Verordnungen nach § 44a Abs. 3 NBG
Die Oesterreichische Nationalbank teilt gemäß § 7 Abs 2 NBG mit, dass beabsichtigt ist, folgende Verordnung zu erlassen:
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank zur Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Untenstehend finden Sie den Entwurf zu der genannten Verordnung mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 16.03.2023.
Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt ist, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken bestehen.
Es wird ersucht, Stellungnahmen in elektronischer Form ausschließlich an die Adresse zsa@oenb.at zu richten.