Häufig gestellte Fragen zum Presidential Innovation Fellowship

1. Was ist Ziel und Zweck des Förderprogramms?

Das OeNB-Förderprogramm „Presidential Innovation Fellowships“ verfolgt folgende Zielsetzungen:

  1. Das Förderprogramm „Presidential Innovation Fellowships (OeNB)“ bietet Austauschformate für Expertinnen und Experten (inkl. High Potentials) in Form eines Visiting Fellowship zum wichtigen Querschnittsthema Innovation mit und in der OeNB.
  2. Die Presidential Innovation Fellowships (OeNB) basieren dabei auf der Grundannahme, dass für innovative Resultate auch innovative Formen der Zusammenarbeit bzw. Kollaboration benötigt werden. Dabei sind Kreativität, Agilität und Offenheit für Neues die zentralen Schlüsselworte. Die Austauschformate sollen zum Ideenaustausch und zu wechselseitigen Know-how-Transfers sowie zum nachhaltigen Kontaktaufbau zwischen der OeNB und den Fellows bzw. den von diesen repräsentierten Institutionen beitragen.
  3. Die Presidential Innovation Fellowships (OeNB) tragen zur Entwicklung neuer Lösungsansätze im Sinne von „best practices and ideas“ für unterschiedliche OeNB-Tätigkeitsbereiche bei. Durch einen interdisziplinären und institutionenübergreifenden Dialog wird gemeinsam mit OeNB-Teams neues Orientierungswissen entwickelt, das Antworten auf für Notenbanken prioritäre Zukunftsfragen generieren wird. Die Kooperation und der Austausch zwischen den Fellows und den OeNB-Mitarbeiter:innen in gemeinsamen Projektteams soll das Zusammentreffen verschiedener Denkstile, Fragestellungen sowie unterschiedlicher Betrachtungsweisen forcieren. Dies soll zu einer kritischen Reflexion von Arbeitsroutinen anleiten und Innovationen begleiten bzw. im optimalen Fall sogar treiben.
  4. Neben dem Know-how-Transfer sollen die Fellows auch Einblicke in differente kulturelle Perspektiven und Blickweisen auf das Thema Innovation eröffnen. Andere Werte, Normen und Einstellungen, die Entscheidungen, Handlungen sowie Herangehensweisen zu Innovationen innerhalb eines Unternehmens bestimmen, können auch positiv als Stimuli auf die Unternehmens- und Organisationskultur der entsendenden Organisation bzw. der OeNB wirken.
  5. Über ehemalige Fellows sollen nachhaltige Grundlagen der Wissenskonversionen sowohl auf individueller wie auch auf institutioneller Ebene geschaffen werden – mit dem Ziel, mittelfristig individuelle wie institutionelle Wissens- und Innovationspartnerschaften etablieren und pflegen zu können. Eine nachhaltige (wissenschaftliche) Vernetzung und Kooperation zwischen den Fellows einerseits und der OeNB andererseits ist demnach erklärtes Ziel über die Beendigung der Presidential Innovation Fellowships (OeNB) hinaus.

2. Welche Innovationsgebiete sind mögliche Inhalte eines Fellowship?

Folgende Tätigkeitsfelder mit Anknüpfungspunkten zu Notenbankaufgaben und hoher Innovationsgeneigtheit können beispielgebend als mögliche Inhalte der Presidential Innovation Fellowships (OeNB) genannt werden:

  • Big Data
  • Sustainable Economics
  • Public Investment Strategies
  • Financial Stability
  • Sustainable Finance
  • Cryptoassets
  • Payment Systems
  • Financial Literacy
  • IT-Security
  • Human Resources

Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung stellen ebenfalls eine zu berücksichtigende Querschnittskomponente dar. Auch die Auswirkungen aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, die nach neuen innovativen Lösungsansätzen verlangen, ist als externer und diskontinuierlicher Treiber disruptiver Innovationen im Zuge der Durchführung des Fellowship adäquat zu berücksichtigen.

