF) ähnliche Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren. Gründe für mögliche Abweichungen zwischen diesen Indikatoren und den harmonisierten Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren des Eurosystems können methodische Unterschiede, die Verwendung unterschiedlicher Datenquellen und Gewichtungen bzw. die Abstellung auf unterschiedliche Kreise von Handelspartnern sein.

Melderkreis:

Nationale Zentralbanken des Euroraums und die EZB (Eurosystem).

Standards und Codes:

ISO-Code für Land und Währung, SITC, rev. 3.

Indizierung:

Wechselkursindex, Eurosystem.