3. Gehöre ich zur Zielgruppe des Programms?

Die Definition des potenziellen Adressat:innenkreises der Presidential Innovation Fellowships (OeNB) umfasst nationale wie internationale Expert:innen (inkl. High Potentials) aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Dies können beispielsweise

  • Forscher:innen aus unterschiedlichen Disziplinen mit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten in der Innovationsforschung,
  • auf Innovationsthemen spezialisierte Mitarbeitende größerer Unternehmen mit inhaltlichen Berührungspunkten zu OeNB-Themenstellungen (z. B. aus Risikomanagementabteilungen) oder
  • Mitarbeitende in Innovationsabteilungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit inhaltlichen Berührungspunkten zu OeNB-Themenstellungen

sein.

Die Fellows in ihrer Rolle als Innovator:innen sollen eine ausgewiesene Expertise in innovationsinhärenten Feldern mitbringen, die einen inhaltlichen Konnex zu den Tätigkeitsfeldern der OeNB aufweisen. Die Fellows sollen dabei – unabhängig von Nationalität, Alter und institutionellem Background – auf (mehrjährige) einschlägige Erfahrung und Expertise in ihren Tätigkeitsfeldern verweisen können.

4. Wie viele Personen werden in das Fellowship-Programm aufgenommen?

Es gibt keine ex ante festgelegte Teilnehmer:innenzahl für dieses Förderprogramm. Die konkrete Anzahl der seitens des Direktoriums zugesprochenen Presidential Innovation Fellowships (OeNB) orientiert sich zum einen an den für förderungswürdig erachteten Antragstellungen und zum anderen an dem für das jeweilige Kalenderjahr dafür vorgesehenen Programmbudget.

5. Wie sieht der Bewerbungsprozess des Fellowship-Programms aus?

Die Presidential Innovation Fellowships (OeNB) werden u. a. auf der Website der OeNB und anderen (elektronischen) Medien, ausgeschrieben. Anträge zu den Presidential Innovation Fellowships (OeNB) können ab Juli 2023 (keine Deadline) laufend eingereicht werden. Die Bekanntgabe bzw. Auslobung von genauen Einreichstichtagen entfällt somit.

Die Bewerbungsunterlagen (siehe Frage 6) sind von den Antragstellenden zu einem pdf-Dokument zusammenzufassen und per E-Mail (fellowship@oenb.at) an die OeNB zu übermitteln.

6. Was ist bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen zu beachten?

Die Bewerbungsunterlagen haben Folgendes zu umfassen:

  • Kurze Beschreibung aktueller Arbeitsschwerpunkte
  • Motivationsschreiben inkl. zeitlicher Angaben zum möglichen Beginn und Ende des Fellowships
  • Skizzierung von besonderen individuellen Interessen (im Hinblick auf den Ausschreibungstext)
  • (Wissenschaftlicher) Lebenslauf und allgemeine Berufserfahrungen (samt Belegen)
  • Angabe von Referenzpersonen, an die sich die OeNB im Bedarfsfall für weitere Auskünfte zur antragstellenden Person wenden kann
  • Nachweis der Grundfinanzierung (Dienstvertrag) während des Tätigkeitszeitraums des Fellowship
  • Bestätigung des Arbeitgebers (Letter of Intent), dass die dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme dieses Visiting Fellowship (Gestattung der Nebenbeschäftigung; evtl. Karenzierung usw.) durch die/den Antragsteller:in gegeben sind.

Es sollte in den Bewerbungsunterlagen überzeugend dargestellt werden, dass eine Teilnahme an einem Presidential Innovation Fellowship (OeNB) sowohl einen Mehrwert für die berufliche Entwicklung der Antragstellenden als auch für die OeNB sowie die entsendenden Organisationen bringen wird. Die Formulierung konkreter Ideen wird ausdrücklich begrüßt und fließt in die Bewertung ein. Das Fellowship-Programm kann als erster Schritt für einen langfristigen Austausch der Fellows mit der OeNB verstanden werden.

Der Antrag zu einem Presidential Innovation Fellowship (OeNB) ist in deutscher oder englischer Sprache an die OeNB zu richten. Die Bewerbungsunterlagen sind von den Antragsteller:innen zu einem pdf-Dokument zusammenzufassen und per E-Mail (fellowship@oenb.at) an die OeNB zu übermitteln.

Die OeNB prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und kann – bei Unvollständigkeiten – die Nachreichung von Unterlagen verlangen.

7. Nach welchen Kriterien erfolgt letztlich die Auswahl?

Der Bewertung werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt:

  • Fachliche Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Qualifikation im Bereich Innovationsmanagement bzw. Innovationsforschung
  • Inhaltliche Qualität, die einen relevanten Input zu den Aufgaben/Tätigkeiten der OeNB erwarten lässt

Die Entscheidung über die Vergabe der Presidential Innovation Fellowships (OeNB) erfolgt durch eine interne Auswahlkommission. Die Auswahlkommission besteht aus Personen, die mit den jeweiligen Innovationsgebieten vertraut sind.

Die formale Zuerkennung eines Presidential Innovation Fellowship (OeNB) erfolgt abschließend durch das Direktorium der OeNB.

8. Welchen Zeitaufwand sollten Fellows einkalkulieren?

Die Presidential Innovation Fellowships (OeNB) sind in Form von Visiting Fellowships als berufliche Nebentätigkeit konzipiert. Die Antragsteller:innen haben bei Antragstellung sowie auch während des Zeitraums des Fellowship ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen.

Als ungefähre zeitliche Orientierung sollte seitens der Fellows ein Aufwand von 20 bis 25 Stunden pro Monat einkalkuliert werden. Erfahrungsgemäß lässt dieses Stundenausmaß einen solch intensiven Austausch zwischen OeNB-Expert:innen und den Fellows zu, der für die Umsetzung der intendierten Ziele des Fellowship (siehe Frage 1) erforderlich ist.

Das Besuchsprogramm wird von der OeNB – gemeinsam mit den Fellows – flexibel gestaltet; berufliche Verpflichtungen der Fellows werden durchgehend bei der Erstellung des Besuchsprogramms berücksichtigt (siehe Frage 9).

9. Wie wird mein Fellowship-Programm genau aussehen?

Das Besuchsprogramm wird von der OeNB flexibel gestaltet; berufliche Verpflichtungen der Fellows einerseits, aber auch der potenzielle Mehrwert für die entsendenden Organisationen andererseits werden durchgehend bei der Erstellung des Besuchsprogramms berücksichtigt.

Zu Beginn erfolgt im Rahmen eines Kickoff-Workshops ein Austausch, bei der die angestrebten Arbeitsschwerpunkte gemeinsam mit der OeNB definiert und zentrale Ansprechpartner:innen für weitere Treffen/Formate namhaft gemacht werden. Zu Ende des Workshops soll ein Besuchsprogramm erarbeitet sein, das v. a. aus den Schnittmengen verschiedenster Themengebiete der beiderseitigen Interessen besteht.

Dabei werden Präferenzen und Prioritäten von beiden Seiten bestmöglich berücksichtigt. Auf Qualität, Zielgerichtetheit und Innovationsorientiertheit der einzelnen Formate wird von der OeNB durchgehend Rücksicht genommen.

Die Ergebnisse des Kickoff-Workshops werden von der OeNB zusammengefasst und dem abzuschließenden Fellow-Vertrag als Anlage beigefügt.

10. Wie hoch ist die Remuneration für Fellows?

Jede/r Fellow erhält für ihre/seine nebenberufliche Tätigkeit als Fellow ein gesondertes Honorar, das die Mitwirkung am Fellowship-Programm der OeNB (inkl. Förderpreiskomponente) entsprechend würdigend berücksichtigt. Das genaue Ausmaß des Honorars wird dabei primär von der Dauer und der zeitlichen Verfügbarkeit der Fellows bestimmt und wird parallel zur Festlegung des Besuchsprogramms bilateral zwischen Fellow und OeNB vereinbart.

11. Wie hoch sind die Kosten für das Fellowship-Programm?

Bis auf die gegebenenfalls erforderliche Freistellung im vereinbarten Ausmaß entstehen weder den Fellows noch deren Arbeitgeber:innen zusätzliche Kosten. Etwaige Reise- und Aufenthaltskosten können im Rahmen des Honorars berücksichtigt bzw. abgerechnet werden.